baunrwDortmund. Am 9. September 2019 fand im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das „Handwerk-Spitzentreffen“ zur Wiedereinführung der Meisterpflicht statt. Hierbei verständigten sich Wirtschaftsminister, Peter Altmaier (CDU) und die Vertreter der regierungstragenden Koalitionsfraktionen u.a. darauf, die Bauberufe (Fliesenleger, Estrichleger, Beton- und Werksteinhersteller sowie Parkettleger) wieder in die Anlage A zurückzuführen.

Zur erzielten Einigung in Berlin erklärt der Hauptgeschäftsführer der BAUVERBÄNDE.NRW, Hermann Schulte-Hiltrop in Dortmund:

„Die Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2004, mit der die Meisterpflicht u.a. in den Gewerken der Fliesen- und Estrichleger, Beton- und Werksteinhersteller abgeschafft worden ist, hatte gravierende negative Auswirkungen. So hat die geltende Zulassungsfreiheit nicht nur der Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit einen enormen Vorschub geleistet, sondern aufgrund des geringen Qualifikationsniveaus auch den Verbraucherschutz erheblich gefährdet. Insofern haben wir uns über die in Berlin erzielte Einigung sehr gefreut. Wir sind überzeugt, nur Meisterbetriebe stehen für Qualität in der Ausführung, erlernt durch eine gute Ausbildung. Diese Nachricht ist damit nicht nur ein starkes Signal für den Stellenwert des Handwerks, sondern vor allem ein klares Bekenntnis zu unseren Meisterbetrieben – auch in Nordrhein-Westfalen. Nun gilt es den Gesetzentwurf zügig umzusetzen, sodass die Wiedereinführung der Meisterpflicht zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.“

 

BAUVERBÄNDE NRW e.V. vertritt die Interessen von mehr als 4.100 mittelständischen Bauunternehmen des Bau- und Ausbaugewerbes. Das Baugewerbe in NRW erzielte im Jahre 2017 einen Umsatz von über 17 Mrd. Euro. Etwa 75 % der über 140.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe in NRW arbeiten in Betrieben des Bauhandwerks. 2/3 aller Leistungen im Wohnungsbau werden von Betrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern erbracht.

 

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Dipl.-Ökonom Hermann Schulte-Hiltrop (Hauptgeschäftsführer BAUVERBÄNDE.NRW)