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Auszubildende aus Drittstaaten

Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW

Mit dem Poolansatz vermittelt BAUVERBÄNDE.NRW seit 2022 Auszubildende aus Drittstaaten – derzeit aus Äthiopien und Mosambik – an Mitgliedsbetriebe.

Durch eine Vielzahl an verlässlichen lokalen Partnern und ein gutes Netzwerk in den verschiedenen Drittländern können geeignete Kandidaten vor Ort ausfindig gemacht und mit den richtigen Unternehmen zusammengebracht werden. 

Diese Lösung sichert nicht nur kurzfristig die Besetzung freibleibender Ausbildungsplätze, sondern ist auch langfristig eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens.

Große Herausforderungen in der Baubranche

Die Baubranche in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Der akute Fachkräftemangel wird durch den Ruhestand von rund 200.000 Beschäftigten in den nächsten zehn Jahren noch verstärkt.

Trotz einer positiven Entwicklung während der Corona-Pandemie, sinkt die Zahl neuer Ausbildungsverträge seit 2022 kontinuierlich. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Zahl der qualifizierten Fachkräfte zu sichern, müssen wir innovative Lösungen finden. Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW bietet eine solche Lösung.

Vorteile des Poolansatzes

Unsere Kandidaten durchlaufen intensive Deutschkurse bis zum B1-Niveau. Das bedeutet, dass sie bei ihrer Ankunft in Deutschland bereits grundlegende Sprachkenntnisse besitzen. Dadurch können sie sich schneller in den Arbeitsalltag integrieren und effektiv in Ihrem Unternehmen mitarbeiten.

In speziellen Workshops bereiten wir die Auszubildenden auf das Leben und Arbeiten in Deutschland vor. Themen wie „Arbeiten und Leben in Deutschland“, „Ausbildung in der Bauwirtschaft“ und „Interkulturelles“ werden behandelt. So wissen die Auszubildenden genau, was sie erwartet, und können sich besser an ihre neue Umgebung anpassen.

Die Bewerbungsgespräche finden digital über MS Teams statt. Dies spart Zeit und Kosten und ermöglicht es Ihnen, den passenden Kandidaten kennen zu lernen und effizient auszuwählen.

Die Kosten für Sprachkurs, Visum und Flug werden von den lokalen Partnern und den Auszubildenden vorfinanziert.

 

Für die Rückerstattung der angefallenen Kosten empfiehlt BAUVERBÄNDE.NRW drei Raten:

  1. Nach Einreise,
  2. Nach erfolgreicher Gesellenprüfung
  3. Nach zweijähriger Tätigkeit im Unternehmen.

So sind die Kosten planbar und fair verteilt.

Aktuelle Projekt-News

Meldungen

Arbeitsschutz: Schutz vor UV-Strahlung

Wie arbeitsmedizinische Vorsorge Beschäftigte vor Sonnenstrahlung schützt.

Die sonnenintensive Jahreszeit hat begonnen und damit die Zeit, in der die Haut vor UV-Strahlung besonders geschützt werden muss, um Hautkrebserkrankungen zu vermeiden. 

Steigenden Temperaturen und die zunehmende Belastung durch die UV-Strahlen bei der Arbeit bleiben weiterhin ein zentrales Thema. Die Relevanz der Schutzmaßnahmen vor UV-Strahlung nimmt weiterhin zu. Hautkrebs durch UV-Strahlung gehört auch im Jahr 2023 zu den am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten und ist im Vergleich zum Vorjahr auf 2.952 Fälle angestiegen (2022: 2.675 Fälle).

Nach dem sog. TOP-Prinzip stehen technische (z.B. Verschattung), organisatorische (z.B. Pausenzeiten) und persönliche (z.B. Sonnencreme und Arbeitskleidung) Maßnahmen zur Verfügung, um Beschäftigte vor den Gefahren der UV-Strahlen bei der Arbeit zu schützen. Einige dieser Schutzmaßnahmen (Arbeitsmittel zur Verschattung) und Schutzbekleidung (z.B. Kopfbedeckung, Nackenschutz, Arbeitskleidung mit UV-Schutz, Kühlkleidung) werden durch die BG BAU mittels Arbeitsschutzprämien finanziell gefördert. Von diesen Fördermitteln sollte Gebrauch gemacht werden und können hier beantragt werden: 

https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien

Wichtig ist jedoch auch das Angebot der UV-Vorsorgeuntersuchungen an die Mitarbeiter. Die Arbeitgeber sind seit Sommer 2019 verpflichtet, ihren Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge in Bezug auf natürliche UV-Strahlung anzubieten, wenn diese im Freien einer solchen Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag ausgesetzt sind (vgl. Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie Arbeitsmedizinische Regel AMR 13.3.). Inhalte der Vorsorge sind insbesondere ein Beratungsgespräch und eine Untersuchung. Der Arbeitnehmer entscheidet frei, ob er dieses Angebot wahrnehmen möchte.

Die Einführung einer Pflichtvorsorge konnte 2019 nur durch gezieltes politisches Einwirken und durch Abschluss einer Sozialpartnervereinbarung abgewendet werden, mit der sich die Sozialpartner zur Intensivierung der Förderung und Aufklärung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinsichtlich der Risiken und Schutzmaßnahmen vor UV-Strahlen verpflichtet haben.

Die Sozialpartnervereinbarung sieht vor, dass die Vorsorge neben den Ärzten des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG und der Ärzte, die die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“ führen auch von anderen zugelassenen Haus- bzw. einschlägigen Fachärzten durchgeführt werden können. Hiernach ist den im Freien tätigen Beschäftigten eine UV-Vorsorgeuntersuchung anzubieten, wenn diese arbeitstäglich mindestens eine Stunde, an mindestens 40 % der Arbeitstage, von April bis September zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr UV-Strahlung ausgesetzt sind. Das Angebot sollte, wenn die betrieblichen Umstände dies erlauben, vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit ausgesprochen werden und einmal pro Kalenderjahr wiederholt werden - auch, wenn das Angebot zuvor abgelehnt wurde.

Wir empfehlen, die entsprechende Vorsorge den Mitarbeitern anzubieten und diese zu motivieren – in den weniger arbeitsintensiven Monaten – von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Nur durch eine rege Inanspruchnahme der freiwilligen Angebotsvorsorge kann nachgewiesen werden, dass bereits die Angebotsvorsorge ein geeignetes Mittel ist, um Beschäftigte über die Risiken der natürlichen UV-Strahlung aufzuklären und vor ihnen zu schützen. Andernfalls ist zu erwarten, dass von Seiten des BMAS zur Erreichung der Schutzziele die Einführung einer Pflichtuntersuchung für notwendig erachtet wird.

Die BG BAU unterstützt die Betriebe bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen mit ihrem Leistungsangebot und Arbeitsschutzprämien und informiert auf ihrer Webseite

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Ing, Dipl. Kfm. Heinz G. Rittmann

T.: 0211 - 914 290

Mail: rittmann@bauverbaende.nrw

Jakob Kleine-Kalmer

T.: 0231 - 941180

Mail: kleine-kalmer@bauverbaende.nrw