Der zu erwartende Einbruch der Baukonjunktur, die kleine Bauvorlagenberechtigung und der Einsatz von Recycling-Baustoffen. Das waren nur einige Themen, die Vertreter der BAUVERBÄNDE.NRW beim baupolitischen Frühstück mit Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen diskutierten.
"Wir sind weit weg von den jährlich 400.000 neuen Wohnungen, die sich die Regierung auf die Fahne geschrieben hat", mahnt Rüdiger Otto, Präsident des Baugewerbeverbandes Nordrhein. "Das liegt einzig und allein daran, dass sich Bauen aktuell kaum noch jemand leisten kann oder möchte."
„In 2022 wurden rund 1,1 Milliarden Euro – der zweithöchste Wert in der öffentlichen Wohnraumförderung in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen – für 7.919 Wohnungen bewilligt. Damit hat sich die Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen um acht Prozent gegenüber 2021 erhöht. Die Landesregierung fördert, was Wohnungen schafft“, so die Ministerin.
Die große Frage bleibt allerdings, ob die Ziele auch in den kommenden Jahren erreicht werden können. "Der konjunkturelle Einbruch im laufenden Jahr ist vorprogrammiert", warnt Otto. Die Zinsen steigen kontinuierlich, der Ruf nach mehr öffentlicher Wohnraumförderung wird immer lauter. "Wir müssen es wieder attraktiver machen für Investoren", ergänzt Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer der BAUVERBÄNDE.NRW.
Denn die zinsgünstigen Kredite der öffentlichen Wohnraumförderung gehen mit Mietpreisbindungen einher. Das ist sozialpolitisch nachvollziehbar und durchaus sinnvoll, aber in Anbetracht der aktuell sehr hohen Baukosten wirtschaftlich kaum umsetzbar. Sonderabschreibungen oder Abrissprämien sind hier die Mittel der Wahl, um das Ganze wieder attraktiver zu gestalten.
Ein weiteres Problem sind die neuen Förderprogramme, die das Bundesbauministerium Anfang März 2023 auf den Weg gebracht hat. Die geforderten Standards sind deutlich zu hoch angesetzt, es wird stumpf auf sauberes und nachhaltiges Wohnen gesetzt. Der Blick auf die exorbitant ansteigenden Baukosten wird dagegen sträflich vernachlässigt.
Deutlich bessere Nachrichten gibt es aus anderen Bereichen zu vermelden. Die "kleine Bauvorlageberechtigung", die es Handwerksmeistern in anderen Bundesländern erlaubt, Gebäude bis zu einer bestimmten Größe selbst zu planen und den Bauantrag einzureichen, soll nun auch in NRW für Maurer- und Betonbauermeister sowie für Zimmerermeister kommen.
Gleichfalls hat es sich die Ministerin zum Ziel gesetzt, die Verwendung von Recycling-Baustoffen im öffentlichen Bereich zu forcieren. "Wir werden das jetzt befeuern", so Scharrenbach. "Ab 2024 wird die Verwendung von RC-Material bei Tiefbauarbeiten im Rahmen der Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Pflicht."
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