Attraktive Bauwirtschaft

Wegezeitentschädigung, Inflationsausgleichsprämie sowie höhere Löhne und Ausbildungsvergütungen. Die Bauwirtschaft ist mächtig in Bewegung – und kümmert sich aktiv um die Belange der Beschäftigten.

Seit dem 1. Januar 2023 bekommen Arbeitnehmer, Angestellte und Poliere in der Bauwirtschaft eine Wegezeitentschädigung, die entfernungsabhängig gezahlt wird und im Februar erstmals auf den Abrechnungszetteln der Beschäftigten erscheint.

 

Wegezeitentschädigung greift in zwei Anwendungsfällen

Von der Regelung profitieren Mitarbeiter, die auf wechselnden Baustellen arbeiten und länger als acht Stunden täglich von zuhause weg sind. Unterschieden wird grundsätzlich zwischen zwei Anwendungsfällen.

Zum einen die „Baustellen mit täglicher Heimfahrt“, wo Bau-Handwerker ab sofort einen steuer- und sozialabgabenfreien Verpflegungszuschuss erhalten, der auch nicht SOKA-BAU pflichtig ist. Die Höhe des Zuschusses liegt zwischen sechs und acht Euro. Bei „Baustellen ohne tägliche Heimfahrt“, den sogenannten „Übernachtungsbaustellen“, bekommen Beschäftigte eine steuer- und sozialabgabenpflichtige Wegezeitentschädigung, die zwischen neun und 39 Euro liegt.

wegzeiten

Darüber hinaus gilt in der Bauwirtschaft auch weiterhin, dass es für die Anreise mit dem eigenen PKW zur Baustelle eine Fahrtkostenabgeltung gibt. Auch Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden erstattet.

 

Sozialverträgliche Lösungen für alle anstreben

„Hier zeigt das Baugewerbe erneut, dass es die aktuellen Herausforderungen mit Hochdruck angeht und sozialverträgliche Lösungen für alle anstrebt“, verdeutlicht Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer der BAUVERBÄNDE.NRW. „Die Wegezeitentschädigung ist dabei aber nur ein Faktor von vielen.“

Seit dem 1. Februar 2023 gilt bereits der neue Tarifvertrag, der Arbeitnehmern eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von zweimal 500 Euro zusichert. Die ersten 500 Euro sind bis spätestens 30. September 2023 zu zahlen, weitere 500 Euro folgen bis spätestens 30. September 2024. Auszubildende werden im neuen Tarifwerk ebenfalls bedacht und bekommen jeweils 150 Euro ausbezahlt.

Ab dem 1. April 2023 werden die Löhne und Gehälter um zwei Prozent erhöht. Darüber hinaus darf sich der „Bau-Nachwuchs“ im ersten Ausbildungsjahr über eine höhere Ausbildungsvergütung freuen. Diese wird für gewerbliche Lehrlinge 935 Euro und für die technischen und kaufmännischen Lehrlinge 930 Euro betragen.

 

„Tarifrente Bau“ trotzt dem demografischen Wandel

Auch in Sachen Altersvorsorge schaut die Bauwirtschaft bereits heute weit über den Tellerrand hinaus und hat diese tariflich verankert. Seit 2016 gilt die neue „Tarifrente Bau“, welche Schritt für Schritt die teilweise umlagefinanzierte Rentenbeihilfe ablöst. Die „Tarifrente Bau“ ist kapitalgedeckt und damit resistent gegen die Auswirkungen des demografischen Wandels.

Die zu zahlenden Beiträge werden von den Arbeitgebern getragen und sind entweder an die Bruttolohnsumme gekoppelt (gewerbliche Arbeitnehmer) oder aber in Form eines Festbetrages (Angestellte) zu entrichten. Alle Beschäftigten dürfen sich damit über eine attraktive Zusatzversicherung freuen.

Bereits seit 2001 wird darüber hinaus eine „tarifliche Zusatzrente“ angeboten. Arbeitnehmer haben im Falle einer monatlichen Entgeltumwandlung in Höhe von 9,20 Euro einen Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil in Höhe von 30,68 Euro.

„Mit all diesen Maßnahmen schnüren wir ein attraktives Gesamtpaket für alle Beschäftigten“, erklärt Schulte-Hiltrop. „Die Bedürfnisse in allen Bereichen sind damit optimal abdeckt. Gleichzeitig machen wir das Baugewerbe fit für die Zukunft.“

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