Auszubildende aus Drittstaaten
Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW
Mit dem Poolansatz vermittelt BAUVERBÄNDE.NRW seit 2022 Auszubildende aus Drittstaaten – derzeit aus Äthiopien und Mosambik – an Mitgliedsbetriebe.
Durch eine Vielzahl an verlässlichen lokalen Partnern und ein gutes Netzwerk in den verschiedenen Drittländern können geeignete Kandidaten vor Ort ausfindig gemacht und mit den richtigen Unternehmen zusammengebracht werden.
Diese Lösung sichert nicht nur kurzfristig die Besetzung freibleibender Ausbildungsplätze, sondern ist auch langfristig eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens.
Große Herausforderungen in der Baubranche
Die Baubranche in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Der akute Fachkräftemangel wird durch den Ruhestand von rund 200.000 Beschäftigten in den nächsten zehn Jahren noch verstärkt.
Trotz einer positiven Entwicklung während der Corona-Pandemie, sinkt die Zahl neuer Ausbildungsverträge seit 2022 kontinuierlich. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Zahl der qualifizierten Fachkräfte zu sichern, müssen wir innovative Lösungen finden. Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW bietet eine solche Lösung.

Vorteile des Poolansatzes
Unsere Kandidaten durchlaufen intensive Deutschkurse bis zum B1-Niveau. Das bedeutet, dass sie bei ihrer Ankunft in Deutschland bereits grundlegende Sprachkenntnisse besitzen. Dadurch können sie sich schneller in den Arbeitsalltag integrieren und effektiv in Ihrem Unternehmen mitarbeiten.
In speziellen Workshops bereiten wir die Auszubildenden auf das Leben und Arbeiten in Deutschland vor. Themen wie „Arbeiten und Leben in Deutschland“, „Ausbildung in der Bauwirtschaft“ und „Interkulturelles“ werden behandelt. So wissen die Auszubildenden genau, was sie erwartet, und können sich besser an ihre neue Umgebung anpassen.
Die Bewerbungsgespräche finden digital über MS Teams statt. Dies spart Zeit und Kosten und ermöglicht es Ihnen, den passenden Kandidaten kennen zu lernen und effizient auszuwählen.
Die Kosten für Sprachkurs, Visum und Flug werden von den lokalen Partnern und den Auszubildenden vorfinanziert.
Für die Rückerstattung der angefallenen Kosten empfiehlt BAUVERBÄNDE.NRW drei Raten:
- Nach Einreise,
- Nach erfolgreicher Gesellenprüfung
- Nach zweijähriger Tätigkeit im Unternehmen.
So sind die Kosten planbar und fair verteilt.
Aktuelle Projekt-News
Meldungen
Handwerk und Industrie einig: Infrastruktur-Investitionen müssen Priorität haben
Mit einem gemeinsamen offenen Brief haben sich Handwerk und Industrie an Ministerpräsident Hendrik Wüst gewandt.
Anlass des Schreibens ist die Sorge, dass die angekündigte Investitionsoffensive des Landes ins Stocken geraten könnte, da die Haushaltsplanungen auf Bundes- und Landesebene das Ziel des Sondervermögens Infrastruktur zu untergraben drohen.
„Es darf nicht sein, dass die dringend benötigten Mittel lediglich Löcher im Kernhaushalt stopfen“, erklärt Dr. Bernhard Baumann, Hauptgeschäftsführer der BAUVERBÄNDE NRW. „Ohne klare Zusagen und transparente Planungen drohen die Kommunen bei der Mittelverteilung des Sondervermögens abgehängt zu werden.“
Besonders kritisch bewerten die Verbände den Zustand der Verkehrsinfrastruktur in NRW. Marode Brücken, überlastete Straßen und fehlende Planungsvorräte gefährden nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, sondern auch die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger. Daher ist es umso unverständlicher, dass die Ländermittel des Sondervermögens nicht mehr an den Grundsatz der Zusätzlichkeit gebunden sind.
Gemeinsame Stimme von Handwerk und Industrie
Die Unterzeichnung des offenen Briefes durch ein breites Bündnis aus Handwerk und Industrie unterstreicht die Dringlichkeit und die Geschlossenheit der Branche. „Wir ziehen an einem Strang, um die Politik an ihre Verantwortung für zukunftsfähige Investitionen zu erinnern“, betont Rüdiger Otto, Präsident der BAUVERBÄNDE.NRW.
Die Verbände fordern von der Landesregierung insbesondere:
- eine bedarfsgerechte, transparente Verteilung der Bundesmittel aus dem Sondervermögen,
- Festhalten am Grundsatz der Zusätzlichkeit, damit Investitionen nicht aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen verschoben werden,
- kein Umleiten der Mittel in andere Zwecke, die nur sehr bemüht als „Infrastruktur“ zu bezeichnen sind
- eine langfristige Investitionsstrategie für den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur,
Den kompletten Brief im Wortlaut lesen Sie hier: Schreiben an Ministerpräsident Hendrik Wüst
Ihre Ansprechpartner

