Seit Januar 2006 besteht für Bauunternehmen die Möglichkeit, sich präqualifizieren zu lassen und so die für öffentliche Bauaufträge erforderlichen Nachweise ihrer Eignung hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (§ 6a VOB/A) auftragsvorgelagert zu erbringen. Das Präqualifikationsverfahren gem. § 6b VOB/A entbindet die Unternehmen von dem aufwändigen Verfahren der Zusammenstellung, Aktualisierung und Prüfung auf Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen für jede einzelne Angebotsabgabe.

Unter einer Registriernummer werden präqualifizierte Unternehmen tagesaktuell in einer Liste beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt. Die Liste dieser Unternehmen lässt sich unter www.pq-verein.de einsehen.

Der Aufwand für die Erbringung und Prüfung der Eignungsnachweise wird durch die Präqualifikation erheblich reduziert, Bauaufträge werden schneller ausgelöst. Fehler, die zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können, werden minimiert. Illegalen Praktiken in der Bauwirtschaft wird verstärkt entgegengewirkt.

Zudem entfällt gem. § 28e Abs. 3b SGB IV die Haftung für Generalunternehmen, wenn ein Generalunternehmer nachweist, dass er davon ausgehen konnte, dass der Nachunternehmer oder ein von ihm beauftragter Verleiher seine Zahlungspflichten für die tarifvertraglichen Sozialversicherungsbeiträge erfüllt. Ein Verschulden des Generalunternehmers ist ausgeschlossen, soweit und solange er Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers oder des von diesem beauftragten Verleiher durch eine Präqualifikation nachweist, die die Eignungsvoraussetzungen erfüllt.

Präqualifizierte Unternehmen erhalten mit der PQ-Bescheinigung ein Gütesiegel mit ihrer Registriernummer. Auch nicht-öffentlichen Auftraggebern kann durch die Präqualifikation mittels aussagekräftiger Referenzobjekte die Leistungsfähigkeit des Unternehmens veranschaulicht werden.
 
Wichtig: Bei allen Vergaben des Landes Nordrhein-Westfalen im Hochbau unterhalb der EU-Schwellenwerte (derzeit 5,548 Mio. Euro) sind bei beschränkten Ausschreibungen ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb gem. § 3a Abs. 2 VOB/A und bei freihändigen Vergaben gem. § 3a Abs. 3 VOB/A nur noch Betriebe zur Abgabe eines Angebots aufzufordern, die als präqualifiziert auf der PQ-Liste VOB eingetragen sind. Dies ergibt sich aus der Präqualifikationsrichtlinie des Landes NRW vom 28. August 2018.
Den Kommunen wird diese Vorgehensweise in den Kommunalen Vergabegrundsätzen des Landes NRW vom 28. August 2018 zur Anwendung empfohlen.

Die Antragsunterlagen können auf der Internetseite der Präqualifizierungsstelle Zertifizierung Bau GmbH unter www.zert-bau.de (Stichwort: „Präqualifikation VOB“) heruntergeladen und benutzerfreundlich am Bildschirm ausgefüllt werden.
 
Bei der Antragsbearbeitung stehen die Mitarbeiter der Zertifizierung Bau GmbH hilfsbereit zur Verfügung. Hierzu gehören u. a. die Vorprüfung von Antragsunterlagen sowie der Referenzen.
 
Sind die Antragsunterlagen vollständig, ist eine Präqualifikation innerhalb eines Tages möglich!

Regelmäßig verschickte Erinnerungsschreiben weisen die Unternehmen rechtzeitig auf den zeitlichen Ablauf eines Nachweisdokumentes hin. Sollten es die Unternehmen wünschen, ist die Zertifizierung Bau e.V. mit den entsprechenden Vollmachten in der Lage, viele Nachweise rechtzeitig zum Aktualisierungsdatum von den entsprechenden Behörden und Institutionen einzuholen. Mit diesem Service werden die Unternehmen zusätzlich entlastet.
Weitere Informationen rund um die Präqualifikation finden Sie unter www.zert-bau.de.

Oder Sie rufen uns einfach an:

Herr Seepe (Telefon: 0231 / 94 11 58-0)
 
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