baunrwDüsseldorf, 17. September 2020. Die beiden Arbeitgeberverbände im Bauhauptgewerbe, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe, haben dem Schlichterspruch zugestimmt. Nachdem auch die IG BAU ihre Zustim-mung signalisiert hat, kann der Schlichterspruch in Kraft treten.

Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer der BAUVERBÄNDE.NRW, Hermann Schulte-Hiltrop in Düsseldorf:

„Im Schlichtungsverfahren sind unter dem Vorsitz von Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts, für viele Fragen vernünftige und gute Kompromisse erzielt worden. Die BAUVERBÄNDE.NRW haben deshalb dem Schlichterspruch zugestimmt.“

Nun erhalten die Beschäftigten eine „Corona‐Prämie“ in Höhe von 500 Euro als Einmalzahlung für 2020, die Auszubildenden in Höhe von 250 Euro. Diese ist steuer‐ und sozialabgabenfrei, sodass sie vollständig den Beschäftigten zugute kommt.

Darüber hinaus erhöhen sich zum 1. Januar 2021 die Entgelte der Beschäftigten um 2,1 Prozent im Tarifgebiet West. Zusätzlich erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Oktober 2020 einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf den Stundenlohn zur pauschalen Entschädigung von Wegezeiten und –strecken.

Auch die Ausbildungsvergütungen werden angehoben, und zwar um 40 Euro im ersten, um 30 Euro im zweiten und um 20 Euro im dritten Lehrjahr.

Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 14 Monate ab dem 1. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2021.

Zudem wurde vereinbart, in sogenannten „Gipfelgesprächen“ unter Moderation des Schlichters essentielle Änderungen im Bundesrahmentarifvertrag zu verhandeln.

Otto Ruediger

(18. September 2020, los)

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