Global Skills Partnership: Ausbildungspartnerschaft im Bauwesen
Im Rahmen des GSP-Projekts (Global Skills Partnership) kooperieren die BAUVERBÄNDE NRW e. V. mit der GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit gGmbH), um legale und faire Migrationswege aus Ghana und Senegal in das deutsche Baugewerbe zu identifizieren und zu institutionalisieren. Dieses Projekt wird von der Europäischen Union (Migration Partnership Facility) und der Bertelsmann Stiftung finanziert.
Brückenbauer zwischen Praxis und Projekt
Die BAUVERBÄNDE NRW e. V. bringen ihre Erfahrung aus dem Poolansatz in das Projekt ein, welcher ein System zur Vermittlung deutschsprechender Azubis aus Drittstaaten darstellt. In beratender und vermittelnder Funktion begleiten sie die Umsetzung des GSP-Projekts mit engem Bezug zur Baupraxis. Durch ihr breites Netzwerk an Bauunternehmen leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Platzierung der künftigen Auszubildenden und stärken die Verankerung des Projekts in der Branche.
Drei Wege zur Fachkraft: Modellvielfalt für bedarfsgerechte Migration
Das Projekt verfolgt einen differenzierten Ansatz, um unterschiedliche Zielgruppen zu erreichen und bedarfsgerecht auf die Marktanforderungen zu reagieren. Drei Modelle stehen dabei im Mittelpunkt:
1. Ausbildungsmigration mit Vorbereitung im Herkunftsland:
Junge Menschen aus Ghana und Senegal absolvieren zunächst intensive Sprachkurse mit dem Ziel, das Niveau B1 zu erreichen. Nach erfolgreicher Sprachprüfung erfolgt das Matching für eine Ausbildung mit interessierten Mitgliedsbetrieben, wo die Teilnehmenden eine reguläre duale Ausbildung im Baugewerbe aufnehmen. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung in einem Bauberuf dürfen sie als Facharbeiter in Deutschland gewerblich tätig werden.
2. Technische Trainings mit zwei Perspektiven:
In Ghana und Senegal werden ergänzende technische Schulungen durchgeführt, die entweder auf einen späteren Ausbildungsstart in Deutschland vorbereiten oder zur fachlichen Qualifizierung jener beitragen, die dauerhaft in ihrer Heimat arbeiten möchten. In beiden Fällen wird wertvolles Fachwissen vermittelt, das praxisnah und an deutschen Standards orientiert ist.
3. Fachkräftemigration für Berufserfahrene:
Ein drittes Modell richtet sich an Personen mit beruflicher Vorerfahrung im Bauwesen. Auf Basis des novellierten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes werden berufserfahrene Fachkräfte gezielt identifiziert und auf ihrem Weg in den entsprechenden deutschen Referenzberuf begleitet – bei Bedarf durch vorbereitende Qualifizierungen und fachliche Trainings. Hierbei handelt es sich um ein gänzlich neues Modell für das Baugewerbe. Daher liegen bisher keinerlei Erfahrungen vor und niemand kann zum jetzigen Zeitpunkt eine Aussage bezüglich Erfolg oder Misserfolg tätigen. Man sollte es aber zumindest ernsthaft versucht.
Ausbildung mit System und Perspektive
Ziel des Projekts ist es, praxisnahe Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote zu schaffen, die sowohl den Fachkräftebedarf des deutschen Baugewerbes als auch die Entwicklungsperspektiven in den Partnerländern berücksichtigen. Darüber hinaus werden Teilnehmende durch Sprachkurse, interkulturelle Trainings und Beratung auf ihre persönliche und berufliche Zukunft vorbereitet – ob in Deutschland oder vor Ort.
