Auszubildende aus Drittstaaten
Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW
Mit dem Poolansatz vermittelt BAUVERBÄNDE.NRW seit 2022 Auszubildende aus Drittstaaten – derzeit aus Äthiopien und Mosambik – an Mitgliedsbetriebe.
Durch eine Vielzahl an verlässlichen lokalen Partnern und ein gutes Netzwerk in den verschiedenen Drittländern können geeignete Kandidaten vor Ort ausfindig gemacht und mit den richtigen Unternehmen zusammengebracht werden.
Diese Lösung sichert nicht nur kurzfristig die Besetzung freibleibender Ausbildungsplätze, sondern ist auch langfristig eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens.
Große Herausforderungen in der Baubranche
Die Baubranche in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Der akute Fachkräftemangel wird durch den Ruhestand von rund 200.000 Beschäftigten in den nächsten zehn Jahren noch verstärkt.
Trotz einer positiven Entwicklung während der Corona-Pandemie, sinkt die Zahl neuer Ausbildungsverträge seit 2022 kontinuierlich. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Zahl der qualifizierten Fachkräfte zu sichern, müssen wir innovative Lösungen finden. Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW bietet eine solche Lösung.

Vorteile des Poolansatzes
Unsere Kandidaten durchlaufen intensive Deutschkurse bis zum B1-Niveau. Das bedeutet, dass sie bei ihrer Ankunft in Deutschland bereits grundlegende Sprachkenntnisse besitzen. Dadurch können sie sich schneller in den Arbeitsalltag integrieren und effektiv in Ihrem Unternehmen mitarbeiten.
In speziellen Workshops bereiten wir die Auszubildenden auf das Leben und Arbeiten in Deutschland vor. Themen wie „Arbeiten und Leben in Deutschland“, „Ausbildung in der Bauwirtschaft“ und „Interkulturelles“ werden behandelt. So wissen die Auszubildenden genau, was sie erwartet, und können sich besser an ihre neue Umgebung anpassen.
Die Bewerbungsgespräche finden digital über MS Teams statt. Dies spart Zeit und Kosten und ermöglicht es Ihnen, den passenden Kandidaten kennen zu lernen und effizient auszuwählen.
Die Kosten für Sprachkurs, Visum und Flug werden von den lokalen Partnern und den Auszubildenden vorfinanziert.
Für die Rückerstattung der angefallenen Kosten empfiehlt BAUVERBÄNDE.NRW drei Raten:
- Nach Einreise,
- Nach erfolgreicher Gesellenprüfung
- Nach zweijähriger Tätigkeit im Unternehmen.
So sind die Kosten planbar und fair verteilt.
Aktuelle Projekt-News
Meldungen
Seit 16. Dezember aktiv: KfW fördert wieder Effizienzhaus 55
Wieder gestartet: EH-55-Plus-Förderung soll Bauüberhang aktivieren, endet jedoch mit Ausschöpfung der Mittel.
Die neue EH-55-Plus-Förderung ist am 16. Dezember offiziell gestartet. Mit dem Programm will die Bundesregierung kurzfristig Bauprojekte aus dem bestehenden Bauüberhang aktivieren. Grundlage ist der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, in dem vereinbart wurde, die Förderfähigkeit des Effizienzhaus-55-Standards zeitlich befristet wiederherzustellen. Finanziert wird das Programm über umgeschichtete, bislang nicht abgerufene KfW-Mittel aus den Haushaltsjahren 2025 und 2026.
Für die Bauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen eröffnet der heutige Start neue, aber begrenzte Handlungsspielräume. Insgesamt stehen im KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung, davon bis zu 800 Millionen Euro speziell für die EH-55-EE-Förderung. Gefördert werden Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden mit 100 Prozent erneuerbaren Energien. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte KfW-Kredite von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit, aktuell zu rund 1,94 Prozent.
„Der heutige Programmstart setzt ein wichtiges Signal, ersetzt aber keine verlässliche Förderpolitik“, erklärt Dr. Bernhard Baumann, Hauptgeschäftsführer der BAUVERBÄNDE.NRW. „Die explizite Begrenzung der Mittel führt zu einem Windhundverfahren. Für Unternehmen, die langfristig planen müssen, sind solche Rahmenbedingungen problematisch – gerade angesichts der angespannten Lage in der Bauwirtschaft.“
Bauherren und Investoren sind nun gefordert, schnell zu handeln. Die Förderung endet, sobald die bereitgestellten 800 Millionen Euro ausgeschöpft sind. Eine Bindung an bereits bestehende Baugenehmigungen gibt es nicht, Voraussetzung ist lediglich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Genehmigung vorliegt und noch kein Baubeginn erfolgt ist. Details zu Konditionen und Laufzeitvarianten sind direkt bei der KfW abrufbar.
Weiterführende Informationen zu den KfW-Programmen:
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