Global Skills Partnership: Ausbildungspartnerschaft im Bauwesen
Im Rahmen des GSP-Projekts (Global Skills Partnership) kooperieren die BAUVERBÄNDE NRW e. V. mit der GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit gGmbH), um legale und faire Migrationswege aus Ghana und Senegal in das deutsche Baugewerbe zu identifizieren und zu institutionalisieren. Dieses Projekt wird von der Europäischen Union (Migration Partnership Facility) und der Bertelsmann Stiftung finanziert.
Brückenbauer zwischen Praxis und Projekt
Die BAUVERBÄNDE NRW e. V. bringen ihre Erfahrung aus dem Poolansatz in das Projekt ein, welcher ein System zur Vermittlung deutschsprechender Azubis aus Drittstaaten darstellt. In beratender und vermittelnder Funktion begleiten sie die Umsetzung des GSP-Projekts mit engem Bezug zur Baupraxis. Durch ihr breites Netzwerk an Bauunternehmen leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Platzierung der künftigen Auszubildenden und stärken die Verankerung des Projekts in der Branche.
Drei Wege zur Fachkraft: Modellvielfalt für bedarfsgerechte Migration
Das Projekt verfolgt einen differenzierten Ansatz, um unterschiedliche Zielgruppen zu erreichen und bedarfsgerecht auf die Marktanforderungen zu reagieren. Drei Modelle stehen dabei im Mittelpunkt:
1. Ausbildungsmigration mit Vorbereitung im Herkunftsland:
Junge Menschen aus Ghana und Senegal absolvieren zunächst intensive Sprachkurse mit dem Ziel, das Niveau B1 zu erreichen. Nach erfolgreicher Sprachprüfung erfolgt das Matching für eine Ausbildung mit interessierten Mitgliedsbetrieben, wo die Teilnehmenden eine reguläre duale Ausbildung im Baugewerbe aufnehmen. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung in einem Bauberuf dürfen sie als Facharbeiter in Deutschland gewerblich tätig werden.
2. Technische Trainings mit zwei Perspektiven:
In Ghana und Senegal werden ergänzende technische Schulungen durchgeführt, die entweder auf einen späteren Ausbildungsstart in Deutschland vorbereiten oder zur fachlichen Qualifizierung jener beitragen, die dauerhaft in ihrer Heimat arbeiten möchten. In beiden Fällen wird wertvolles Fachwissen vermittelt, das praxisnah und an deutschen Standards orientiert ist.
3. Fachkräftemigration für Berufserfahrene:
Ein drittes Modell richtet sich an Personen mit beruflicher Vorerfahrung im Bauwesen. Auf Basis des novellierten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes werden berufserfahrene Fachkräfte gezielt identifiziert und auf ihrem Weg in den entsprechenden deutschen Referenzberuf begleitet – bei Bedarf durch vorbereitende Qualifizierungen und fachliche Trainings. Hierbei handelt es sich um ein gänzlich neues Modell für das Baugewerbe. Daher liegen bisher keinerlei Erfahrungen vor und niemand kann zum jetzigen Zeitpunkt eine Aussage bezüglich Erfolg oder Misserfolg tätigen. Man sollte es aber zumindest ernsthaft versucht.
Ausbildung mit System und Perspektive
Ziel des Projekts ist es, praxisnahe Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote zu schaffen, die sowohl den Fachkräftebedarf des deutschen Baugewerbes als auch die Entwicklungsperspektiven in den Partnerländern berücksichtigen. Darüber hinaus werden Teilnehmende durch Sprachkurse, interkulturelle Trainings und Beratung auf ihre persönliche und berufliche Zukunft vorbereitet – ob in Deutschland oder vor Ort.
Nachhaltigkeit durch Strukturaufbau
Ein wesentlicher Bestandteil der Partnerschaft ist der Aufbau tragfähiger Bildungsstrukturen in den Herkunftsländern. Dafür werden in Ghana und Senegal Curricula modernisiert, Ausbilderinnen und Ausbilder qualifiziert und Ausbildungszentren technisch ausgestattet. So entsteht ein Beitrag zur nachhaltigen Fachkräfteentwicklung – nicht nur für die deutsche, sondern auch für die regionale Wirtschaft.
Aktuelle News zum Projekt
Meldungen
Arbeitsschutz: Schutz vor UV-Strahlung
Wie arbeitsmedizinische Vorsorge Beschäftigte vor Sonnenstrahlung schützt.
Die sonnenintensive Jahreszeit hat begonnen und damit die Zeit, in der die Haut vor UV-Strahlung besonders geschützt werden muss, um Hautkrebserkrankungen zu vermeiden.
