baunrwDortmund, 16. Juli 2019 – Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 den Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau zugestimmt. Damit kann das „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ nach dessen Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.

Das Gesetz ermöglicht privaten Investoren, befristet für vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen - zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung über zwei Prozent. Damit können in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden.

Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Hierdurch soll der Bau bezahlbarer Mietwohnungen angeregt werden.

Das nordrhein-westfälische Baugewerbe begrüßt die neuen Investitionsanreize ausdrücklich. „Das Gesetz, mit dem der Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen ab dem 31.08.2018 mit einer Sonder-AfA steuerlich gefördert wird, war längst überfällig. Bei leicht abflauender Baukonjunktur kommt es genau zum richtigen Zeitpunkt,“ sagt Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer der BAUVERBÄNDE.NRW. „Damit schafft die Bundesregierung Voraussetzungen für mehr Investitionen in den Wohnungsbau und gibt Investoren die benötigte Planungssicherheit. Den mittelständischen Unternehmen der Bauwirtschaft, die rund 80 Prozent des Wohnungsbaus leisten, wird so die Ausweitung ihrer Kapazitäten erleichtert.“

Allerdings gelte es, spätestens nach Ablauf der auf vier Jahre befristeten Sonderabschreibung das investitionsfreundliche Klima beizubehalten und die lineare AfA dauerhaft zu erhöhen, erklärte Schulte-Hiltrop weiter.

Die BAUVERBÄNDE.NRW mit Sitz in Düsseldorf und Dortmund vertreten als Arbeitgeber-, Wirtschafts- und Fachverbände 93 Innungen aus neun Baugewerken mit rund 4.100 Mitgliedsbetrieben in Nordrhein-Westfalen.

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Dipl.-Ökonom Hermann Schulte-Hiltrop (Hauptgeschäftsführer BAUVERBÄNDE.NRW)