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Auszubildende aus Drittstaaten

Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW

Mit dem Poolansatz vermittelt BAUVERBÄNDE.NRW seit 2022 Auszubildende aus Drittstaaten – derzeit aus Äthiopien und Mosambik – an Mitgliedsbetriebe.

Durch eine Vielzahl an verlässlichen lokalen Partnern und ein gutes Netzwerk in den verschiedenen Drittländern können geeignete Kandidaten vor Ort ausfindig gemacht und mit den richtigen Unternehmen zusammengebracht werden. 

Diese Lösung sichert nicht nur kurzfristig die Besetzung freibleibender Ausbildungsplätze, sondern ist auch langfristig eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens.

Große Herausforderungen in der Baubranche

Die Baubranche in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Der akute Fachkräftemangel wird durch den Ruhestand von rund 200.000 Beschäftigten in den nächsten zehn Jahren noch verstärkt.

Trotz einer positiven Entwicklung während der Corona-Pandemie, sinkt die Zahl neuer Ausbildungsverträge seit 2022 kontinuierlich. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Zahl der qualifizierten Fachkräfte zu sichern, müssen wir innovative Lösungen finden. Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW bietet eine solche Lösung.

Vorteile des Poolansatzes

Unsere Kandidaten durchlaufen intensive Deutschkurse bis zum B1-Niveau. Das bedeutet, dass sie bei ihrer Ankunft in Deutschland bereits grundlegende Sprachkenntnisse besitzen. Dadurch können sie sich schneller in den Arbeitsalltag integrieren und effektiv in Ihrem Unternehmen mitarbeiten.

In speziellen Workshops bereiten wir die Auszubildenden auf das Leben und Arbeiten in Deutschland vor. Themen wie „Arbeiten und Leben in Deutschland“, „Ausbildung in der Bauwirtschaft“ und „Interkulturelles“ werden behandelt. So wissen die Auszubildenden genau, was sie erwartet, und können sich besser an ihre neue Umgebung anpassen.

Die Bewerbungsgespräche finden digital über MS Teams statt. Dies spart Zeit und Kosten und ermöglicht es Ihnen, den passenden Kandidaten kennen zu lernen und effizient auszuwählen.

Die Kosten für Sprachkurs, Visum und Flug werden von den lokalen Partnern und den Auszubildenden vorfinanziert.

 

Für die Rückerstattung der angefallenen Kosten empfiehlt BAUVERBÄNDE.NRW drei Raten:

  1. Nach Einreise,
  2. Nach erfolgreicher Gesellenprüfung
  3. Nach zweijähriger Tätigkeit im Unternehmen.

So sind die Kosten planbar und fair verteilt.

Aktuelle Projekt-News

Meldungen

NRW vereinfacht Unterschwellenvergabe für Kommunen vollständig

Ab 2026 dürfen Kommunen Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte frei vergeben.

Ab dem 01.01.2026 gibt NRW die Unterschwellenvergabe frei und vereinfacht damit vermeintlich das Vergaberecht für Kommunen. Der Landtag NRW hat das Gesetz am 09.07.2025 verabschiedet. Kommunen sind ab 2026 von allen vergaberechtlichen Formalien befreit, soweit kein europäisches Vergaberecht gilt.

Der Landtag NRW hat auf Vorschlag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen einen neuen § 75a „Allgemeine Vergabegrundsätze“ in die Gemeindeordnung eingefügt. Die Kommunen erhalten damit dieselben Freiheiten wie ihre Tochtergesellschaften.

Bisher waren Kommunen in NRW an bestimmte Wertgrenzen gebunden, die eine förmliche Ausschreibung im Unterschwellenbereich vorschrieben, beispielsweise die Anwendung der VOB/A. Diese Vorgaben entfallen mit Inkrafttreten des § 75a GO NRW.

Vergabepflicht erst ab europäischen Schwellenwerten

Kommunen sind künftig nur noch verpflichtet, förmlich auszuschreiben, wenn die Auftragswerte die europäischen Schwellenwerte erreichen. 

Eigene Regelungen durch Satzung

Gemeinden können aber durch eine Satzung eigene Vergaberegelungen beschließen. Diese Regelungen dürfen allerdings nur eine Selbstbeschränkung darstellen, also das Anforderungsniveau im Vergleich zu den allgemeinen Vergabegrundsätzen erhöhen. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat hierzu eine Mustersatzung für die Kommunen erstellt.

Die Mustersatzung enthält ein klares Bekenntnis zur VOB/B und zur VOB/C (§ 2 Abs.3), enthält aber als Wermutstropfen auch eine Aufhebung des Nachverhandlungsverbots (§ 5 Abs.3).

Es bleibt zu hoffen, dass die Kommunen, die aufgrund von Rechtssicherheit, Korruptionsprävention und dem Faktor Wirtschaftlichkeit/Sparsamkeit den Erlass einer Satzung erwägen, sich an der Mustersatzung orientieren. Sonst besteht die Gefahr, dass jede Kommune unterschiedliche Regelungen hat, auf die sich die Bieter dann einstellen müssten.

Empfehlung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Kommunalministerium NRW empfiehlt den Kommunen keine Satzung zu beschließen, um nicht direkt wieder die „neuen Freiheiten“ durch Bindung an eine Satzung zu verlieren.

Allgemeine Vergabegrundsätze gelten weiterhin

Kommunen müssen auch künftig öffentliche Aufträge wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz vergeben. Diese Grundsätze gelten auch für Aufträge unterhalb der europäischen Schwellenwerte und ohne eine Satzung.

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Ing, Dipl. Kfm. Heinz G. Rittmann

T.: 0211 - 914 290

Mail: rittmann@bauverbaende.nrw

Jakob Kleine-Kalmer

T.: 0231 - 941180

Mail: kleine-kalmer@bauverbaende.nrw