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Kammer und Verbandspartnerschaft (KVP) Georgien

Die BAUVERBÄNDE.NRW unterstützen den Verband BusinessGeorgia dabei, den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit im georgischen Bausektor zu verbessern

In der ersten Jahreshälfte 2024 fiel der Startschuss für eine neue Kammer- und Verbandspartnerschaft von BAUVERBÄNDE.NRW mit dem georgischen Verband BusinessGeorgia. Nach seiner Gründung im Jahr 2021 hat es sich der Verband zur Aufgabe gemacht, die Arbeitssicherheit im georgischen Bausektor zu verbessern und zu institutionalisieren.

Entwicklung von Beratungs- und Schulungsangeboten

Im Rahmen des auf drei Jahre angelegten Projektes unterstützt BAUVERBÄNDE.NRW BusinessGeorgia dabei, ein Beratungs- und Schulungsangebot zu entwickeln. Zum einen werden Weiterbildungen für Akteure aus öffentlichen Institutionen, die Arbeitsinspektionen auf georgischen Baustellen durchführen, entwickelt. Zum anderen wird ein umfangreiches modulares Aus- und Weiterbildungsangebot für Arbeitschutzverantwortliche in Unternehmen entwickelt. So soll ein Beitrag zu Gesundheit und Arbeitszufriedenheit georgischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geleistet werden. 

 

Netzwerkarbeit für den Arbeitsschutz

Neben der Entwicklung Beratungs- und Schulungsangeboten steht auch die Etablierung eines „Runden Tisches“ zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Vordergrund des Projektes. Mit dem Runden Tisch wird ein Netzwerk von öffentlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren zum Informationsaustausch und zur Kapazitätsentwicklung im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit aufgebaut.

 

Aktuelle News zum Projekt

Meldungen

Digitaler Fahrzeugschein erweitert Möglichkeiten für Firmenfuhrparks

Unternehmen können den digitalen Fahrzeugschein jetzt einfacher verwalten und flexibel mit Beschäftigten teilen.

Die Digitalisierung der Fahrzeugzulassung wird weiter ausgebaut. Der digitale Fahrzeugschein (DFZ) in der i-Kfz-App kann ab sofort auch von Unternehmen und anderen juristischen Personen genutzt werden. Damit wird eine bislang bestehende Einschränkung aufgehoben, denn bisher war die Nutzung im Wesentlichen auf Privatpersonen mit aktivierter Online-Ausweisfunktion beschränkt. Für Unternehmen eröffnet sich dadurch eine neue Möglichkeit, Fahrzeugdokumente digital zu verwalten.

Was hinter i-Kfz steckt

Unter der Bezeichnung i-Kfz bündelt der Bund verschiedene digitale Dienstleistungen rund um die Fahrzeugzulassung. Über die Online-Portale der zuständigen Zulassungsbehörden können unter anderem Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Ummeldungen, Änderungen von Halterdaten sowie Außerbetriebsetzungen digital durchgeführt werden. Ergänzend dazu ermöglicht die kostenfreie i-Kfz-App, die Zulassungsbescheinigung Teil I als digitalen Fahrzeugschein auf dem Smartphone mitzuführen und bei Bedarf vorzuzeigen.

Neue Nutzung per QR-Code

Die entscheidende Neuerung für Unternehmen ist die Bereitstellung des digitalen Fahrzeugscheins über einen individuellen QR-Code. Dieser wird im Rahmen eines digitalen Zulassungsvorgangs automatisch erstellt oder kann für bereits zugelassene Fahrzeuge bei der zuständigen Zulassungsbehörde angefordert werden. Nach dem Scannen des QR-Codes wird der digitale Fahrzeugschein auf dem Smartphone hinterlegt. Dadurch entfällt die bisherige Bindung an die eID einzelner Personen und die Nutzung wird auch für Unternehmen praktikabel.

Mehr Flexibilität im Fuhrpark

Für Betriebe mit eigenen Fahrzeugen ergeben sich mehrere praktische Vorteile. Fahrzeugscheine stehen jederzeit digital zur Verfügung, mehrere Fahrzeuge können in einer App verwaltet werden und Dokumente lassen sich zeitlich begrenzt an berechtigte Fahrerinnen und Fahrer weitergeben. Zudem informiert die App über den Termin der nächsten Hauptuntersuchung. Zu beachten ist jedoch, dass ein geteilter Fahrzeugschein nicht erneut weitergegeben werden kann. Außerdem muss bei Fahrten ins Ausland sowie zur Hauptuntersuchung die Zulassungsbescheinigung Teil I weiterhin in Papierform mitgeführt werden.

Voraussetzungen und Einordnung

Für die Nutzung benötigen Unternehmen ein Unternehmenskonto, beispielsweise über ELSTER, einen QR-Code aus einem digitalen Zulassungsvorgang oder von der Zulassungsbehörde, ein geeignetes Smartphone sowie die kostenfreie i-Kfz-App. Mit der Öffnung des digitalen Fahrzeugscheins für juristische Personen wird ein weiterer Schritt zur Digitalisierung von Verwaltungsprozessen umgesetzt. Unternehmen mit eigenem Fuhrpark können ihre Fahrzeugdokumente künftig einfacher organisieren und flexibler im Betriebsalltag einsetzen. Entscheidend wird sein, wie sich die neue Lösung im praktischen Einsatz bewährt.

Links:

 

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Ihre Ansprechpartner:

Dipl.-Kfm., Dipl.-Ing. Heinz G. Rittmann

Stv. Hauptgeschäftsführer

T.: 0211 - 914 290

Mail: rittmann@bauverbaende.nrw

Jakob Kleine-Kalmer

T.: 0231 - 94 11 80

Mail: kleine-kalmer@bauverbaende.nrw

Finanziert wird das Projekt vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Durchführungsorganisation ist die sequa gGmbH.