baunrwDüsseldorf, 15. Januar 2021. Mit der geplanten Novelle der Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018), die vor zwei Jahren in Kraft getreten ist, werden weitere Änderungen vorgenommen, die einen Rechtsrahmen schaffen, der:

  • die energetische Sanierung im Bestand zur Verringerung von CO2 zusätzlich erleichtert,
  • Hemmnisse und Unsicherheiten bei Dachausbauten und Aufstockungen reduziert,
  • Baugenehmigungsverfahren weiter beschleunigt,
  • mit weitergehenden Angleichungen an die Musterbauordnung die länderübergreifende wirtschaftliche Bestätigung des Baugewerbes in NRW fördert,
  • Rechtssicherheit für das bauausführende Baugewerbe erhöht, ohne neue bürokratische Hürden aufzubauen.

 

Zu einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfs haben wir wie folgt Stellung genommen (siehe Stellungnahme).

pdf drs._17-12033_-_stellungnahme_-_änderung_lbo_2018-_-_bauverbände.nrw.pdf

 

Otto Ruediger
Hermann Schulte-Hiltrop 

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