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Rekorddefizite und Investitionsrückstand der Kommunen
Viele Kommunen erwarten trotz Sondervermögen keine zusätzlichen Investitionen im Jahr 2026.
Die KfW hat am 17. Juni 2026 das KfW-Kommunalpanel 2026 veröffentlicht, die größte Kämmereibefragung in Deutschland. Die Ergebnisse sind für die Kommunen ab 2.000 Einwohnern repräsentativ. Anbei eine Zusammenfassung der wesentlichen Befunde:
Kommunale Finanzlage verschärft sich weiter
Die kommunale Finanzlage hat sich 2025 erneut spürbar verschlechtert. Die Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände schlossen 2025 mit einem Defizit von 31,9 Mrd. Euro ab. Steigende Personal- und Sozialausgaben belasteten die Haushalte stärker als die Einnahmen. Entsprechend pessimistisch fällt die Einschätzung vieler Kämmereien aus. Auch die Verschuldung der Kommunen nahm deutlich zu, insbesondere bei Investitions- und Kassenkrediten.
Reale Investitionen gehen zurück
Die tatsächlich verausgabten Sachinvestitionen der Kommunen mit mehr als 2.000 Einwohnern stagnierten 2025 nach der Hochrechnung des KfW-Kommunalpanels bei rund 29,3 Mrd. Euro, nachdem sie in den Vorjahren kontinuierlich gestiegen waren.
Über alle Kommunen weist die amtliche Kassenstatistik die kommunalen Sachinvestitionen im Kernhaushalt mit 45,8 Mrd. Euro aus, ein nominales Plus von lediglich 3 % (Vorjahr: 6,4 %). Bereinigt um die Baupreisentwicklung bedeutet das einen realen Rückgang um rund 6 % gegenüber 2024. Seit 2018 sind die kommunalen Sachinvestitionen real um 17 % gesunken. Bei gleichzeitigem Werteverzehr der bestehenden Infrastruktur ist der Substanzverlust damit weiter fortgeschritten.
Investitionsrückstand steigt auf über 230 Milliarden Euro
Der wahrgenommene Investitionsrückstand erhöhte sich um 7,2 % auf 231,2 Mrd. Euro und erreichte damit einen neuen Höchststand. Der größte Anteil entfällt auf Schulen sowie die Straßen- und Verkehrsinfrastruktur. Weitere erhebliche Defizite bestehen unter anderem bei Brand- und Katastrophenschutz, Verwaltungsgebäuden, Sportstätten und der Kinderbetreuung.
Die Verteilung nach Infrastrukturbereichen zeigt die folgende Übersicht:
Infrastrukturbereich | Rückstand (Mrd. EUR) | Anteil |
Schulen | 68,9 | 29,8 % |
Straßen und Verkehrsinfrastruktur | 53,7 | 23,2 % |
Brand- und Katastrophenschutz | 23,2 | 10,0 % |
Öffentliche Verwaltungsgebäude | 22,2 | 9,6 % |
Sportstätten | 21,6 | 9,3 % |
Kinderbetreuung | 12,0 | 5,2 % |
Wasserver- und -entsorgung | 10,4 | 4,5 % |
Übrige Bereiche | 19,2 | 8,4 % |
Insgesamt | 231,2 | 100 % |
Für 2026 planen die Kommunen zwar höhere Sachinvestitionen von rund 50,3 Mrd. Euro, ein Anstieg um 14,8 % gegenüber den geplanten Investitionen des Vorjahres. ob diese tatsächlich umgesetzt werden können, bleibt jedoch offen.
Sondervermögen soll stabilisieren
Das im März 2025 beschlossene Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) umfasst 500 Mrd. Euro. Davon sollen 100 Mrd. Euro über die Länder an die kommunale und Länderebene fließen; die Länder geben demnach rund 60 % an die Kommunen weiter. Grob geschätzt entfallen damit etwa 60 Mrd. Euro auf die Kommunen, bei gleichmäßiger Verteilung über die zwölfjährige Laufzeit sind das rund 5 Mrd. Euro pro Jahr. Die Mittel sollen ab 2026 fließen. Allerdings erwartet die Mehrheit der Kommunen kurzfristig keine höheren Investitionen infolge des Programms. Vielmehr dürfte das Sondervermögen in zahlreichen Fällen dazu beitragen, einen stärkeren Rückgang der Investitionstätigkeit zu verhindern. Gleichzeitig rechnen viele Kommunen mit schwierigeren Finanzierungsbedingungen und einer stärkeren Bedeutung von Fördermitteln.
Bedeutung für die Bauwirtschaft
Da die Kommunen rund die Hälfte der öffentlichen Bauinvestitionen verantworten, sind die Ergebnisse des KfW-Kommunalpanels für die Bauwirtschaft von besonderer Relevanz. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe sieht die Gefahr, dass Mittel aus dem Sondervermögen bestehende Finanzierungslücken ausgleichen, anstatt zusätzliche Investitionen auszulösen. Aus Sicht des ZDB ist es daher notwendig, den kommunalen Anteil am Sondervermögen deutlich zu erhöhen und die Mittel dort einzusetzen, wo der Bedarf am größten ist, insbesondere bei der Sanierung von Schulen, Sporthallen, Kitas und Brücken. Ebenso braucht es eine wirksame Absicherung der Zusätzlichkeit der Mittel, eine spürbare Vereinfachung der Antrags- und Förderverfahren, die andernfalls Mittel durch Transaktionskosten binden, sowie eine zeitnahe Umsetzung in dieser Legislaturperiode.



