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Ganzjährige Beschäftigung. Verlängerung der Kurzarbeitergeldbezugsdauer
Das Bundeskabinett hat eine Verlängerung der Kurzarbeitergeldbezugsdauer beschlossen.
Das Bundeskabinett hat auf seiner Sitzung am 17. Dezember 2025 die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beschlossen.
Dadurch wird erneut die Dauer des Kurzarbeitergeldbezuges auf bis zu 24 Monate ausgedehnt.
Die Verordnung ist seit 1. Januar 2026 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2026.
Die von Kurzarbeit betroffenen Betriebe können aufgrund einer Verlängerung bis zum 31. Dezember 2026 die Kurzarbeit in ihrem Betrieb fortführen. Betriebe, die schon seit Herbst/Winter 2023 von der Kurzarbeit betroffen sind, haben die Möglichkeit, nach einer Unterbrechung der Kurzarbeit von nicht mehr als zwei zusammenhängenden Monaten diese wiederaufzunehmen.



