Düsseldorf, 15. Januar 2021. Mit der geplanten Novelle der Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018), die vor zwei Jahren in Kraft getreten ist, werden weitere Änderungen vorgenommen, die einen Rechtsrahmen schaffen, der:
- die energetische Sanierung im Bestand zur Verringerung von CO2 zusätzlich erleichtert,
- Hemmnisse und Unsicherheiten bei Dachausbauten und Aufstockungen reduziert,
- Baugenehmigungsverfahren weiter beschleunigt,
- mit weitergehenden Angleichungen an die Musterbauordnung die länderübergreifende wirtschaftliche Bestätigung des Baugewerbes in NRW fördert,
- Rechtssicherheit für das bauausführende Baugewerbe erhöht, ohne neue bürokratische Hürden aufzubauen.
Zu einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfs haben wir wie folgt Stellung genommen (siehe Stellungnahme).
drs._17-12033_-_stellungnahme_-_änderung_lbo_2018-_-_bauverbände.nrw.pdf

Hermann Schulte-Hiltrop