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eRechnungen: OZG-RE nutzen statt ZRE
Seit 19.09.2025 läuft der Rechnungsempfang der Bundesverwaltung ausschließlich über die OZG-RE-Plattform – Registrierung jetzt Pflicht.
Gemäß einer Entscheidung des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) werden eRechnungen an die öffentliche Hand künftig nicht mehr über zwei Plattformen empfangen, ZRE und OZG-RE, sondern nur noch über die OZG-RE-Plattform.
Die ZRE-Plattform ist seit 19.09.2025 geschlossen. Damit ist die gesamte Bundesverwaltung verpflichtet, sich direkt an die OZG-RE anzubinden. Die Ansicht des ZRE-Rechnungsjournals ist noch bis zum 19. Oktober 2025 möglich. Danach werden sämtliche Rechnungen und Daten gemäß der ZRE-Nutzungsbedingungen gelöscht.
Aufwand und Komplexität reduzieren
Mit dem einheitlichen Zugangsweg zur Rechnungsstellung über die OZG-RE-Plattform sollen insbesondere der Aufwand und die Komplexität für Lieferanten reduziert werden. Zudem bietet Ihnen die OZG-RE bereits effiziente Services, wie die Einwahl über das ELSTER-Unternehmenskonto. Die bekannten Übertragungskanäle wie Weberfassung, Upload und Peppol sowie sämtliche Funktionen wurden für beide Plattformen in der Vergangenheit funktionsgleich konzipiert, sodass die Nutzung der OZG-RE intuitiv und ohne technisches Vorwissen erfolgen kann.
Bereits jetzt können Sie sich auf die Umstellung vorbereiten, indem Sie sich auf der OZG-RE-Plattform unter www.xrechnung-bdr.de/ registrieren. Die Registrierung ist ab dem 19. September 2025 zwingende Voraussetzung, um weiterhin Rechnungen stellen zu können.
Viele hilfreiche Informationen zur OZG-RE und zur Plattformkonsolidierung finden Sie außerdem auf www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/