Auszubildende aus Drittstaaten
Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW
Mit dem Poolansatz vermittelt BAUVERBÄNDE.NRW seit 2022 Auszubildende aus Drittstaaten – derzeit aus Äthiopien und Mosambik – an Mitgliedsbetriebe.
Durch eine Vielzahl an verlässlichen lokalen Partnern und ein gutes Netzwerk in den verschiedenen Drittländern können geeignete Kandidaten vor Ort ausfindig gemacht und mit den richtigen Unternehmen zusammengebracht werden.
Diese Lösung sichert nicht nur kurzfristig die Besetzung freibleibender Ausbildungsplätze, sondern ist auch langfristig eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens.
Große Herausforderungen in der Baubranche
Die Baubranche in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Der akute Fachkräftemangel wird durch den Ruhestand von rund 200.000 Beschäftigten in den nächsten zehn Jahren noch verstärkt.
Trotz einer positiven Entwicklung während der Corona-Pandemie, sinkt die Zahl neuer Ausbildungsverträge seit 2022 kontinuierlich. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Zahl der qualifizierten Fachkräfte zu sichern, müssen wir innovative Lösungen finden. Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW bietet eine solche Lösung.

Vorteile des Poolansatzes
Unsere Kandidaten durchlaufen intensive Deutschkurse bis zum B1-Niveau. Das bedeutet, dass sie bei ihrer Ankunft in Deutschland bereits grundlegende Sprachkenntnisse besitzen. Dadurch können sie sich schneller in den Arbeitsalltag integrieren und effektiv in Ihrem Unternehmen mitarbeiten.
In speziellen Workshops bereiten wir die Auszubildenden auf das Leben und Arbeiten in Deutschland vor. Themen wie „Arbeiten und Leben in Deutschland“, „Ausbildung in der Bauwirtschaft“ und „Interkulturelles“ werden behandelt. So wissen die Auszubildenden genau, was sie erwartet, und können sich besser an ihre neue Umgebung anpassen.
Die Bewerbungsgespräche finden digital über MS Teams statt. Dies spart Zeit und Kosten und ermöglicht es Ihnen, den passenden Kandidaten kennen zu lernen und effizient auszuwählen.
Die Kosten für Sprachkurs, Visum und Flug werden von den lokalen Partnern und den Auszubildenden vorfinanziert.
Für die Rückerstattung der angefallenen Kosten empfiehlt BAUVERBÄNDE.NRW drei Raten:
- Nach Einreise,
- Nach erfolgreicher Gesellenprüfung
- Nach zweijähriger Tätigkeit im Unternehmen.
So sind die Kosten planbar und fair verteilt.
Aktuelle Projekt-News
Meldungen
Neue DIN-Norm zur E-Rechnung veröffentlicht
Vor allem Softwareanbieter und spezialisierte Betriebe sollten die neue Norm jetzt berücksichtigen.
Neue Norm veröffentlicht
Das DIN hat die Norm DIN EN 16931-1:2026 in deutscher Übersetzung veröffentlicht. Sie trägt den Titel „Elektronische Rechnungsstellung – Teil 1: Semantisches Datenmodell der Kernelemente einer elektronischen Rechnung“ und erscheint mit dem Ausgabedatum Oktober 2026. Das Dokument ist ab sofort über die DIN Media GmbH erhältlich (http://www.dinmedia.de/).
Bedeutung für die Praxis
Die Norm beschreibt das semantische Datenmodell, nach dem elektronische Rechnungen erstellt werden müssen. Besonders relevant ist sie für Softwareanbieter sowie für Betriebe, die sich intensiv mit der technischen Umsetzung der E-Rechnung beschäftigen und dabei nicht ausschließlich auf die Lösungen eines Softwareanbieters setzen.
Beteiligung der Bauwirtschaft
Der ZDB hat sich in den vergangenen zwei Jahren an der Überarbeitung der Norm beteiligt. Nach Angaben des Verbandes wurden jedoch nicht alle Anforderungen der deutschen Bauwirtschaft in der endgültigen Fassung berücksichtigt. Über die daraus entstehenden Probleme beim Erstellen und Empfangen von E-Rechnungen wurde bereits mehrfach berichtet.
Ausblick
Die voraussichtlich noch in diesem Jahr erscheinende X-Rechnung 4.0 soll als deutsche Umsetzung der Norm EN 16931 einige der verbliebenen technischen Probleme bei Baurechnungen lösen. Betriebe, die ihre Prozesse weiterentwickeln möchten, sollten die weitere Entwicklung der X-Rechnung im Blick behalten.
Ihre Ansprechpartner