Steigenden Temperaturen und die zunehmende Belastung durch die UV-Strahlen bei der Arbeit bleiben weiterhin ein zentrales Thema. Die Relevanz der Schutzmaßnahmen vor UV-Strahlung nimmt weiterhin zu. Hautkrebs durch UV-Strahlung gehört auch im Jahr 2023 zu den am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten und ist im Vergleich zum Vorjahr auf 2.952 Fälle angestiegen (2022: 2.675 Fälle).
Nach dem sog. TOP-Prinzip stehen technische (z.B. Verschattung), organisatorische (z.B. Pausenzeiten) und persönliche (z.B. Sonnencreme und Arbeitskleidung) Maßnahmen zur Verfügung, um Beschäftigte vor den Gefahren der UV-Strahlen bei der Arbeit zu schützen. Einige dieser Schutzmaßnahmen (Arbeitsmittel zur Verschattung) und Schutzbekleidung (z.B. Kopfbedeckung, Nackenschutz, Arbeitskleidung mit UV-Schutz, Kühlkleidung) werden durch die BG BAU mittels Arbeitsschutzprämien finanziell gefördert. Von diesen Fördermitteln sollte Gebrauch gemacht werden und können hier beantragt werden:
https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien
Wichtig ist jedoch auch das Angebot der UV-Vorsorgeuntersuchungen an die Mitarbeiter. Die Arbeitgeber sind seit Sommer 2019 verpflichtet, ihren Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge in Bezug auf natürliche UV-Strahlung anzubieten, wenn diese im Freien einer solchen Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag ausgesetzt sind (vgl. Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie Arbeitsmedizinische Regel AMR 13.3.). Inhalte der Vorsorge sind insbesondere ein Beratungsgespräch und eine Untersuchung. Der Arbeitnehmer entscheidet frei, ob er dieses Angebot wahrnehmen möchte.
Die Einführung einer Pflichtvorsorge konnte 2019 nur durch gezieltes politisches Einwirken und durch Abschluss einer Sozialpartnervereinbarung abgewendet werden, mit der sich die Sozialpartner zur Intensivierung der Förderung und Aufklärung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinsichtlich der Risiken und Schutzmaßnahmen vor UV-Strahlen verpflichtet haben.
Die Sozialpartnervereinbarung sieht vor, dass die Vorsorge neben den Ärzten des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG und der Ärzte, die die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“ führen auch von anderen zugelassenen Haus- bzw. einschlägigen Fachärzten durchgeführt werden können. Hiernach ist den im Freien tätigen Beschäftigten eine UV-Vorsorgeuntersuchung anzubieten, wenn diese arbeitstäglich mindestens eine Stunde, an mindestens 40 % der Arbeitstage, von April bis September zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr UV-Strahlung ausgesetzt sind. Das Angebot sollte, wenn die betrieblichen Umstände dies erlauben, vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit ausgesprochen werden und einmal pro Kalenderjahr wiederholt werden - auch, wenn das Angebot zuvor abgelehnt wurde.
Wir empfehlen, die entsprechende Vorsorge den Mitarbeitern anzubieten und diese zu motivieren – in den weniger arbeitsintensiven Monaten – von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Nur durch eine rege Inanspruchnahme der freiwilligen Angebotsvorsorge kann nachgewiesen werden, dass bereits die Angebotsvorsorge ein geeignetes Mittel ist, um Beschäftigte über die Risiken der natürlichen UV-Strahlung aufzuklären und vor ihnen zu schützen. Andernfalls ist zu erwarten, dass von Seiten des BMAS zur Erreichung der Schutzziele die Einführung einer Pflichtuntersuchung für notwendig erachtet wird.
Die BG BAU unterstützt die Betriebe bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen mit ihrem Leistungsangebot und Arbeitsschutzprämien und informiert auf ihrer Webseite
- über Musteranschreiben zur Aussprache der Angebotsvorsorgeuntersuchung an die Mitarbeiter (www.bgbau.de/Musteranschreiben/Angebotsvorsorge),
- welche präventiven Hilfsmittel, Schutzausrüstungen und Schutzmaßnahmen zur Verfügung stehen, um die Arbeitsbedingungen an die hohe UV-Strahlung und die hohen Temperaturen anzupassen (www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/uv-schutz),
- welche Schutzmaßnahmen von der BG Bau auch finanziell im Wege von Arbeitsschutzprämien unterstützt werden (www.bgbau.de/service/angebot/arbeitsschutzprämien),
- Aufklärungsflyer (https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Broschuere_Flyer/BGBAU_Gut-geschuetzt-durch-den-Sommer.pdf) und Hitzeaktionspläne (https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/hitzeaktionsplan-outdoor-baustellen).
- die UV-Schutz-Pakete werden voraussichtlich Ende April oder Anfang Mai wieder über die BG BAU bestellbar sein (https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/uv-strahlung-hitze/uv-schutz-paket/uv-schutz-paket-bestellen).
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