baunrwDüsseldorf, 14. Januar 2021. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat sich am Montag, den 11. Januar 2021, in einer Sachverständigenanhörung mit der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge beschäftigt.

Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer der BAUVERBÄNDE.NRW, Hermann Schulte-Hiltrop:

„Bei laufenden Kosten und fehlenden Einnahmen nimmt die Gefahr von Liquiditätsproblemen zwangsweise zu. Insofern begrüßen wir die Initiative der Opposition in Berlin, die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zur Diskussion zu stellen. Eine Abschaffung führt unmittelbar und ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu einer deutlichen Liquiditätsverbesserung der mittelständischen Bauunternehmen.“, erklärt Schulte-Hiltrop.

Die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge war 2006 eingeführt worden, um einen deutlichen Anstieg der Beiträge zu vermeiden. Das deutsche Baugewerbe ist von der Vorverlegung besonders stark betroffen, da die monatlichen Arbeitsstunden stark schwanken können, so dass eine Abrechnung und Verbeitragung der geleisteten Stunden erst im Folgemonat geleistet werden kann. Neben dem bürokratischen Aufwand ist der daraus resultierende Liquiditätsentzug für die Betriebe weitaus gravierender.

Dennoch weisen die BAUVERBÄNDE.NRW daraufhin, dass eine Rückkehr zur alten Fälligkeitsregelung nur dann Sinn macht, wenn ein Abschmelzen der Nachhaltigkeitsrücklage durch entsprechende Maßnahmen kompensiert wird.

„Die Abschaffung der Vorfälligkeit darf nicht dazu führen, dass die Sozialversicherungsbeiträge deutlich steigen. Diese sind in Deutschland ohnehin hoch genug. Höhere Beiträge führen unweigerlich zu höheren Kosten und diese wiederum zu einem Ansteigen der Schwarzarbeit. Daran kann niemand Interesse haben,“ so Schulte-Hiltrop. „Daher fordern wir auch, versicherungsfremde Maßnahmen nicht länger aus Beitragsmitteln zu finanzieren, sondern aus Steuern. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Abschaffung der Vorfälligkeit effektiv und begrüßenswert.“

 

BAUVERBÄNDE NRW e.V. vertritt die Interessen von mehr als 4.100 mittelständischen Bauunternehmen des Bau- und Ausbaugewerbes. Das Bauhauptgewerbe in NRW erzielte im Jahre 2019 einen Umsatz von über 20 Mrd. Euro. Davon wurden über 70% in baugewerblichen Unternehmen erwirtschaftet. Etwa 75 % der über 148.000 Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe in NRW sowie 85 % aller Auszubildenden sind in Betrieben des Baugewerbes beschäftigt. Über 80 % aller Leistungen im Wohnungsbau und im öffentlichen Hochbau sowie über 70% aller Leistungen im Straßenbau werden von baugewerblichen Betrieben erbracht.

 

Otto Ruediger
Hermann Schulte-Hiltrop

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