Kammer und Verbandspartnerschaft (KVP) Georgien
Die BAUVERBÄNDE.NRW unterstützen den Verband BusinessGeorgia dabei, den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit im georgischen Bausektor zu verbessern
In der ersten Jahreshälfte 2024 fiel der Startschuss für eine neue Kammer- und Verbandspartnerschaft von BAUVERBÄNDE.NRW mit dem georgischen Verband BusinessGeorgia. Nach seiner Gründung im Jahr 2021 hat es sich der Verband zur Aufgabe gemacht, die Arbeitssicherheit im georgischen Bausektor zu verbessern und zu institutionalisieren.
Entwicklung von Beratungs- und Schulungsangeboten
Im Rahmen des auf drei Jahre angelegten Projektes unterstützt BAUVERBÄNDE.NRW BusinessGeorgia dabei, ein Beratungs- und Schulungsangebot zu entwickeln. Zum einen werden Weiterbildungen für Akteure aus öffentlichen Institutionen, die Arbeitsinspektionen auf georgischen Baustellen durchführen, entwickelt. Zum anderen wird ein umfangreiches modulares Aus- und Weiterbildungsangebot für Arbeitschutzverantwortliche in Unternehmen entwickelt. So soll ein Beitrag zu Gesundheit und Arbeitszufriedenheit georgischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geleistet werden.
Netzwerkarbeit für den Arbeitsschutz
Neben der Entwicklung Beratungs- und Schulungsangeboten steht auch die Etablierung eines „Runden Tisches“ zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Vordergrund des Projektes. Mit dem Runden Tisch wird ein Netzwerk von öffentlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren zum Informationsaustausch und zur Kapazitätsentwicklung im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit aufgebaut.
Aktuelle News zum Projekt
Meldungen
Teilen Sie Ihre Erfahrungen im Umgang mit der E-Rechnung bis zum 27.2.2026
Durch Teilnahme an der Umfrage können Betriebe direkten Einfluss auf die Anpassung der eRechnungssoftware an die eigenen Erfordernisse nehmen.
Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Die Ausstellung von E-Rechnungen ist im Jahr 2026 noch freiwillig, wird jedoch stufenweise verpflichtend. Ab dem 1. Januar 2027 betrifft dies Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz ab 800.000 Euro, ab dem 1. Januar 2028 alle übrigen Unternehmen.
Bereits jetzt zeigt sich, dass die E-Rechnung in der betrieblichen Praxis mit erheblichen Problemen verbunden ist. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen berichten über technische Einschränkungen, unzureichend angepasste Softwarelösungen und fehlende Praxistauglichkeit. Diese Erfahrungen wurden bereits mehrfach thematisiert und betreffen branchenübergreifend zahlreiche Betriebe.
Das verbleibende Jahr bis zur verpflichtenden Ausstellung von E-Rechnungen ist daher entscheidend. Es muss genutzt werden, um marktgängige E-Rechnungssoftware rechtzeitig an die gesetzlichen Anforderungen und an die tatsächlichen Abläufe in den Betrieben anzupassen. Genau hier setzt die aktuelle Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks an.
Durch eine breite Beteiligung der Unternehmen erhält der ZDH belastbare Praxisdaten, die gezielt in Gespräche mit Softwareanbietern, Verwaltung und Politik eingebracht werden können. Ziel ist es, praxistaugliche Lösungen durchzusetzen und gegebenenfalls eine Verlängerung der Übergangsfristen zu erreichen, falls eine rechtssichere Umsetzung bis 2028 nicht flächendeckend möglich sein sollte.
Die Teilnahme an der Umfrage bietet den Betrieben somit die Möglichkeit, ihre Erfahrungen und Probleme frühzeitig einzubringen und aktiv Einfluss auf die weitere Ausgestaltung der E-Rechnungspflichten zu nehmen. Eine hohe Rücklaufquote stärkt die Position der Verbände gegenüber Politik und Finanzverwaltung erheblich.
Die Umfrage ist unter dem Link https://zdh-umfragen.de/e-rechnung/ bis zum 27.2.2026 erreichbar.
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