Global Skills Partnership: Ausbildungspartnerschaft im Bauwesen
Im Rahmen des GSP-Projekts (Global Skills Partnership) kooperieren die BAUVERBÄNDE NRW e. V. mit der GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit gGmbH), um legale und faire Migrationswege aus Ghana und Senegal in das deutsche Baugewerbe zu identifizieren und zu institutionalisieren. Dieses Projekt wird von der Europäischen Union (Migration Partnership Facility) und der Bertelsmann Stiftung finanziert.
Brückenbauer zwischen Praxis und Projekt
Die BAUVERBÄNDE NRW e. V. bringen ihre Erfahrung aus dem Poolansatz in das Projekt ein, welcher ein System zur Vermittlung deutschsprechender Azubis aus Drittstaaten darstellt. In beratender und vermittelnder Funktion begleiten sie die Umsetzung des GSP-Projekts mit engem Bezug zur Baupraxis. Durch ihr breites Netzwerk an Bauunternehmen leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Platzierung der künftigen Auszubildenden und stärken die Verankerung des Projekts in der Branche.
Drei Wege zur Fachkraft: Modellvielfalt für bedarfsgerechte Migration
Das Projekt verfolgt einen differenzierten Ansatz, um unterschiedliche Zielgruppen zu erreichen und bedarfsgerecht auf die Marktanforderungen zu reagieren. Drei Modelle stehen dabei im Mittelpunkt:
1. Ausbildungsmigration mit Vorbereitung im Herkunftsland:
Junge Menschen aus Ghana und Senegal absolvieren zunächst intensive Sprachkurse mit dem Ziel, das Niveau B1 zu erreichen. Nach erfolgreicher Sprachprüfung erfolgt das Matching für eine Ausbildung mit interessierten Mitgliedsbetrieben, wo die Teilnehmenden eine reguläre duale Ausbildung im Baugewerbe aufnehmen. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung in einem Bauberuf dürfen sie als Facharbeiter in Deutschland gewerblich tätig werden.
2. Technische Trainings mit zwei Perspektiven:
In Ghana und Senegal werden ergänzende technische Schulungen durchgeführt, die entweder auf einen späteren Ausbildungsstart in Deutschland vorbereiten oder zur fachlichen Qualifizierung jener beitragen, die dauerhaft in ihrer Heimat arbeiten möchten. In beiden Fällen wird wertvolles Fachwissen vermittelt, das praxisnah und an deutschen Standards orientiert ist.
3. Fachkräftemigration für Berufserfahrene:
Ein drittes Modell richtet sich an Personen mit beruflicher Vorerfahrung im Bauwesen. Auf Basis des novellierten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes werden berufserfahrene Fachkräfte gezielt identifiziert und auf ihrem Weg in den entsprechenden deutschen Referenzberuf begleitet – bei Bedarf durch vorbereitende Qualifizierungen und fachliche Trainings. Hierbei handelt es sich um ein gänzlich neues Modell für das Baugewerbe. Daher liegen bisher keinerlei Erfahrungen vor und niemand kann zum jetzigen Zeitpunkt eine Aussage bezüglich Erfolg oder Misserfolg tätigen. Man sollte es aber zumindest ernsthaft versucht.
Ausbildung mit System und Perspektive
Ziel des Projekts ist es, praxisnahe Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote zu schaffen, die sowohl den Fachkräftebedarf des deutschen Baugewerbes als auch die Entwicklungsperspektiven in den Partnerländern berücksichtigen. Darüber hinaus werden Teilnehmende durch Sprachkurse, interkulturelle Trainings und Beratung auf ihre persönliche und berufliche Zukunft vorbereitet – ob in Deutschland oder vor Ort.
Nachhaltigkeit durch Strukturaufbau
Ein wesentlicher Bestandteil der Partnerschaft ist der Aufbau tragfähiger Bildungsstrukturen in den Herkunftsländern. Dafür werden in Ghana und Senegal Curricula modernisiert, Ausbilderinnen und Ausbilder qualifiziert und Ausbildungszentren technisch ausgestattet. So entsteht ein Beitrag zur nachhaltigen Fachkräfteentwicklung – nicht nur für die deutsche, sondern auch für die regionale Wirtschaft.
Aktuelle News zum Projekt
Meldungen
Teilen Sie Ihre Erfahrungen im Umgang mit der E-Rechnung bis zum 27.2.2026
Durch Teilnahme an der Umfrage können Betriebe direkten Einfluss auf die Anpassung der eRechnungssoftware an die eigenen Erfordernisse nehmen.
Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Die Ausstellung von E-Rechnungen ist im Jahr 2026 noch freiwillig, wird jedoch stufenweise verpflichtend. Ab dem 1. Januar 2027 betrifft dies Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz ab 800.000 Euro, ab dem 1. Januar 2028 alle übrigen Unternehmen.
Bereits jetzt zeigt sich, dass die E-Rechnung in der betrieblichen Praxis mit erheblichen Problemen verbunden ist. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen berichten über technische Einschränkungen, unzureichend angepasste Softwarelösungen und fehlende Praxistauglichkeit. Diese Erfahrungen wurden bereits mehrfach thematisiert und betreffen branchenübergreifend zahlreiche Betriebe.
Das verbleibende Jahr bis zur verpflichtenden Ausstellung von E-Rechnungen ist daher entscheidend. Es muss genutzt werden, um marktgängige E-Rechnungssoftware rechtzeitig an die gesetzlichen Anforderungen und an die tatsächlichen Abläufe in den Betrieben anzupassen. Genau hier setzt die aktuelle Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks an.
Durch eine breite Beteiligung der Unternehmen erhält der ZDH belastbare Praxisdaten, die gezielt in Gespräche mit Softwareanbietern, Verwaltung und Politik eingebracht werden können. Ziel ist es, praxistaugliche Lösungen durchzusetzen und gegebenenfalls eine Verlängerung der Übergangsfristen zu erreichen, falls eine rechtssichere Umsetzung bis 2028 nicht flächendeckend möglich sein sollte.
Die Teilnahme an der Umfrage bietet den Betrieben somit die Möglichkeit, ihre Erfahrungen und Probleme frühzeitig einzubringen und aktiv Einfluss auf die weitere Ausgestaltung der E-Rechnungspflichten zu nehmen. Eine hohe Rücklaufquote stärkt die Position der Verbände gegenüber Politik und Finanzverwaltung erheblich.
Die Umfrage ist unter dem Link https://zdh-umfragen.de/e-rechnung/ bis zum 27.2.2026 erreichbar.
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