Die Bestellung qualifizierter Sachverständiger für das Baugewerbe in Nordrhein-Westfalen ist das gemeinsame Anliegen der Handwerkskammern und der Bauverbände. Wegen des hohen Maßstabes, den die Öffentlichkeit und die Gerichte an die Tätigkeit der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anlegen, sehen die Richtlinien zur Sachverständigen-Ordnung der Handwerkskammern vor, dass ein Bewerber eine Reihe unabdingbarer Auswahlkriterien erfüllen muss. Voraussetzung für die Bestellung eines Sachverständigen ist u.a. der Nachweis seiner überdurchschnittlichen und besonderen Fachkenntnisse. Zur Feststellung dieser besonderen Sachkunde, bereits vor der öffentlichen Bestellung, arbeiten die Handwerkskammern mit den Fachverbänden eng zusammen.

Die Bauverbände NRW unterstützen die Handwerkskammern bei der Überprüfung der besonderen Sachkunde von Bewerbern für das Amt des Sachverständigen in Berufen, die von den Bauverbänden NRW und vom Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen vertreten werden.

Für diesen Zweck haben die unter dem Dach des Baugewerbehauses zusammengeschlossenen Fachverbände bzw. Fachgruppen jeweils für ihre Fachbereiche eine aus Sachverständigen zusammengesetzte Prüfungskommission gebildet. Dieses Gremium führt mit den Bewerbern um das Sachverständigenamt nach Erstattung eines Prüfgutachtens ein „Fachgespräch“. Dieses Fachgespräch hat prüfungsähnlichen Charakter. Seit der Einführung dieses Verfahrens zur Überprüfung der besonderen Sachkunde im Jahre 1995 wurden in den Baugewerbehäusern in Dortmund und Düsseldorf insgesamt über 400 Bewerber auf ihre besondere Sachkunde hin überprüft.

In Nordrhein-Westfalen gibt es für die verschiedenen Gewerke zahlreiche öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Sofern Sie einen Sachverständigen aus einem bestimmten Handwerk in einer Region suchen, klicken Sie einfach hier:

Sachverständigensuche
www.svd-handwerk.de

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