Skip to main content

Global Skills Partnership: Ausbildungspartnerschaft im Bauwesen

Im Rahmen des GSP-Projekts (Global Skills Partnership) kooperieren die BAUVERBÄNDE NRW e. V. mit der GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit gGmbH), um legale und faire Migrationswege aus Ghana und Senegal in das deutsche Baugewerbe zu identifizieren und zu institutionalisieren. Dieses Projekt wird von der Europäischen Union (Migration Partnership Facility) und der Bertelsmann Stiftung finanziert.

Brückenbauer zwischen Praxis und Projekt

Die BAUVERBÄNDE NRW e. V. bringen ihre Erfahrung aus dem Poolansatz in das Projekt ein, welcher ein System zur Vermittlung deutschsprechender Azubis aus Drittstaaten darstellt. In beratender und vermittelnder Funktion begleiten sie die Umsetzung des GSP-Projekts mit engem Bezug zur Baupraxis. Durch ihr breites Netzwerk an Bauunternehmen leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Platzierung der künftigen Auszubildenden und stärken die Verankerung des Projekts in der Branche.

Drei Wege zur Fachkraft: Modellvielfalt für bedarfsgerechte Migration

Das Projekt verfolgt einen differenzierten Ansatz, um unterschiedliche Zielgruppen zu erreichen und bedarfsgerecht auf die Marktanforderungen zu reagieren. Drei Modelle stehen dabei im Mittelpunkt:

1. Ausbildungsmigration mit Vorbereitung im Herkunftsland:
Junge Menschen aus Ghana und Senegal absolvieren zunächst intensive Sprachkurse mit dem Ziel, das Niveau B1 zu erreichen. Nach erfolgreicher Sprachprüfung erfolgt das Matching für eine Ausbildung mit interessierten Mitgliedsbetrieben, wo die Teilnehmenden eine reguläre duale Ausbildung im Baugewerbe aufnehmen. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung in einem Bauberuf dürfen sie als Facharbeiter in Deutschland gewerblich tätig werden.

2. Technische Trainings mit zwei Perspektiven:
In Ghana und Senegal werden ergänzende technische Schulungen durchgeführt, die entweder auf einen späteren Ausbildungsstart in Deutschland vorbereiten oder zur fachlichen Qualifizierung jener beitragen, die dauerhaft in ihrer Heimat arbeiten möchten. In beiden Fällen wird wertvolles Fachwissen vermittelt, das praxisnah und an deutschen Standards orientiert ist.

3. Fachkräftemigration für Berufserfahrene:
Ein drittes Modell richtet sich an Personen mit beruflicher Vorerfahrung im Bauwesen. Auf Basis des novellierten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes werden berufserfahrene Fachkräfte gezielt identifiziert und auf ihrem Weg in den entsprechenden deutschen Referenzberuf begleitet – bei Bedarf durch vorbereitende Qualifizierungen und fachliche Trainings. Hierbei handelt es sich um ein gänzlich neues Modell für das Baugewerbe. Daher liegen bisher keinerlei Erfahrungen vor und niemand kann zum jetzigen Zeitpunkt eine Aussage bezüglich Erfolg oder Misserfolg tätigen. Man sollte es aber zumindest ernsthaft versucht.

Ausbildung mit System und Perspektive

Ziel des Projekts ist es, praxisnahe Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote zu schaffen, die sowohl den Fachkräftebedarf des deutschen Baugewerbes als auch die Entwicklungsperspektiven in den Partnerländern berücksichtigen. Darüber hinaus werden Teilnehmende durch Sprachkurse, interkulturelle Trainings und Beratung auf ihre persönliche und berufliche Zukunft vorbereitet – ob in Deutschland oder vor Ort.

Nachhaltigkeit durch Strukturaufbau

Ein wesentlicher Bestandteil der Partnerschaft ist der Aufbau tragfähiger Bildungsstrukturen in den Herkunftsländern. Dafür werden in Ghana und Senegal Curricula modernisiert, Ausbilderinnen und Ausbilder qualifiziert und Ausbildungszentren technisch ausgestattet. So entsteht ein Beitrag zur nachhaltigen Fachkräfteentwicklung – nicht nur für die deutsche, sondern auch für die regionale Wirtschaft.

