Nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber aufgefordert, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen sowie die ermittelten Ergebnisse und Maßnahmen zu dokumentierten. In Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst (ASD) der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) bieten die Bauverbände NRW e.V. am 27. und 28. Februar 2018 jeweils in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr einen eintägigen Praxis-Workshop „Gefährdungsbeurteilung“ im Seminargebäude am Westfalendamm 229 in Dortmund an.

 

 Praxis Workshop Gefährdungsbeurteilung 2018

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