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Meldungen

Mehr IT-Sicherheit im Mittelstand: NRW-Zuschuss bis 15.000€

NRW unterstützt KMU mit Zuschüssen für digitale Sicherheit und stärkt Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig.

Die Digitalisierung bietet Unternehmen viele Chancen – sie erhöht aber auch die Risiken durch Cyberangriffe, Datenverluste und Systemausfälle.

Mit dem Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale Sicherheit“ unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, ihre IT-Sicherheit gezielt zu verbessern.

Ziel der Förderung

Ziel des Programms ist es, das Sicherheitsniveau und die digitale Resilienz von Unternehmen zu erhöhen.

Gefördert werden Maßnahmen, die IT-Risiken reduzieren, Sicherheitskompetenzen aufbauen und digitale Prozesse dauerhaft schützen.

Gleichzeitig soll die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands in NRW gestärkt werden.

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Empfehlung mit Sitz oder Betriebsstätte in NRW und

  • Kleinst- und Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro oder
  • Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Milionen Euro

Was wird gefördert?

Gefördert werden klar abgegrenzte Projekte in drei miteinander kombinierbaren Schwerpunkten:

  1. Analyse der IT-Infrastruktur
  2. Nutzerorientierte Maßnahmen für die Mitarbeiter sowie Fortbildungen im Bereich der digitalen Sicherheit
  3. Software und Hardware für den IT-Basisschutz

Art und Höhe der Förderung

  • Die Projektförderung erfolgt als Zuschuss.
  • Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Die maximale Förderung liegt bei 15.000 Euro je Projekt.

Ablauf und Antragstellung

Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut: Losverfahren und anschließender Förderantrag.

Die Projektlaufzeit beträgt 6, 9 oder 12 Monate.

Wo muss der Antrag nebst zugehöriger Dokumentation nach erfolgreichem Losverfahren eingereicht werden?

Die Bezirksregierung Düsseldorf übernimmt landesweit die Bewilligung, Abwicklung und Kontrolle der Förderung im Rahmen von Mittelstand Innovativ & Digital (MID).

Ablauf des Losverfahrens:

  1. Registrierung (die Registrierung verkörpert keine Antragstellung)
  2. Monatliches Losverfahren für registrierte Unternehmen
  3. Benachrichtigung der ausgelosten Unternehmen
  4. Stellung Förderantrag durch Unternehmen
  5. Bewilligung bei positiver Prüfung des Antrags (kein Rechtsanspruch)