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Aktionsplan gegen Baukosten: Gute Ansätze, aber zu wenig Verbindlichkeit

Der neue Aktionsplan setzt wichtige Impulse, lässt jedoch aus Sicht des ZDB entscheidende Fragen offen.

Der Aktionsplan im Überblick

Mit dem im Juni 2026 vorgestellten „Aktionsplan zur Senkung der Baukosten“ bündelt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erstmals 13 Maßnahmen zur Kostensenkung im Wohnungsbau. Die Vorschläge reichen von Digitalisierung und Genehmigungsbeschleunigung über serielles Bauen bis hin zu Änderungen bei Normen, Förderprogrammen und Finanzierung.

Positive Ansätze mit begrenzter Wirkung

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe begrüßt, dass die Baukosten stärker in den Mittelpunkt der politischen Diskussion rücken. Besonders die geplanten Verbesserungen bei digitalen Genehmigungsverfahren, der Ausbau von BIM sowie die stärkere Berücksichtigung kosteneffizienter Bauweisen werden grundsätzlich positiv bewertet. Auch die geplante Bündelung der Neubauförderung sowie die Verstetigung der degressiven Abschreibung werden als sinnvolle Schritte eingeordnet.

Zentrale Kritikpunkte

Nach Einschätzung des ZDB bleibt der Aktionsplan jedoch in weiten Teilen eine Sammlung von Ankündigungen, Prüfaufträgen und Dialogprozessen.

Drei Defizite wiegen aus Sicht des ZDB besonders.

  1. Das zentrale Förderprogramm startet erst 2027 und kommt damit für die aktuelle Krise zu spät.
  2. Der Plan schweigt zu Fördervolumen, Zinsen und Konditionen.
  3. Zentrale Kostentreiber wie Grundstücks- und Erwerbsnebenkosten werden einem gesonderten Paket überlassen

Der ZDB hat hierzu im Sozialpartner-Papier konkrete Vorschläge vorgelegt, nämlich einen Grunderwerbsteuer-Freibetrag bis zu einem Kaufpreis von 500.000 Euro beim selbstgenutzten Ersterwerb sowie ein nachrangiges KfW-Darlehen bis 100.000 Euro je Haushalt als Eigenkapitalersatz. Hinzu kommt, dass eine kürzere Bauzeit die Endpreise nicht automatisch senkt: Verfahrensbeschleunigung verbessert die Rahmenbedingungen, ersetzt aber keine niedrigeren Herstellungs- und Finanzierungskosten.

Darüber hinaus lässt der Plan weitere zentrale Punkte offen:

  • Abbauziele für den kostentreibenden Normbestand fehlen weitgehend; geprüft werden vor allem neue Normen.
  • Die Personalausstattung der Bauverwaltungen wird erwähnt, ist aber nicht finanziell hinterlegt.
  • Für das selbstgenutzte Wohneigentum fehlt ein eigener Hebel, da die degressive AfA nur bei Vermietung greift; neben dem genannten Eigenkapitalersatz fordert der ZDB eine Ausweitung des Programms „Jung kauft Alt“ mit höheren Einkommensgrenzen, einer Förderzusage vor dem Kauf und praxistauglichen Sanierungsfristen.
  • Lohnzusatzkosten, die Fachkräftesicherung und die Mobilisierung des Bauüberhangs bleiben unadressiert.

Forderungen des ZDB

Der ZDB fordert nun eine zügige Umsetzung der angekündigten Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem konkrete Gesetzentwürfe, verbindliche Fristen, eine frühzeitig wirksame und verlässliche KfW-Förderung sowie rechtssichere Regelungen für den Gebäudetyp E. Darüber hinaus sieht der Verband weiteren Handlungsbedarf bei der Mobilisierung des Bauüberhangs, der Förderung selbstgenutzten Wohneigentums sowie beim Abbau kostentreibender Normen. Erst mit konkreten gesetzlichen und finanziellen Maßnahmen könne der Aktionsplan seine beabsichtigte Wirkung entfalten.