Skip to main content

Meldungen

Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten

Erste GModG-Regelungen gelten, zentrale zukünftige GModG-Regelungen sind noch nicht eingearbeitet.

Erste Regelungen bereits wirksam
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 28.07.2026 stufenweise in Kraft getreten. Seit dem 29.07.2026 gelten bereits die in Artikel 1 enthaltenen Neuregelungen für Heizungsanlagen.

Aktuelle Lesefassung veröffentlicht
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine aktualisierte Lesefassung des Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht. Sie berücksichtigt die bereits geltenden Änderungen und die Umbenennung in „Gebäudemodernisierungsgesetz“. Die Fassung ist als PDF verfügbar und unter https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html abrufbar.

Weitere Änderungen folgen ab 2027
Die derzeitige Lesefassung enthält noch nicht alle beschlossenen Regelungen. Weitere Änderungen treten erst zum 01.01.2027 sowie teilweise zum 01.01.2028 und 01.01.2030 in Kraft. Dazu gehören insbesondere Regelungen zur Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD).

Zum 01.01.2027 gelten unter anderem neue Anforderungen an Energieausweise, geänderte technische Regelungen mit neuem Referenzgebäude, aktualisierte Primärenergiefaktoren und die neue DIN TS 18599. Ebenfalls tritt die Solarpflicht in Kraft. Für Nichtwohngebäude gelten zudem neue EPBD-Vorgaben zur schrittweisen Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz bis 2030 beziehungsweise 2033.

Zum 01.01.2028 beziehungsweise 01.01.2030 folgen für Neubauten stufenweise Anforderungen an Nullemissionsgebäude sowie an die Lebenszyklus-Treibhausgasbilanzierung (LCA). Unternehmen sollten daher die jeweiligen Inkrafttretenszeitpunkte der für ihre Vorhaben relevanten Regelungen im Blick behalten.

Downloads