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Bundesgerichtshof: Künftig kein „Neu für Alt“-Abzug bei Mangelbeseitigung
Das Urteil stärkt die Position von Auftraggebern
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27.11.2025 (Az. VII ZR 112/24) eine für die Baupraxis wichtige Entscheidung getroffen: Bei der Mangelbeseitigung im Werkvertragsrecht ist künftig grundsätzlich kein Abzug
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