baunrwDortmund, 03.09.2018. Die Bauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen begrüßt den heute bekannt gewordenen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für eine steuerliche Sonderab-schreibung im Mietwohnungsbau. „Der neuerliche Anlauf, den Neubau von bezahlbaren Miet-wohnungen ab dem 31.08.2018 steuerlich mit einer Sonderabschreibung zu fördern, ist rundweg richtig. Die neue Abschreibung von 5 Prozent der Bauko

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sten auf drei Jahre zusätzlich zur jetzigen Abschreibung in Höhe von 2 Prozent würde den nötigen Ausgleich für gestiegene Baulandpreise und Lasten wie zum Beispiel der Grunderwerbssteuer schaffen“, sagt Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Westfalen. Gerade in Nordrhein-Westfalen sehe der Baugewerbeverband mit Sorge, dass die Baugenehmigungen im geförderten Woh-nungsbau und im Einfamilienhausbau im Jahr 2017 deutlich zurückgingen und zwar um 21 Prozent auf rund 52 500 Wohnungen, mithin also 14 000 weniger als noch 2016.

Die Kabinettsvorlage sieht im Einzelnen vor, dass Sonderabschreibungen in Höhe von 5 Prozent neben der linearen AfA-von 2% in Anspruch genommen werden können. Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten, jedoch maximal 2 000 Euro je m² Wohnfläche ohne Grundstückskosten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 3 000 Euro je m² Wohnfläche, hierzu zählen auch Nebenräume und Garagen, nicht über-steigen. Bauantrag oder Bauanzeige muss nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2021 gestellt werden.

„Mit der Begrenzung der Sonder-AfA auf 3.000 Euro Herstellungskosten wird sichergestellt, dass keine Luxuswohnungen, sondern bezahlbarer Wohnraum gefördert wird. Der Entwurf dürfte damit bessere Erfolgsaussichten haben, als der Anlauf der vorigen Bundesregierung, der an die-sem Kritikpunkt noch im Bundesrat gescheitert war. Die Chancen für dieses Gesetzgebungsver-fahren sind gestiegen“, glaubt Verbandschef Hermann Schulte-Hiltrop. Der Kabinettsentwurf muss nun zunächst von der Bundesregierung beratschlagt und als Gesetzesvorlage verabschiedet werden.

Der Baugewerbeverband Westfalen mit Sitz in Dortmund vertreten als Wirtschafts-, Arbeitgeber- und Fachverband rund 1.800 baugewerbliche Unternehmen in Westfalen, die örtlich in 38 Innungen organisiert sind.

schulte hiltrop

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