baunrwDie von den Verwaltungsgerichten für Köln, Essen und Gelsenkirchen ausgesprochenen Dieselfahrverbote zum Juni 2019 drohen den öffentlichen und privaten Bausektor in NRW still zu legen, mahnen die Verbände des Bauhauptgewerbes. „Erneuerung und Ausbau von Infrastruktur und der Wohnungsbau müssen in NRW auch nach dem Juni 2019 weitergehen. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser muss jetzt die Bezirksregierungen im Land anweisen, den gewerblichen Verkehr in den Luftreinhalteplänen umfassend von den Fahrverboten freizustellen“, fordert Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer der Bauverbände NRW e.V.. Den 12.500 Unternehmen des Bauhauptgewerbes in NRW drohe, dass sie in wenigen Monaten tausende Baustellen nicht mehr anfahren könnten. Sowohl das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wie auch die Verwaltungsgerichte in NRW hätten in ihren Urteilen auf die Möglichkeit verwiesen, den gewerblichen Verkehr von Fahrverboten freizustellen. „Diese Freistellungen müssen jetzt kommen!“, fordert Schulte-Hiltrop. Die streitigen Fragen, ob und wann Nutzfahrzeuge bei entsprechender Förderung umgerüstet werden könnten, müssten hintenanstehen. „Das Baugewerbe hat erst zum Jahr 2016 die Fahrzeugflotten auf die Schadstoffnormen 4 und 5 mit grüner Plakette umgerüstet. Es kann nicht drei Jahre später schon wieder umrüsten“, ist Bauverbandschef Schulte-Hiltrop überzeugt.

Der Baugewerbeverband Westfalen mit Sitz in Dortmund vertreten als Wirtschafts-, Arbeitgeber- und Fachverband rund 1.800 baugewerbliche Unternehmen in Westfalen, die örtlich in 38 Innungen organisiert sind.

Schulte Hiltrop Hermann Bauverbaende Westf

Dipl.-Ök. Hermann Schulte-Hiltrop
Hauptgeschäftsführer der Bauverbände NRW e.V.

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