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Auszubildende aus Drittstaaten

Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW

Mit dem Poolansatz vermittelt BAUVERBÄNDE.NRW seit 2022 Auszubildende aus Drittstaaten – derzeit aus Äthiopien und Mosambik – an Mitgliedsbetriebe.

Durch eine Vielzahl an verlässlichen lokalen Partnern und ein gutes Netzwerk in den verschiedenen Drittländern können geeignete Kandidaten vor Ort ausfindig gemacht und mit den richtigen Unternehmen zusammengebracht werden. 

Diese Lösung sichert nicht nur kurzfristig die Besetzung freibleibender Ausbildungsplätze, sondern ist auch langfristig eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens.

Große Herausforderungen in der Baubranche

Die Baubranche in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Der akute Fachkräftemangel wird durch den Ruhestand von rund 200.000 Beschäftigten in den nächsten zehn Jahren noch verstärkt.

Trotz einer positiven Entwicklung während der Corona-Pandemie, sinkt die Zahl neuer Ausbildungsverträge seit 2022 kontinuierlich. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Zahl der qualifizierten Fachkräfte zu sichern, müssen wir innovative Lösungen finden. Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW bietet eine solche Lösung.

Vorteile des Poolansatzes

Unsere Kandidaten durchlaufen intensive Deutschkurse bis zum B1-Niveau. Das bedeutet, dass sie bei ihrer Ankunft in Deutschland bereits grundlegende Sprachkenntnisse besitzen. Dadurch können sie sich schneller in den Arbeitsalltag integrieren und effektiv in Ihrem Unternehmen mitarbeiten.

In speziellen Workshops bereiten wir die Auszubildenden auf das Leben und Arbeiten in Deutschland vor. Themen wie „Arbeiten und Leben in Deutschland“, „Ausbildung in der Bauwirtschaft“ und „Interkulturelles“ werden behandelt. So wissen die Auszubildenden genau, was sie erwartet, und können sich besser an ihre neue Umgebung anpassen.

Die Bewerbungsgespräche finden digital über MS Teams statt. Dies spart Zeit und Kosten und ermöglicht es Ihnen, den passenden Kandidaten kennen zu lernen und effizient auszuwählen.

Die Kosten für Sprachkurs, Visum und Flug werden von den lokalen Partnern und den Auszubildenden vorfinanziert.

 

Für die Rückerstattung der angefallenen Kosten empfiehlt BAUVERBÄNDE.NRW drei Raten:

  1. Nach Einreise,
  2. Nach erfolgreicher Gesellenprüfung
  3. Nach zweijähriger Tätigkeit im Unternehmen.

So sind die Kosten planbar und fair verteilt.

Aktuelle Projekt-News

Meldungen

Teilen Sie Ihre Erfahrungen im Umgang mit der E-Rechnung bis zum 27.2.2026

Durch Teilnahme an der Umfrage können Betriebe direkten Einfluss auf die Anpassung der eRechnungssoftware an die eigenen Erfordernisse nehmen.

 

Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Die Ausstellung von E-Rechnungen ist im Jahr 2026 noch freiwillig, wird jedoch stufenweise verpflichtend. Ab dem 1. Januar 2027 betrifft dies Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz ab 800.000 Euro, ab dem 1. Januar 2028 alle übrigen Unternehmen.

Bereits jetzt zeigt sich, dass die E-Rechnung in der betrieblichen Praxis mit erheblichen Problemen verbunden ist. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen berichten über technische Einschränkungen, unzureichend angepasste Softwarelösungen und fehlende Praxistauglichkeit. Diese Erfahrungen wurden bereits mehrfach thematisiert und betreffen branchenübergreifend zahlreiche Betriebe.

Das verbleibende Jahr bis zur verpflichtenden Ausstellung von E-Rechnungen ist daher entscheidend. Es muss genutzt werden, um marktgängige E-Rechnungssoftware rechtzeitig an die gesetzlichen Anforderungen und an die tatsächlichen Abläufe in den Betrieben anzupassen. Genau hier setzt die aktuelle Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks an.

Durch eine breite Beteiligung der Unternehmen erhält der ZDH belastbare Praxisdaten, die gezielt in Gespräche mit Softwareanbietern, Verwaltung und Politik eingebracht werden können. Ziel ist es, praxistaugliche Lösungen durchzusetzen und gegebenenfalls eine Verlängerung der Übergangsfristen zu erreichen, falls eine rechtssichere Umsetzung bis 2028 nicht flächendeckend möglich sein sollte.

Die Teilnahme an der Umfrage bietet den Betrieben somit die Möglichkeit, ihre Erfahrungen und Probleme frühzeitig einzubringen und aktiv Einfluss auf die weitere Ausgestaltung der E-Rechnungspflichten zu nehmen. Eine hohe Rücklaufquote stärkt die Position der Verbände gegenüber Politik und Finanzverwaltung erheblich.

Die Umfrage ist unter dem Link https://zdh-umfragen.de/e-rechnung/ bis zum 27.2.2026 erreichbar.

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Ing, Dipl. Kfm. Heinz G. Rittmann

T.: 0211 - 914 290

Mail: rittmann@bauverbaende.nrw

Jakob Kleine-Kalmer

T.: 0231 - 941180

Mail: kleine-kalmer@bauverbaende.nrw