Kammer und Verbandspartnerschaft (KVP) Georgien
Die BAUVERBÄNDE.NRW unterstützen den Verband BusinessGeorgia dabei, den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit im georgischen Bausektor zu verbessern
In der ersten Jahreshälfte 2024 fiel der Startschuss für eine neue Kammer- und Verbandspartnerschaft von BAUVERBÄNDE.NRW mit dem georgischen Verband BusinessGeorgia. Nach seiner Gründung im Jahr 2021 hat es sich der Verband zur Aufgabe gemacht, die Arbeitssicherheit im georgischen Bausektor zu verbessern und zu institutionalisieren.
Entwicklung von Beratungs- und Schulungsangeboten
Im Rahmen des auf drei Jahre angelegten Projektes unterstützt BAUVERBÄNDE.NRW BusinessGeorgia dabei, ein Beratungs- und Schulungsangebot zu entwickeln. Zum einen werden Weiterbildungen für Akteure aus öffentlichen Institutionen, die Arbeitsinspektionen auf georgischen Baustellen durchführen, entwickelt. Zum anderen wird ein umfangreiches modulares Aus- und Weiterbildungsangebot für Arbeitschutzverantwortliche in Unternehmen entwickelt. So soll ein Beitrag zu Gesundheit und Arbeitszufriedenheit georgischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geleistet werden.
Netzwerkarbeit für den Arbeitsschutz
Neben der Entwicklung Beratungs- und Schulungsangeboten steht auch die Etablierung eines „Runden Tisches“ zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Vordergrund des Projektes. Mit dem Runden Tisch wird ein Netzwerk von öffentlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren zum Informationsaustausch und zur Kapazitätsentwicklung im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit aufgebaut.
Aktuelle News zum Projekt
Meldungen
Neuer FAQ-Katalog zur digitalen Aufbewahrung veröffentlicht
Die Bundessteuerberaterkammer stellt neue Praxishilfe für Unternehmen und Steuerpflichtige bereit.
Die ordnungsmäßige Aufbewahrung von digitalen Unterlagen stellt die Betriebe regelmäßig vor Herausforderungen, denn die Beantwortung von Detailfragen ist sehr anspruchsvoll:
Welche Unterlagen sind wie lange aufzubewahren? Welche Anforderungen stellen Handelsrecht und GoBD an Ordnung, Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit? Dürfen Papierbelege nach dem Einscannen entsorgt werden? Wie ist mit E-Mails, Vorsystemen, Konvertierung, Systemmigration oder den Zugriffsarten im Prüfungsfall umzugehen? Braucht man unbedingt ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) für die Archivierung von Rechnungen?
Die FAQ-Sammlung “Allgemeine digitale Aufbewahrung” der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) beantwortet typische Fragen rund um das Aufbewahren von Unterlagen – vor allem zu den handels- und steuerrechtlichen Pflichten (inklusive GoBD) sowie zu Themen aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Insbesondere das Kapitel 1.2 enthält viele wichtige Hinweise, wie mit digitalen Dokumenten, Rechnungen und Mails umzugehen ist. Auch zur Archivierung ohne DMS gibt es in Abschnitt 1.2.20 Hinweise.
Die aufgeführten Fragen und Antworten sind nicht abschließend und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es handelt sich beim FAQ-Katalog der Bundessteuerberaterkammer um eine Praxishilfe zur Orientierung ohne rechtsverbindlichen Charakter. In Zweifelsfällen oder bei besonderen Konstellationen kann eine gesonderte rechtliche Prüfung notwendig sein, um Rechtssicherheit zu erlangen. Die Inhalte des FAQ-Katalogs orientieren sich an der jeweils aktuellen Rechtslage. Gesetzesänderungen, neue Verwaltungsauffassungen oder Gerichtsentscheidungen werden im Rahmen laufender Aktualisierungen eingearbeitet.
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