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Auszubildende aus Drittstaaten

Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW

Mit dem Poolansatz vermittelt BAUVERBÄNDE.NRW seit 2022 Auszubildende aus Drittstaaten – derzeit aus Äthiopien und Mosambik – an Mitgliedsbetriebe.

Durch eine Vielzahl an verlässlichen lokalen Partnern und ein gutes Netzwerk in den verschiedenen Drittländern können geeignete Kandidaten vor Ort ausfindig gemacht und mit den richtigen Unternehmen zusammengebracht werden. 

Diese Lösung sichert nicht nur kurzfristig die Besetzung freibleibender Ausbildungsplätze, sondern ist auch langfristig eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens.

Große Herausforderungen in der Baubranche

Die Baubranche in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Der akute Fachkräftemangel wird durch den Ruhestand von rund 200.000 Beschäftigten in den nächsten zehn Jahren noch verstärkt.

Trotz einer positiven Entwicklung während der Corona-Pandemie, sinkt die Zahl neuer Ausbildungsverträge seit 2022 kontinuierlich. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Zahl der qualifizierten Fachkräfte zu sichern, müssen wir innovative Lösungen finden. Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW bietet eine solche Lösung.

Vorteile des Poolansatzes

Unsere Kandidaten durchlaufen intensive Deutschkurse bis zum B1-Niveau. Das bedeutet, dass sie bei ihrer Ankunft in Deutschland bereits grundlegende Sprachkenntnisse besitzen. Dadurch können sie sich schneller in den Arbeitsalltag integrieren und effektiv in Ihrem Unternehmen mitarbeiten.

In speziellen Workshops bereiten wir die Auszubildenden auf das Leben und Arbeiten in Deutschland vor. Themen wie „Arbeiten und Leben in Deutschland“, „Ausbildung in der Bauwirtschaft“ und „Interkulturelles“ werden behandelt. So wissen die Auszubildenden genau, was sie erwartet, und können sich besser an ihre neue Umgebung anpassen.

Die Bewerbungsgespräche finden digital über MS Teams statt. Dies spart Zeit und Kosten und ermöglicht es Ihnen, den passenden Kandidaten kennen zu lernen und effizient auszuwählen.

Die Kosten für Sprachkurs, Visum und Flug werden von den lokalen Partnern und den Auszubildenden vorfinanziert.

 

Für die Rückerstattung der angefallenen Kosten empfiehlt BAUVERBÄNDE.NRW drei Raten:

  1. Nach Einreise,
  2. Nach erfolgreicher Gesellenprüfung
  3. Nach zweijähriger Tätigkeit im Unternehmen.

So sind die Kosten planbar und fair verteilt.

Aktuelle Projekt-News

Meldungen

Bundesrat will Losgrundsatz aufweichen – BAUVERBÄNDE.NRW warnen eindringlich

Vergabebeschleunigung droht faire Wettbewerbsbedingungen im Bauwesen zu untergraben.

Am 26. September 2025 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz der Bundesregierung veröffentlicht. Das Gesetz der schwarz-roten Bundesregierung sieht vor, dass zeitliche Gründe eine Gesamtvergabe möglich machen, sofern folgende Bedingungen zutreffen: Es handelt sich um dringliche, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralitätfinanzierte Projekte deren Auftragswert das 2,5-Fache der EU-Schwellenwerte (13,84 Mio. €)übersteigt.

Mit diesem Kompromiss hat die Bundesregierung einen wohl bedacht und klar umrissenen Ausnahmefall für die Abweichung von der Teil- und Fachlosvergabe geschaffen. Damit gibt sich der Bundesrat jedoch nicht zufrieden und erhebt die Forderung, dass zeitliche Gründe ohne jede Koppelung an das Sondervermögen oder einen Vergabeschwellenwert als Ausnahmebegründung gelten sollen.

Aushöhlung der mittelstandsfreundlichen Vergabe

„Was hier gefordert wird, ist nicht weniger als eine Aushöhlung der gesetzlich verankerten mittelstandsfreundlichen Vergabe“, stellt Dr. Bernhard Baumann, Hauptgeschäftsführer der BAUVERBÄNDE NRW, fest. „Selbstverständlich gibt es Beschleunigungspotentiale im Vergaberecht, die es zu heben gilt, wie Einschränkungen von Verbandsklagerechten, den Vorzug des Plangenehmigungsverfahrens ausbauen und unzählige bürokratische Abläufe der Vergabestellen zu reduzieren. Doch der Vorschlag des Bundesrates bringt weit mehr Schaden als Nutzen.“

Seit Monaten stehen die BAUVERBÄNDE NRW in engem Austausch mit dem Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsministerium. In zahlreichen Gesprächen haben wir dabei deutlich aufgezeigt, wie wichtig die bestehenden Vergabegrundsätze für den Mittelstand sind: Sie sichern faire Wettbewerbsbedingungen, Transparenz und regionale Wertschöpfung. Der Beschluss des Bundesrates zeigt jedoch, dass für die praktischen und rechtlichen Auswirkungen des Vergaberechts bislang wenig Bewusstsein besteht.
 

Einseitige Betrachtung und fehlende Kriterien

Auch vermissen wir die Beleuchtung von Herausforderungen und Schwierigkeiten beim vermehrten Einsatz von GU-Vergaben und Funktionalausschreibungen: Wie faire Marktansprachen gewährleisten und den Mittelstand einbinden? Wie die wirtschaftliche Vergleichbarkeit darstellen? Wie mit der berechtigten Kritik der Rechnungshöfe an GU-Vergaben umgehen?

„Diese und weitere Fragen muss die Politik beantworten, ehe sie an den Vergabegrundsätzen rüttelt“, erklärt Verbandspräsident Rüdiger Otto.

Die Beratungen über die Stellungnahme des Bundesrates und mögliche Änderungen am Gesetzentwurf sollen am 10. Oktober 2025 im Deutschen Bundestag stattfinden. Wir haben uns mit direkten Schreiben an die Bundestagsabgeordneten aus NRW gewandt. Es wird sich zeigen, ob der Bundestag den weitergehenden Forderungen des Bundesrates folgt – oder den mittelstandsfreundlichen Kurs des Regierungsentwurfs beibehält.

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Ing, Dipl. Kfm. Heinz G. Rittmann

T.: 0211 - 914 290

Mail: rittmann@bauverbaende.nrw

Jakob Kleine-Kalmer

T.: 0231 - 941180

Mail: kleine-kalmer@bauverbaende.nrw