Skip to main content

Auszubildende aus Drittstaaten

Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW

Mit dem Poolansatz vermittelt BAUVERBÄNDE.NRW seit 2022 Auszubildende aus Drittstaaten – derzeit aus Äthiopien und Mosambik – an Mitgliedsbetriebe.

Durch eine Vielzahl an verlässlichen lokalen Partnern und ein gutes Netzwerk in den verschiedenen Drittländern können geeignete Kandidaten vor Ort ausfindig gemacht und mit den richtigen Unternehmen zusammengebracht werden. 

Diese Lösung sichert nicht nur kurzfristig die Besetzung freibleibender Ausbildungsplätze, sondern ist auch langfristig eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens.

Große Herausforderungen in der Baubranche

Die Baubranche in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Der akute Fachkräftemangel wird durch den Ruhestand von rund 200.000 Beschäftigten in den nächsten zehn Jahren noch verstärkt.

Trotz einer positiven Entwicklung während der Corona-Pandemie, sinkt die Zahl neuer Ausbildungsverträge seit 2022 kontinuierlich. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Zahl der qualifizierten Fachkräfte zu sichern, müssen wir innovative Lösungen finden. Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW bietet eine solche Lösung.

Vorteile des Poolansatzes

Unsere Kandidaten durchlaufen intensive Deutschkurse bis zum B1-Niveau. Das bedeutet, dass sie bei ihrer Ankunft in Deutschland bereits grundlegende Sprachkenntnisse besitzen. Dadurch können sie sich schneller in den Arbeitsalltag integrieren und effektiv in Ihrem Unternehmen mitarbeiten.

In speziellen Workshops bereiten wir die Auszubildenden auf das Leben und Arbeiten in Deutschland vor. Themen wie „Arbeiten und Leben in Deutschland“, „Ausbildung in der Bauwirtschaft“ und „Interkulturelles“ werden behandelt. So wissen die Auszubildenden genau, was sie erwartet, und können sich besser an ihre neue Umgebung anpassen.

Die Bewerbungsgespräche finden digital über MS Teams statt. Dies spart Zeit und Kosten und ermöglicht es Ihnen, den passenden Kandidaten kennen zu lernen und effizient auszuwählen.

Die Kosten für Sprachkurs, Visum und Flug werden von den lokalen Partnern und den Auszubildenden vorfinanziert.

 

Für die Rückerstattung der angefallenen Kosten empfiehlt BAUVERBÄNDE.NRW drei Raten:

  1. Nach Einreise,
  2. Nach erfolgreicher Gesellenprüfung
  3. Nach zweijähriger Tätigkeit im Unternehmen.

So sind die Kosten planbar und fair verteilt.

Aktuelle Projekt-News

Meldungen

Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten

Erste GModG-Regelungen gelten, zentrale zukünftige GModG-Regelungen sind noch nicht eingearbeitet.

Erste Regelungen bereits wirksam
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 28.07.2026 stufenweise in Kraft getreten. Seit dem 29.07.2026 gelten bereits die in Artikel 1 enthaltenen Neuregelungen für Heizungsanlagen.

Aktuelle Lesefassung veröffentlicht
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine aktualisierte Lesefassung des Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht. Sie berücksichtigt die bereits geltenden Änderungen und die Umbenennung in „Gebäudemodernisierungsgesetz“. Die Fassung ist als PDF verfügbar und unter https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html abrufbar.

Weitere Änderungen folgen ab 2027
Die derzeitige Lesefassung enthält noch nicht alle beschlossenen Regelungen. Weitere Änderungen treten erst zum 01.01.2027 sowie teilweise zum 01.01.2028 und 01.01.2030 in Kraft. Dazu gehören insbesondere Regelungen zur Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD).

Zum 01.01.2027 gelten unter anderem neue Anforderungen an Energieausweise, geänderte technische Regelungen mit neuem Referenzgebäude, aktualisierte Primärenergiefaktoren und die neue DIN TS 18599. Ebenfalls tritt die Solarpflicht in Kraft. Für Nichtwohngebäude gelten zudem neue EPBD-Vorgaben zur schrittweisen Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz bis 2030 beziehungsweise 2033.

Zum 01.01.2028 beziehungsweise 01.01.2030 folgen für Neubauten stufenweise Anforderungen an Nullemissionsgebäude sowie an die Lebenszyklus-Treibhausgasbilanzierung (LCA). Unternehmen sollten daher die jeweiligen Inkrafttretenszeitpunkte der für ihre Vorhaben relevanten Regelungen im Blick behalten.

Downloads

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Ing, Dipl. Kfm. Heinz G. Rittmann

T.: 0211 - 914 290

Mail: rittmann@bauverbaende.nrw

Jakob Kleine-Kalmer

T.: 0231 - 941180

Mail: kleine-kalmer@bauverbaende.nrw