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Global Skills Partnership: Ausbildungspartnerschaft im Bauwesen

Im Rahmen des GSP-Projekts (Global Skills Partnership) kooperieren die BAUVERBÄNDE NRW e. V. mit der GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit gGmbH), um legale und faire Migrationswege aus Ghana und Senegal in das deutsche Baugewerbe zu identifizieren und zu institutionalisieren. Dieses Projekt wird von der Europäischen Union (Migration Partnership Facility) und der Bertelsmann Stiftung finanziert.

Brückenbauer zwischen Praxis und Projekt

Die BAUVERBÄNDE NRW e. V. bringen ihre Erfahrung aus dem Poolansatz in das Projekt ein, welcher ein System zur Vermittlung deutschsprechender Azubis aus Drittstaaten darstellt. In beratender und vermittelnder Funktion begleiten sie die Umsetzung des GSP-Projekts mit engem Bezug zur Baupraxis. Durch ihr breites Netzwerk an Bauunternehmen leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Platzierung der künftigen Auszubildenden und stärken die Verankerung des Projekts in der Branche.

Drei Wege zur Fachkraft: Modellvielfalt für bedarfsgerechte Migration

Das Projekt verfolgt einen differenzierten Ansatz, um unterschiedliche Zielgruppen zu erreichen und bedarfsgerecht auf die Marktanforderungen zu reagieren. Drei Modelle stehen dabei im Mittelpunkt:

1. Ausbildungsmigration mit Vorbereitung im Herkunftsland:
Junge Menschen aus Ghana und Senegal absolvieren zunächst intensive Sprachkurse mit dem Ziel, das Niveau B1 zu erreichen. Nach erfolgreicher Sprachprüfung erfolgt das Matching für eine Ausbildung mit interessierten Mitgliedsbetrieben, wo die Teilnehmenden eine reguläre duale Ausbildung im Baugewerbe aufnehmen. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung in einem Bauberuf dürfen sie als Facharbeiter in Deutschland gewerblich tätig werden.

2. Technische Trainings mit zwei Perspektiven:
In Ghana und Senegal werden ergänzende technische Schulungen durchgeführt, die entweder auf einen späteren Ausbildungsstart in Deutschland vorbereiten oder zur fachlichen Qualifizierung jener beitragen, die dauerhaft in ihrer Heimat arbeiten möchten. In beiden Fällen wird wertvolles Fachwissen vermittelt, das praxisnah und an deutschen Standards orientiert ist.

3. Fachkräftemigration für Berufserfahrene:
Ein drittes Modell richtet sich an Personen mit beruflicher Vorerfahrung im Bauwesen. Auf Basis des novellierten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes werden berufserfahrene Fachkräfte gezielt identifiziert und auf ihrem Weg in den entsprechenden deutschen Referenzberuf begleitet – bei Bedarf durch vorbereitende Qualifizierungen und fachliche Trainings. Hierbei handelt es sich um ein gänzlich neues Modell für das Baugewerbe. Daher liegen bisher keinerlei Erfahrungen vor und niemand kann zum jetzigen Zeitpunkt eine Aussage bezüglich Erfolg oder Misserfolg tätigen. Man sollte es aber zumindest ernsthaft versucht.

Ausbildung mit System und Perspektive

Ziel des Projekts ist es, praxisnahe Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote zu schaffen, die sowohl den Fachkräftebedarf des deutschen Baugewerbes als auch die Entwicklungsperspektiven in den Partnerländern berücksichtigen. Darüber hinaus werden Teilnehmende durch Sprachkurse, interkulturelle Trainings und Beratung auf ihre persönliche und berufliche Zukunft vorbereitet – ob in Deutschland oder vor Ort.

Nachhaltigkeit durch Strukturaufbau

Ein wesentlicher Bestandteil der Partnerschaft ist der Aufbau tragfähiger Bildungsstrukturen in den Herkunftsländern. Dafür werden in Ghana und Senegal Curricula modernisiert, Ausbilderinnen und Ausbilder qualifiziert und Ausbildungszentren technisch ausgestattet. So entsteht ein Beitrag zur nachhaltigen Fachkräfteentwicklung – nicht nur für die deutsche, sondern auch für die regionale Wirtschaft.

 

Aktuelle News zum Projekt

Meldungen

„Mittelstand nicht durch Vergaberechts-Experimente gefährden!“

Die BAUVERBÄNDE.NRW warnen im Gespräch mit Ministerin Mona Neubaur vor den Gefahren bei einer Vergaberechts-Änderung.

Am Rande der Vorstandssitzung des Unternehmerverbandes Handwerk (UVH) trafen Rüdiger Otto, Präsident der BAUVERBÄNDE.NRW, und Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Baumann Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, zu einem intensiven Austausch über die aktuellen Herausforderungen der Bauwirtschaft.

Beide begrüßten das von der Bundesregierung eingerichtete Sondervermögen Infrastruktur als wichtigen Schritt, um lange Zeit vernachlässigte Straßen, Brücken und Schienen zu modernisieren und den Ausbau von Trassen voranzutreiben.

