Kammer und Verbandspartnerschaft (KVP) Georgien
Die BAUVERBÄNDE.NRW unterstützen den Verband BusinessGeorgia dabei, den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit im georgischen Bausektor zu verbessern
In der ersten Jahreshälfte 2024 fiel der Startschuss für eine neue Kammer- und Verbandspartnerschaft von BAUVERBÄNDE.NRW mit dem georgischen Verband BusinessGeorgia. Nach seiner Gründung im Jahr 2021 hat es sich der Verband zur Aufgabe gemacht, die Arbeitssicherheit im georgischen Bausektor zu verbessern und zu institutionalisieren.
Entwicklung von Beratungs- und Schulungsangeboten
Im Rahmen des auf drei Jahre angelegten Projektes unterstützt BAUVERBÄNDE.NRW BusinessGeorgia dabei, ein Beratungs- und Schulungsangebot zu entwickeln. Zum einen werden Weiterbildungen für Akteure aus öffentlichen Institutionen, die Arbeitsinspektionen auf georgischen Baustellen durchführen, entwickelt. Zum anderen wird ein umfangreiches modulares Aus- und Weiterbildungsangebot für Arbeitschutzverantwortliche in Unternehmen entwickelt. So soll ein Beitrag zu Gesundheit und Arbeitszufriedenheit georgischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geleistet werden.
Netzwerkarbeit für den Arbeitsschutz
Neben der Entwicklung Beratungs- und Schulungsangeboten steht auch die Etablierung eines „Runden Tisches“ zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Vordergrund des Projektes. Mit dem Runden Tisch wird ein Netzwerk von öffentlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren zum Informationsaustausch und zur Kapazitätsentwicklung im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit aufgebaut.
Aktuelle News zum Projekt
Meldungen
Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten
Erste GModG-Regelungen gelten, zentrale zukünftige GModG-Regelungen sind noch nicht eingearbeitet.
Erste Regelungen bereits wirksam
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 28.07.2026 stufenweise in Kraft getreten. Seit dem 29.07.2026 gelten bereits die in Artikel 1 enthaltenen Neuregelungen für Heizungsanlagen.
Aktuelle Lesefassung veröffentlicht
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine aktualisierte Lesefassung des Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht. Sie berücksichtigt die bereits geltenden Änderungen und die Umbenennung in „Gebäudemodernisierungsgesetz“. Die Fassung ist als PDF verfügbar und unter https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html abrufbar.
Weitere Änderungen folgen ab 2027
Die derzeitige Lesefassung enthält noch nicht alle beschlossenen Regelungen. Weitere Änderungen treten erst zum 01.01.2027 sowie teilweise zum 01.01.2028 und 01.01.2030 in Kraft. Dazu gehören insbesondere Regelungen zur Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD).
Zum 01.01.2027 gelten unter anderem neue Anforderungen an Energieausweise, geänderte technische Regelungen mit neuem Referenzgebäude, aktualisierte Primärenergiefaktoren und die neue DIN TS 18599. Ebenfalls tritt die Solarpflicht in Kraft. Für Nichtwohngebäude gelten zudem neue EPBD-Vorgaben zur schrittweisen Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz bis 2030 beziehungsweise 2033.
Zum 01.01.2028 beziehungsweise 01.01.2030 folgen für Neubauten stufenweise Anforderungen an Nullemissionsgebäude sowie an die Lebenszyklus-Treibhausgasbilanzierung (LCA). Unternehmen sollten daher die jeweiligen Inkrafttretenszeitpunkte der für ihre Vorhaben relevanten Regelungen im Blick behalten.
Downloads
GModG_2026.pdf
442 KB
Noch Fragen ?
Ihre Ansprechpartner:






