BAUVERBÄNDE.NRW sehen dringenden Handlungsbedarf in Nordrhein-Westfalens Kommunen

 

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Düsseldorf, 13. Juli 2020. In zwei Monaten sind die Bürger*innen in Nordrhein-Westfalen aufgerufen, die kommunalen Parlamente und viele Spitzen von Städten, Gemeinden und Kreisen zu wählen. Aus Sicht der BAUVERBÄNDE.NRW stehen viele von ihnen nach der Wahl vor großen Herausforderungen: die Bewältigung der Corona-Pandemie, die angespannte Haushaltslage, der Investitionsstau bei der kommunalen Infrastruktur oder die Wohnungsknappheit sind dabei nur vier Themen, die die Kommunalpolitiker in der nächsten Wahlperiode stark beschäftigen werden.

Corona-Virus-Krise verschärft Investitionsrückstand

Die Städte und Gemeinden sehen sich bereits jetzt mit erheblichen Steuerausfällen konfrontiert, da viele Firmen, angesichts einer geschrumpften oder ganz zum Erliegen gekommener Geschäftstätigkeit, absehbar deutlich weniger Steuern zahlen werden. Zudem brechen Einnahmen aus öffentlichen Einrichtungen wie Theater, Museen, Bäder oder die Kitas weg, während Fix- und Personalkosten weiterhin anfallen. Gleichzeitig steigen die Kosten für Ordnungs- und Gesundheitsämter zur Bekämpfung der Ausbreitung des Virus.

„Viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen stehen somit unter einem finanziellen Druck, der es ihnen erschweren wird, den bereits bestehenden Investitionsrückstand noch aufzuholen. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung sich im Rahmen des Konjunkturpakets verständigt hat, die Städte und Gemeinden zeitweise finanziell zu entlasten sowie Bundesmittel für Baumaßnahmen in Höhe von knapp 10 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen. Wichtig ist nun, dass die beschlossenen Mittel schnell, unbürokratisch und zweckgebunden vor Ort eingesetzt werden.“, fordert Präsident Rüdiger Otto.

Novelle der Straßenausbaubeiträge in Kraft getreten:  Straßen- und Wegekonzepte erstellen, beschließen und kommunale Ausschreibungen vorantreiben

Am 18. Dezember 2019 hat der nordrhein-westfälische Landtag die Reform der Straßenausbaubeiträge beschlossen. Seitdem 1. Januar ist die Neuregelung in Kraft. Zur Entlastung der Anlieger ist zudem ein Förderprogramm in Höhe von 65 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen worden. Die zur Umsetzung des Programms notwendigen Förderrichtlinien sowie das dazugehörige Muster für Straßen- und Wegekonzepte sind seit dem 3. April 2020 abrufbar. Die Beantragung der Fördermittel soll zum September hin möglich sein.

„Nun sind die Kommunen dazu aufgefordert, die für die Inanspruchnahme des Förderprogramms notwendigen Straßen- und Wegekonzepte zu erarbeiten und den Kommunalparlamenten zur Beratung vorzulegen. Sobald diese beschlossen sind, erwarten wir anschließend, dass die notwendigen kommunalen Ausschreibungen für Straßenausbauprojekte zügig vorangetrieben werden, auch zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.“, fordert Vizepräsident Karlgünter Eggersmann.

Potenziale der Nachverdichtung aktiv ermitteln, unterstützen und moderieren

Einerseits steht die Wohnungspolitik in Nordrhein-Westfalen vor der gewaltigen Herausforderung, insbesondere in den stark nachgefragten Ballungsgebieten tausende neue Wohnungen errichten zu müssen; andererseits muss der damit verbundene Flächenverbrauch möglichst gering gehalten werden. Das Instrument der Nachverdichtung kann daher in Zeiten knapper und bereits ausgeschöpfter Flächen ein zusätzliches Mittel sein, um in den angespannten Wohnungsmärkten für etwas Entspannung zu sorgen.

„Die wesentliche Grundlage zur Realisierung besteht zunächst in der Durchführung individueller Bestandsermittlungen vor Ort. Wir fordern die Kommunen dazu auf, hierbei eine zentrale und aktive Rolle zu übernehmen. So wäre beispielsweise der Einsatz kommunaler Flächenmanager ein erster wichtiger Schritt, um vorhandene Potenziale vor Ort zu ermitteln. Die konkrete Umsetzung einer Maßnahme hängt anschließend vor allem von der gesellschaftlichen Akzeptanz ab. Diese könnte durch eine frühzeitige Einbindung aller Betroffenen und die Gewähr der sozialen Durchmischung gefördert werden.“, erklärt Hauptgeschäftsführer Hermann Schulte-Hiltrop.

Mittelstandsgerechte Vergabe öffentlicher Bauaufträge gewährleisten

Die Bauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen ist mittelständisch geprägt. Zur Sicherung der Wettbewerbschancen, insbesondere kleiner und mittlerer Bauunternehmen, sieht § 5 Absatz 2 Satz 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen vor, dass Bauleistungen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben sind.

„Klar ist, nur mit einer konsequenten Fach- und Teillosvergabe wird die angemessene Beteiligung kleiner und mittlerer, regional ansässiger Betriebe bei öffentlichen Bauaufträgen gewährleistet. Diese ist durchweg kostengünstiger als die Bündelung in Großprojekten. Fest steht: eine stringente Vergabepraxis der öffentlichen Hand, bei der das wirtschaftlichste und nicht das billigste Angebot den Zuschlag erhält, sichert die Existenz lokal/regional ansässiger mittelständischer Betriebe und trägt auch dazu bei, illegale Machenschaften unseriöser Anbieter einzudämmen.“, erklärt Präsident Rüdiger Otto.

Hinweis:

Weitere Forderungen und Positionen zur Kommunalwahl 2020 entnehmen Sie bitte dem anliegenden Papier.

positions-_u_forderungspapier_kommunalwahl_2020_bauverbände.nrw.pdf

 

Otto Ruediger

 

(13. Juli 2020, los)

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