Kammer und Verbandspartnerschaft (KVP) Georgien
Die BAUVERBÄNDE.NRW unterstützen den Verband BusinessGeorgia dabei, den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit im georgischen Bausektor zu verbessern
In der ersten Jahreshälfte 2024 fiel der Startschuss für eine neue Kammer- und Verbandspartnerschaft von BAUVERBÄNDE.NRW mit dem georgischen Verband BusinessGeorgia. Nach seiner Gründung im Jahr 2021 hat es sich der Verband zur Aufgabe gemacht, die Arbeitssicherheit im georgischen Bausektor zu verbessern und zu institutionalisieren.
Entwicklung von Beratungs- und Schulungsangeboten
Im Rahmen des auf drei Jahre angelegten Projektes unterstützt BAUVERBÄNDE.NRW BusinessGeorgia dabei, ein Beratungs- und Schulungsangebot zu entwickeln. Zum einen werden Weiterbildungen für Akteure aus öffentlichen Institutionen, die Arbeitsinspektionen auf georgischen Baustellen durchführen, entwickelt. Zum anderen wird ein umfangreiches modulares Aus- und Weiterbildungsangebot für Arbeitschutzverantwortliche in Unternehmen entwickelt. So soll ein Beitrag zu Gesundheit und Arbeitszufriedenheit georgischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geleistet werden.
Netzwerkarbeit für den Arbeitsschutz
Neben der Entwicklung Beratungs- und Schulungsangeboten steht auch die Etablierung eines „Runden Tisches“ zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Vordergrund des Projektes. Mit dem Runden Tisch wird ein Netzwerk von öffentlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren zum Informationsaustausch und zur Kapazitätsentwicklung im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit aufgebaut.
Aktuelle News zum Projekt
Meldungen
Wichtige Warnung vor Betrugsversuch per Mail oder Brief
Schreiben und E-Mails zu angeblich neuem Präventionsmodul stammen nicht von der DGUV oder der BGN.
Achtung Betrugsversuche: Derzeit kursieren bundesweit Schreiben, die sich insbesondere an Unternehmen – zunächst im Gastgewerbe, inzwischen aber auch aus anderen Branchen – richten.
Kriminelle versenden diese E-Mails oder auch postalisch Schreiben mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und unter missbräuchlicher Verwendung des Logos sowie des Namens der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Diese E-Mails enthalten täuschend echt wirkende Schreiben und Rechnungen zu einem angeblich verpflichtenden „DGUV-Präventionsmodul 2025“.
Bitte beachten Sie:
- Ein solches Präventionsmodul der DGUV existiert nicht.
- Die DGUV und die BGN versenden derzeit keine derartigen Zahlungsaufforderungen.
- Logos und Unterschriften (z. B. von Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV) werden missbräuchlich verwendet.
- Die E-Mails wirken täuschend echt und fordern zur sofortigen Zahlung einer Teilnahmegebühr auf.
Der Betrug ist inzwischen so weit ausgeweitet, dass auch Unternehmen außerhalb des Gastgewerbes betroffen sind. Die Betreffzeilen variieren, z. B.:
- „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“
- „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“
- „Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025 – verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen – inkl. Beitragssenkung“
- „DGUV-Präventionsmodul 2025 - Zustellung von Schreiben und Rechnung zum DGUV-Präventionsmodul 2025“
Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet. Unternehmen, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden dringend gebeten, Strafanzeige zu erstatten. Das Service-Center der BGN stellt Betroffenen hierzu ein Aktenzeichen und Kontaktinformationen der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zur Verfügung (Telefon: 0621 4456-1581).
Bei Fragen können Sie sich auch direkt an die DGUV wenden: Infoline: 0800 60 50 40 4 (kostenfrei); E-Mail: info@dguv.de
Wir empfehlen allen Mitgliedern:
- Ignorieren Sie solche E-Mails.
- Öffnen Sie keine Anhänge.
- Tätigen Sie keine Zahlungen.
- Kontaktieren Sie den Service-Center der BGN und erstatten Sie Strafanzeige, sofern Sie betroffen sind.
Auch die DGUV und die BG BAU informieren hierüber:
Noch Fragen ?
Ihre Ansprechpartner:

