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Kammer und Verbandspartnerschaft (KVP) Georgien

Die BAUVERBÄNDE.NRW unterstützen den Verband BusinessGeorgia dabei, den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit im georgischen Bausektor zu verbessern

In der ersten Jahreshälfte 2024 fiel der Startschuss für eine neue Kammer- und Verbandspartnerschaft von BAUVERBÄNDE.NRW mit dem georgischen Verband BusinessGeorgia. Nach seiner Gründung im Jahr 2021 hat es sich der Verband zur Aufgabe gemacht, die Arbeitssicherheit im georgischen Bausektor zu verbessern und zu institutionalisieren.

Entwicklung von Beratungs- und Schulungsangeboten

Im Rahmen des auf drei Jahre angelegten Projektes unterstützt BAUVERBÄNDE.NRW BusinessGeorgia dabei, ein Beratungs- und Schulungsangebot zu entwickeln. Zum einen werden Weiterbildungen für Akteure aus öffentlichen Institutionen, die Arbeitsinspektionen auf georgischen Baustellen durchführen, entwickelt. Zum anderen wird ein umfangreiches modulares Aus- und Weiterbildungsangebot für Arbeitschutzverantwortliche in Unternehmen entwickelt. So soll ein Beitrag zu Gesundheit und Arbeitszufriedenheit georgischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geleistet werden. 

 

Netzwerkarbeit für den Arbeitsschutz

Neben der Entwicklung Beratungs- und Schulungsangeboten steht auch die Etablierung eines „Runden Tisches“ zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Vordergrund des Projektes. Mit dem Runden Tisch wird ein Netzwerk von öffentlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren zum Informationsaustausch und zur Kapazitätsentwicklung im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit aufgebaut.

 

Aktuelle News zum Projekt

Meldungen

NRW vereinfacht Unterschwellenvergabe für Kommunen vollständig

Ab 2026 dürfen Kommunen Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte frei vergeben.

Ab dem 01.01.2026 gibt NRW die Unterschwellenvergabe frei und vereinfacht damit vermeintlich das Vergaberecht für Kommunen. Der Landtag NRW hat das Gesetz am 09.07.2025 verabschiedet. Kommunen sind ab 2026 von allen vergaberechtlichen Formalien befreit, soweit kein europäisches Vergaberecht gilt.

Der Landtag NRW hat auf Vorschlag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen einen neuen § 75a „Allgemeine Vergabegrundsätze“ in die Gemeindeordnung eingefügt. Die Kommunen erhalten damit dieselben Freiheiten wie ihre Tochtergesellschaften.

Bisher waren Kommunen in NRW an bestimmte Wertgrenzen gebunden, die eine förmliche Ausschreibung im Unterschwellenbereich vorschrieben, beispielsweise die Anwendung der VOB/A. Diese Vorgaben entfallen mit Inkrafttreten des § 75a GO NRW.

Vergabepflicht erst ab europäischen Schwellenwerten

Kommunen sind künftig nur noch verpflichtet, förmlich auszuschreiben, wenn die Auftragswerte die europäischen Schwellenwerte erreichen. 

Eigene Regelungen durch Satzung

Gemeinden können aber durch eine Satzung eigene Vergaberegelungen beschließen. Diese Regelungen dürfen allerdings nur eine Selbstbeschränkung darstellen, also das Anforderungsniveau im Vergleich zu den allgemeinen Vergabegrundsätzen erhöhen. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat hierzu eine Mustersatzung für die Kommunen erstellt.

Die Mustersatzung enthält ein klares Bekenntnis zur VOB/B und zur VOB/C (§ 2 Abs.3), enthält aber als Wermutstropfen auch eine Aufhebung des Nachverhandlungsverbots (§ 5 Abs.3).

Es bleibt zu hoffen, dass die Kommunen, die aufgrund von Rechtssicherheit, Korruptionsprävention und dem Faktor Wirtschaftlichkeit/Sparsamkeit den Erlass einer Satzung erwägen, sich an der Mustersatzung orientieren. Sonst besteht die Gefahr, dass jede Kommune unterschiedliche Regelungen hat, auf die sich die Bieter dann einstellen müssten.

Empfehlung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Kommunalministerium NRW empfiehlt den Kommunen keine Satzung zu beschließen, um nicht direkt wieder die „neuen Freiheiten“ durch Bindung an eine Satzung zu verlieren.

Allgemeine Vergabegrundsätze gelten weiterhin

Kommunen müssen auch künftig öffentliche Aufträge wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz vergeben. Diese Grundsätze gelten auch für Aufträge unterhalb der europäischen Schwellenwerte und ohne eine Satzung.

Noch Fragen ?

Ihre Ansprechpartner:

Dipl.-Kfm., Dipl.-Ing. Heinz G. Rittmann

Stv. Hauptgeschäftsführer

T.: 0211 - 914 290

Mail: rittmann@bauverbaende.nrw

Jakob Kleine-Kalmer

T.: 0231 - 94 11 80

Mail: kleine-kalmer@bauverbaende.nrw

Finanziert wird das Projekt vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Durchführungsorganisation ist die sequa gGmbH.