Auszubildende aus Drittstaaten
Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW
Mit dem Poolansatz vermittelt BAUVERBÄNDE.NRW seit 2022 Auszubildende aus Drittstaaten – derzeit aus Äthiopien und Mosambik – an Mitgliedsbetriebe.
Durch eine Vielzahl an verlässlichen lokalen Partnern und ein gutes Netzwerk in den verschiedenen Drittländern können geeignete Kandidaten vor Ort ausfindig gemacht und mit den richtigen Unternehmen zusammengebracht werden.
Diese Lösung sichert nicht nur kurzfristig die Besetzung freibleibender Ausbildungsplätze, sondern ist auch langfristig eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens.
Große Herausforderungen in der Baubranche
Die Baubranche in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Der akute Fachkräftemangel wird durch den Ruhestand von rund 200.000 Beschäftigten in den nächsten zehn Jahren noch verstärkt.
Trotz einer positiven Entwicklung während der Corona-Pandemie, sinkt die Zahl neuer Ausbildungsverträge seit 2022 kontinuierlich. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Zahl der qualifizierten Fachkräfte zu sichern, müssen wir innovative Lösungen finden. Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW bietet eine solche Lösung.

Vorteile des Poolansatzes
Unsere Kandidaten durchlaufen intensive Deutschkurse bis zum B1-Niveau. Das bedeutet, dass sie bei ihrer Ankunft in Deutschland bereits grundlegende Sprachkenntnisse besitzen. Dadurch können sie sich schneller in den Arbeitsalltag integrieren und effektiv in Ihrem Unternehmen mitarbeiten.
In speziellen Workshops bereiten wir die Auszubildenden auf das Leben und Arbeiten in Deutschland vor. Themen wie „Arbeiten und Leben in Deutschland“, „Ausbildung in der Bauwirtschaft“ und „Interkulturelles“ werden behandelt. So wissen die Auszubildenden genau, was sie erwartet, und können sich besser an ihre neue Umgebung anpassen.
Die Bewerbungsgespräche finden digital über MS Teams statt. Dies spart Zeit und Kosten und ermöglicht es Ihnen, den passenden Kandidaten kennen zu lernen und effizient auszuwählen.
Die Kosten für Sprachkurs, Visum und Flug werden von den lokalen Partnern und den Auszubildenden vorfinanziert.
Für die Rückerstattung der angefallenen Kosten empfiehlt BAUVERBÄNDE.NRW drei Raten:
- Nach Einreise,
- Nach erfolgreicher Gesellenprüfung
- Nach zweijähriger Tätigkeit im Unternehmen.
So sind die Kosten planbar und fair verteilt.
Aktuelle Projekt-News
Meldungen
ZDH-Umfrageergebnisse zeigen Hürden bei der eRechnung
ZDH hat Handlungsbedarf beim BMF angemahnt, um die praktische Umsetzung der elektronischen Ausgangsrechnung zum 01.01.2027 zu ermöglichen.
Umfrage liefert Stimmungsbild zur Umsetzung
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat Anfang 2026 eine Umfrage zum Stand der Umsetzung der elektronischen Rechnung durchgeführt. Rund 2.000 Handwerksbetriebe beteiligten sich daran. Ziel war es, Erfahrungen aus der Praxis zu sammeln und den Umsetzungsstand vor der Verpflichtung zur elektronischen Ausgangsrechnung ab dem 1. Januar 2027 zu bewerten.
Praxisprobleme beim Rechnungseingang
Die Ergebnisse zeigen, dass die eRechnung in vielen Betrieben noch nicht reibungslos funktioniert. Sowohl der Empfang als auch die Ausstellung von eRechnungen erfolgen nicht reibungslos und erfordern einen hohen Abstimmungsaufwand zwischen Sender und Empfänger. Deshalb wird die eRechnung von einem großen Teil der Betriebe eher als zusätzliche bürokratische Belastung und nicht als Entlastung wahrgenommen.
Ergebnisse zum Rechnungseingang:
- 48% der TN schätzen den Aufwand für den Empfang der eRechnungen höher ein als für die PDF-Rechnungen früher.
