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Meldungen

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten

Ab dem Kalenderjahr 2026 werden unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten für Arbeitnehmer mit einem Sachbezugswert von 4,57 Euro für Mittag- oder Abendessen und 2,37 Euro für Frühstück bewertet.

Wenn Arbeitnehmer an Arbeitstagen vom Arbeitgeber kostenlos oder

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