baunrwDüsseldorf, 8. Juni 2021. Der Umweltausschuss im Deutschen Bundestag hat sich am Montag in einer öffentlichen Anhörung mit dem gegenwärtigen Entwurf der Mantelverordnung beschäftigt. Vertreter des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe und des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie wiesen wiederholt auf einen erheblichen Korrekturbedarf hin.

Zur Sachverständigenanhörung in Berlin erklärt der Hauptgeschäftsführer der BAUVERBÄNDE.NRW, Hermann Schulte-Hiltrop in Düsseldorf:

„Aus Sicht der nordrhein-westfälischen Bauwirtschaft gibt diese Mantelverordnung allen Beteiligten Steine statt Brot. Zum Schutz unserer begrenzten Ressourcen fehlen weiterhin klare Regelungen zur Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass Recycling-Baustoffe kein Abfall sind, sondern qualitativ hochwertige Baustoffe. Wenn diese aber zukünftig eine deutlich gesteigerte Marktakzeptanz hätten erfahren sollen, dann hätte die Politik einen Rechtsrahmen schaffen müssen, der ein Ende ihrer Abfalleigenschaft enthält. Nun aber bleiben mineralische Recyclingbaustoffe gegenüber Primärmaterialien weiterhin zweite Wahl, denn wer will schon gerne mit Abfall bauen.”, so Schulte-Hiltrop.

„Ursprünglich war es ja ein guter Gedanke, eine Vereinheitlichung bundesweit zu erreichen. Jetzt gehen aber reichlich mehr Nachteile denn Vorteile damit einher. Sollte die Mantelverordnung in der jetzigen Fassung beschlossen werden, rechnen wir mit nicht abschätzbaren negativen Auswirkungen auf das praktische Baugeschehen in Nordrhein-Westfalen, verbunden mit höheren Baukosten und höherem Bedarf an Deponiekapazitäten. Wenn die Politik diesen Weg gehen möchte, dann muss sie jetzt auch schnellstmöglich ein einheitliches Probennahme- und Analyseverfahren für alle Entsorgungswege und eine Bund-Länder-Deponiestrategie nachliefern.”, fordert Schulte-Hiltrop abschließend.

Am 10. Juni 2021 wird der Bundestag ohne Debatte final über die Mantelverordnung beraten, bevor der Bundesrat erneut abstimmen wird.

Bei der Mantelverordnung handelt es sich um ein zentrales umweltpolitisches Vorhaben, denn damit wird der bundesweit größte Abfallstrom einheitlich geregelt. Die Bauwirtschaft wird von diesen auch abfallrechtlich wesentlichen Regelungen massiv betroffen sein.

 

Otto Ruediger
Hermann Schulte-Hiltrop

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