Düsseldorf, 11. November 2020. Die seit 15 Jahren intensiv diskutierte und von den BAUVERBÄNDEN.NRW vielfach kritisierte Mantelverordnung ist am vergangenen Freitag mit zahlreichen Änderungsmaßgaben vom Bundesrat beschlossen worden.
Zu den Beschlüssen der Länderkammer erklärt der Hauptgeschäftsführer der BAUVERBÄNDE.NRW, Hermann Schulte-Hiltrop in Düsseldorf:
„Aus Sicht der Bauwirtschaft gibt diese Mantelverordnung allen Beteiligten Steine statt Brot. Zum Schutz unserer begrenzten Ressourcen fehlen weiterhin klare Regelungen zur Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe. Recycling-Baustoffe sind kein Abfall, sondern qualitativ hochwertige Baustoffe. Wenn diese aber zukünftig eine deutlich gesteigerte Marktakzeptanz erfahren sollen, dann muss die Politik einen Rechtsrahmen schaffen, der ein Ende ihrer Abfalleigenschaft enthält.”
„Wir appellieren außerdem an den Gesetzgeber, die bisher bewährten Länderöffnungsklauseln zur Verfüllung und Renaturierung der Kies- und Sandgruben beizubehalten. Am umweltfreundlichsten ist es, den Bodenaushub in der Nähe als Baumaterial oder als Verfüllmaterial wiederzuverwenden.”, so Schulte-Hiltrop weiter.
„Ursprünglich war es ja ein guter Gedanke, eine Vereinheitlichung bundesweit zu erreichen. Jetzt gehen aber reichlich mehr Nachteile denn Vorteile damit einher. Sollten Bundesregierung und Bundestag nicht nachbessern, rechnen wir mit nicht abschätzbaren negativen Auswirkungen auf das praktische Baugeschehen in Deutschland, verbunden mit höheren Baukosten und höherem Bedarf an Deponiekapazitäten.”, so Schulte-Hiltrop abschließend.
Bei der Mantelverordnung handelt es sich um ein zentrales umweltpolitisches Vorhaben, denn damit wird der bundesweit größte Abfallstrom einheitlich geregelt. Die Bauwirtschaft wird von diesen auch abfallrechtlich wesentlichen Regelungen massiv betroffen sein. Bundesregierung und Bundestag müssen den Bundesratsbeschluss nun prüfen und im Anschluss ihre Zustimmung geben.
Hermann Schulte-Hiltrop
(11. November 2020, los)
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