Nachhaltigkeit durch Strukturaufbau
Ein wesentlicher Bestandteil der Partnerschaft ist der Aufbau tragfähiger Bildungsstrukturen in den Herkunftsländern. Dafür werden in Ghana und Senegal Curricula modernisiert, Ausbilderinnen und Ausbilder qualifiziert und Ausbildungszentren technisch ausgestattet. So entsteht ein Beitrag zur nachhaltigen Fachkräfteentwicklung – nicht nur für die deutsche, sondern auch für die regionale Wirtschaft.
Aktuelle News zum Projekt
Meldungen
Bundesrat will Losgrundsatz aufweichen – BAUVERBÄNDE.NRW warnen eindringlich
Vergabebeschleunigung droht faire Wettbewerbsbedingungen im Bauwesen zu untergraben.
Am 26. September 2025 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz der Bundesregierung veröffentlicht. Das Gesetz der schwarz-roten Bundesregierung sieht vor, dass zeitliche Gründe eine Gesamtvergabe möglich machen, sofern folgende Bedingungen zutreffen: Es handelt sich um dringliche, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralitätfinanzierte Projekte deren Auftragswert das 2,5-Fache der EU-Schwellenwerte (13,84 Mio. €)übersteigt.
Mit diesem Kompromiss hat die Bundesregierung einen wohl bedacht und klar umrissenen Ausnahmefall für die Abweichung von der Teil- und Fachlosvergabe geschaffen. Damit gibt sich der Bundesrat jedoch nicht zufrieden und erhebt die Forderung, dass zeitliche Gründe ohne jede Koppelung an das Sondervermögen oder einen Vergabeschwellenwert als Ausnahmebegründung gelten sollen.
Aushöhlung der mittelstandsfreundlichen Vergabe
„Was hier gefordert wird, ist nicht weniger als eine Aushöhlung der gesetzlich verankerten mittelstandsfreundlichen Vergabe“, stellt Dr. Bernhard Baumann, Hauptgeschäftsführer der BAUVERBÄNDE NRW, fest. „Selbstverständlich gibt es Beschleunigungspotentiale im Vergaberecht, die es zu heben gilt, wie Einschränkungen von Verbandsklagerechten, den Vorzug des Plangenehmigungsverfahrens ausbauen und unzählige bürokratische Abläufe der Vergabestellen zu reduzieren. Doch der Vorschlag des Bundesrates bringt weit mehr Schaden als Nutzen.“
Seit Monaten stehen die BAUVERBÄNDE NRW in engem Austausch mit dem Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsministerium. In zahlreichen Gesprächen haben wir dabei deutlich aufgezeigt, wie wichtig die bestehenden Vergabegrundsätze für den Mittelstand sind: Sie sichern faire Wettbewerbsbedingungen, Transparenz und regionale Wertschöpfung. Der Beschluss des Bundesrates zeigt jedoch, dass für die praktischen und rechtlichen Auswirkungen des Vergaberechts bislang wenig Bewusstsein besteht.
Einseitige Betrachtung und fehlende Kriterien
Auch vermissen wir die Beleuchtung von Herausforderungen und Schwierigkeiten beim vermehrten Einsatz von GU-Vergaben und Funktionalausschreibungen: Wie faire Marktansprachen gewährleisten und den Mittelstand einbinden? Wie die wirtschaftliche Vergleichbarkeit darstellen? Wie mit der berechtigten Kritik der Rechnungshöfe an GU-Vergaben umgehen?
„Diese und weitere Fragen muss die Politik beantworten, ehe sie an den Vergabegrundsätzen rüttelt“, erklärt Verbandspräsident Rüdiger Otto.
Die Beratungen über die Stellungnahme des Bundesrates und mögliche Änderungen am Gesetzentwurf sollen am 10. Oktober 2025 im Deutschen Bundestag stattfinden. Wir haben uns mit direkten Schreiben an die Bundestagsabgeordneten aus NRW gewandt. Es wird sich zeigen, ob der Bundestag den weitergehenden Forderungen des Bundesrates folgt – oder den mittelstandsfreundlichen Kurs des Regierungsentwurfs beibehält.
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