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Meldungen

KfW verbessert Wohnungsbauförderung ab August 2026

Verlängerte Neubauförderung, höhere Förderbeträge und Zuschüsse für Umnutzungen eröffnen zusätzliche Investitionsmöglichkeiten.

KfW verlängert Förderung für klimafreundlichen Neubau

Mit Wirkung zum 3. August 2026 nimmt die KfW Anpassungen an zwei wichtigen Wohnungsbauförderprogrammen vor. Gleichzeitig wird die befristete Effizienzhaus-55-Förderstufe im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Damit können Anträge für die Förderstufen „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ und „Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude“ weiterhin bei der KfW eingereicht werden. Die Förderung erfolgt über einen zinsverbilligten KfW-Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit; der effektive KfW-Jahreszins liegt derzeit bei rund 1,0 Prozent und damit unter dem Marktniveau von rund 4 Prozent.

„Jung kauft Alt“ wird attraktiver

Das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb, KfW 308) wird in zwei wesentlichen Punkten verbessert.

Zum einen steigen die maximalen Kreditbeträge für Familien deutlich an. Für Familien mit einem Kind steigt der Maximalkredit von bisher 100.000 Euro auf künftig 140.000 Euro, bei zwei Kindern von 125.000 Euro auf 160.000 Euro und ab drei Kindern von 150.000 Euro auf 180.000 Euro.

Zum anderen wird neben der bisherigen Vollsanierung künftig auch ein vereinfachter Sanierungsweg über definierte energetische Einzelmaßnahmen ermöglicht. In diesem Fall kann die Einhaltung der Anforderungen durch eine Fachunternehmererklärung bestätigt werden; eine zusätzliche Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten ist dann nicht erforderlich. Die neuen Förderbedingungen gelten für Anträge ab dem 3. August 2026.

Neues Bundesprogramm „Gewerbe zu Wohnen“

Bereits seit Juli 2026 unterstützt das Bundesprogramm des BMWSB „Gewerbe zu Wohnen“ den Umbau leerstehender beheizter Nichtwohngebäude zu Wohnraum. Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähiger Ausgaben je neu entstehender Wohneinheit, also bis zu 30.000 Euro je Einheit, und muss nicht zurückgezahlt werden. Für das Jahr 2026 stehen 300 Mio. Euro bereit. Gefördert werden unter anderem bauliche Anpassungen, Grundrissänderungen, Innenausbau sowie Maßnahmen an den Außenanlagen. Voraussetzung ist eine energetische Sanierung mindestens auf das Niveau „Effizienzhaus 85 EE“. Der Zuschuss kann mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombiniert werden und muss vor Beginn des Vorhabens beantragt werden.

Bewertung

Aus Sicht der Bauwirtschaft schafft die Verlängerung der Effizienzhaus-55-Förderung zusätzliche Planungssicherheit für baureife Projekte. Gleichzeitig bleibt die Förderung aufgrund der Befristung und des Vorbehalts verfügbarer Bundesmittel nur eingeschränkt kalkulierbar. Positiv zu bewerten sind die höheren Förderobergrenzen sowie der vereinfachte Sanierungsweg im Programm „Jung kauft Alt“, da sie Investitionen erleichtern und die praktische Umsetzung vereinfachen. Auch das neue Programm „Gewerbe zu Wohnen“ setzt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse einen zusätzlichen Anreiz für Umbaumaßnahmen und stärkt die Modernisierung des Gebäudebestands.