Allerdings machten sie deutlich, dass die angekündigten 500 Milliarden Euro bereits heftige Verteilungskämpfe zwischen Kommunen, Ländern und Bund ausgelöst haben – ebenso wie Diskussionen darüber, was überhaupt zur Infrastruktur gezählt werden soll.

Mittel müssen investiv eingesetzt werden

Ein zentrales Anliegen war dabei die Forderung, dass die Mittel aus dem Sondervermögen ausschließlich investiv eingesetzt werden. „Die Gelder müssen konkret in den Ausbau der Infrastruktur fließen und dürfen nicht konsumtiv verpuffen“, betont Otto. Ministerin Neubaur sagte zu, sich für diese Forderung einzusetzen.

Gefahr der Zweckentfremdung des Sondervermögens

Zudem wiesen die BAUVERBÄNDE.NRW darauf hin, dass mit der Streichung des Begriffs „zusätzlich“ in der verabschiedeten Gesetzesfassung die reale Gefahr besteht, dass das Sondervermögen nicht als Zusatzimpuls wirkt. „Es darf nicht zur Finanzierung ohnehin geplanter Maßnahmen zweckentfremdet werden, sonst verliert es seine wirtschaftspolitische Wirkung“, so Dr. Baumann.

Neubaur unterstützte diese Einschätzung ausdrücklich: „Wenn die Bürgerinnen und Bürger keinen Unterschied zum jetzigen Zustand spüren, wird das Sondervermögen als riesiges Schuldenpaket wahrgenommen.“

Kritik an mittelstandsfeindlichen Vergabeansätzen

Sorgen bereitet der Bauwirtschaft in NRW auch, dass im Zuge des Sondervermögens Forderungen laut werden, das Vergaberecht grundlegend neu zu denken. So wird vermehrt vorgeschlagen, auf Funktionalausschreibungen oder Generalunternehmervergaben (GU-Vergaben) zu setzen. Damit würde der öffentliche Auftraggeber von der Pflicht entbunden, ein detailliertes Leistungsprogramm mit Leistungsverzeichnis zu erstellen – die planerischen Aufgaben würden an die ausführenden Betriebe delegiert. Dieses Vorgehen soll angeblich Zeit, Geld und Bürokratie sparen.

„Als BAUVERBÄNDE.NRW teilen wir diese Argumentation nicht uneingeschränkt,“ betonte Dr. Baumann im Gespräch. „Funktionalausschreibungen und GU-Vergaben sind mittelstandsfeindlich und führen häufig zum Ausschluss kleiner und mittelständischer Unternehmen. Dabei sind 99 % der heimischen Baubetriebe Betriebe mit weniger als 100 Mitarbeitenden. In ihnen arbeiten drei Viertel aller Beschäftigten und Auszubildenden – hier liegt die Wertschöpfung der deutschen Bauwirtschaft.“

Teil- und Fachlosvergabe muss Standard bleiben

Die BAUVERBÄNDE.NRW sprechen sich daher klar dafür aus, die mittelstandsfreundliche Teil- und Fachlosvergabe, wie sie der Gesetzgeber als Standard definiert hat, auch weiterhin konsequent anzuwenden. „Wir stellen uns nicht grundsätzlich gegen Funktionalausschreibungen,“ so Rüdiger Otto, „doch wir warnen davor, im Zuge des Sondervermögens einen Grundsatz aufzugeben, der für die Existenz hunderter Baubetriebe in NRW von entscheidender Bedeutung ist.“

Reformbedarf im Vergabewesen – aber mit Augenmaß

Gleichzeitig betonten Otto und Baumann die Bereitschaft der BAUVRBÄNDE.NRW, sich konstruktiv in die Debatte über eine Reform und Beschleunigung des öffentlichen Vergabewesens einzubringen. „Wir möchten auch diskutieren, wie Funktionalausschreibungen bei der Umsetzung des Sondervermögens helfen können – jedoch nicht zu Lasten der kleinen und mittleren Betriebe, die das Rückgrat unserer Branche bilden,“ so Baumann.

Positionspapier der BAUVERBÄNDE.NRW bundesweit im Umlauf

Die BAUVERBÄNDE.NRW haben zum Thema "Sondervermögen" ein eigenes Positionspapier aufgesetzt. In sechs Punkten wird hier konkret aufgezeigt, was nun zu tun ist. Das Positionspapier wurde bereits an die Bundesregierung sowie an weitere Bundestags- und Landtagsabgeordnete versandt. 

Hier können Sie das Dokument herunterladen: Positionspapier "Sondervermögen"

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Ihre Ansprechpartner:

Dipl.-Kfm., Dipl.-Ing. Heinz G. Rittmann

Stv. Hauptgeschäftsführer

T.: 0211 - 914 290

Mail: rittmann@bauverbaende.nrw

Jakob Kleine-Kalmer

T.: 0231 - 94 11 80

Mail: kleine-kalmer@bauverbaende.nrw