- 93% der empfangenen eRechnungen kamen per Mail, 14% mussten im Portal des Ausstellers heruntergeladen werden. 66% haben die eRechnungen anschließend manuell weiterbearbeitet.
- 17% der Rechnungen waren nicht validierbar, bei 31% war das Auslesen der Ust-Pflichtangaben problematisch, bei 19% der ZUGFeRD-Rechnungen wich das PDF-Bild von der XML-Datei ab.
Ergebnisse zum Rechnungsausgang:
- 37% stellen bereits eRechnungen aus, davon nutzen 73% das ZUGFeRD-Format.
- 93% mailen ihre Ausgangsrechnung.
- 87% nutzen ihre bisherige Software mit einer neu integrierten eRechnungskomponente.
- 40% erkennen einen Mehrwert in der digitalen Ausgangsrechnung.
- Für die Einführung der e-Ausgangsrechnung haben die Betriebe knapp 3.000 € ausgegeben (einmalig), hinzukommen 800 € p.a. Lizenz- und Wartungskosten.
Ergebnisse zur Archivierung:
- 35% legen die eRechnungen in einem gobd-konformen Archivsystem ab, der Rest in einem normalen Dateiordner (nicht gobd-konform!).
Das Signal an Politik und Verwaltung ist deshalb eindeutig: Es bedarf dringend weiterer Maßnahmen der Finanzverwaltung, um die eRechnung in Deutschland praxistauglich zu machen. Die vollständigen Umfrageergebnisse finden Sie im Anhang.
Forderung nach konkreten Nachbesserungen
Folgende Forderungen hat der ZDH unter Einbeziehung des ZDB gemeinsam mit weiteren Spitzenverbände am 13. Mai in einer Eingabe an das Bundesfinanzministerium kommuniziert ("8er-Stellungnahme"):
- Validierung von E-Rechnungen: Unterschiedliche Validierungsergebnisse bei Aussteller und Empfänger führen zu hohem Abstimmungsaufwand und Rechtsunsicherheit. Die Verbände fordern ein (freiwilliges) staatliches Validierungstool, um Rechtssicherheit hinsichtlich der Normkonformität von eRechnungen zu schaffen.
- Unsicherheiten bei der Verwendung der E-Rechnungsfelder (§ 14 UStG): Fehlende verbindliche Vorgaben zur korrekten Befüllung der Felder mit umsatzsteuerlichen Pflichtangaben. Die bisherigen Empfehlungen müssen durch rechtsverbindliche Leitlinien im BMF-Schreiben bzw. Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) ersetzt werden.
- Sicherstellung des Vorsteuerabzugs ab 1.1.2027: Dringende Klarstellung, dass ab dem Inkrafttreten der Ausstellungsverpflichtung am 1.1.2027 bis zur Einführung des EU-Meldesystems am 1.7.2030 der Vorsteuerabzug bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen sonstigen Rechnung gewährt werden muss.
- FAQ und Rechtssicherheit: Wichtige Inhalte aus dem FAQ-Katalog des BMF sollten in den UStAE übernommen werden, um eine bundesweit einheitliche Anwendung sicherzustellen.
- Kosten für die Nutzung der CEN-Norm 16931: Die für den B2B-Bereich aktualisierte Norm sollte kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, damit den Unternehmen mit Einführung der E-Rechnungsverpflichtung keine weiteren Bürokratiekosten aufgebürdet werden.
Anderenfalls ist eine rechtssichere und praktikable Anwendung der eRechnung ab dem 1. Januar 2027 für die Betriebe nicht möglich. In dem Schreiben werden auch die Umfrageergebnisse zitiert und anhaltende technische und rechtliche Probleme bei der Einführung der verpflichtenden eRechnung ab dem 1. Januar 2027 verdeutlicht. Die Spitzenverbände mahnen Handlungsbedarf beim BMF an und fordern die Umsetzung der oben genannten Forderungen (siehe Anhang).
Dialog mit dem BMF wird fortgesetzt
Der fachliche Dialog von ZDH, ZDB und anderer Spitzenverbände mit dem BMF zur eRechnung wird bei Gesprächen im Juni (Thema: digitale Rechnungskorrektur in der Bauwirtschaft) und einem weiteren Runden Tisch Anfang Juli 2026 fortgesetzt werden.
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