 

Aktuelle News zum Projekt

Meldungen

Digitaler Fahrzeugschein erweitert Möglichkeiten für Firmenfuhrparks

Unternehmen können den digitalen Fahrzeugschein jetzt einfacher verwalten und flexibel mit Beschäftigten teilen.

Die Digitalisierung der Fahrzeugzulassung wird weiter ausgebaut. Der digitale Fahrzeugschein (DFZ) in der i-Kfz-App kann ab sofort auch von Unternehmen und anderen juristischen Personen genutzt werden. Damit wird eine bislang bestehende Einschränkung aufgehoben, denn bisher war die Nutzung im Wesentlichen auf Privatpersonen mit aktivierter Online-Ausweisfunktion beschränkt. Für Unternehmen eröffnet sich dadurch eine neue Möglichkeit, Fahrzeugdokumente digital zu verwalten.

Was hinter i-Kfz steckt

Unter der Bezeichnung i-Kfz bündelt der Bund verschiedene digitale Dienstleistungen rund um die Fahrzeugzulassung. Über die Online-Portale der zuständigen Zulassungsbehörden können unter anderem Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Ummeldungen, Änderungen von Halterdaten sowie Außerbetriebsetzungen digital durchgeführt werden. Ergänzend dazu ermöglicht die kostenfreie i-Kfz-App, die Zulassungsbescheinigung Teil I als digitalen Fahrzeugschein auf dem Smartphone mitzuführen und bei Bedarf vorzuzeigen.

Neue Nutzung per QR-Code

Die entscheidende Neuerung für Unternehmen ist die Bereitstellung des digitalen Fahrzeugscheins über einen individuellen QR-Code. Dieser wird im Rahmen eines digitalen Zulassungsvorgangs automatisch erstellt oder kann für bereits zugelassene Fahrzeuge bei der zuständigen Zulassungsbehörde angefordert werden. Nach dem Scannen des QR-Codes wird der digitale Fahrzeugschein auf dem Smartphone hinterlegt. Dadurch entfällt die bisherige Bindung an die eID einzelner Personen und die Nutzung wird auch für Unternehmen praktikabel.

Mehr Flexibilität im Fuhrpark

Für Betriebe mit eigenen Fahrzeugen ergeben sich mehrere praktische Vorteile. Fahrzeugscheine stehen jederzeit digital zur Verfügung, mehrere Fahrzeuge können in einer App verwaltet werden und Dokumente lassen sich zeitlich begrenzt an berechtigte Fahrerinnen und Fahrer weitergeben. Zudem informiert die App über den Termin der nächsten Hauptuntersuchung. Zu beachten ist jedoch, dass ein geteilter Fahrzeugschein nicht erneut weitergegeben werden kann. Außerdem muss bei Fahrten ins Ausland sowie zur Hauptuntersuchung die Zulassungsbescheinigung Teil I weiterhin in Papierform mitgeführt werden.

Voraussetzungen und Einordnung

Für die Nutzung benötigen Unternehmen ein Unternehmenskonto, beispielsweise über ELSTER, einen QR-Code aus einem digitalen Zulassungsvorgang oder von der Zulassungsbehörde, ein geeignetes Smartphone sowie die kostenfreie i-Kfz-App. Mit der Öffnung des digitalen Fahrzeugscheins für juristische Personen wird ein weiterer Schritt zur Digitalisierung von Verwaltungsprozessen umgesetzt. Unternehmen mit eigenem Fuhrpark können ihre Fahrzeugdokumente künftig einfacher organisieren und flexibler im Betriebsalltag einsetzen. Entscheidend wird sein, wie sich die neue Lösung im praktischen Einsatz bewährt.

Links:

 

Noch Fragen ?

Ihre Ansprechpartner:

Dipl.-Kfm., Dipl.-Ing. Heinz G. Rittmann

Stv. Hauptgeschäftsführer

T.: 0211 - 914 290

Mail: rittmann@bauverbaende.nrw

Jakob Kleine-Kalmer

T.: 0231 - 94 11 80

Mail: kleine-kalmer@bauverbaende.nrw