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Kammer und Verbandspartnerschaft (KVP) Georgien

Die BAUVERBÄNDE.NRW unterstützen den Verband BusinessGeorgia dabei, den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit im georgischen Bausektor zu verbessern

In der ersten Jahreshälfte 2024 fiel der Startschuss für eine neue Kammer- und Verbandspartnerschaft von BAUVERBÄNDE.NRW mit dem georgischen Verband BusinessGeorgia. Nach seiner Gründung im Jahr 2021 hat es sich der Verband zur Aufgabe gemacht, die Arbeitssicherheit im georgischen Bausektor zu verbessern und zu institutionalisieren.

Entwicklung von Beratungs- und Schulungsangeboten

Im Rahmen des auf drei Jahre angelegten Projektes unterstützt BAUVERBÄNDE.NRW BusinessGeorgia dabei, ein Beratungs- und Schulungsangebot zu entwickeln. Zum einen werden Weiterbildungen für Akteure aus öffentlichen Institutionen, die Arbeitsinspektionen auf georgischen Baustellen durchführen, entwickelt. Zum anderen wird ein umfangreiches modulares Aus- und Weiterbildungsangebot für Arbeitschutzverantwortliche in Unternehmen entwickelt. So soll ein Beitrag zu Gesundheit und Arbeitszufriedenheit georgischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geleistet werden. 

 

Netzwerkarbeit für den Arbeitsschutz

Neben der Entwicklung Beratungs- und Schulungsangeboten steht auch die Etablierung eines „Runden Tisches“ zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Vordergrund des Projektes. Mit dem Runden Tisch wird ein Netzwerk von öffentlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren zum Informationsaustausch und zur Kapazitätsentwicklung im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit aufgebaut.

 

Aktuelle News zum Projekt

Meldungen

Bundesrat will Losgrundsatz aufweichen – BAUVERBÄNDE.NRW warnen eindringlich

Vergabebeschleunigung droht faire Wettbewerbsbedingungen im Bauwesen zu untergraben.

Am 26. September 2025 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz der Bundesregierung veröffentlicht. Das Gesetz der schwarz-roten Bundesregierung sieht vor, dass zeitliche Gründe eine Gesamtvergabe möglich machen, sofern folgende Bedingungen zutreffen: Es handelt sich um dringliche, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralitätfinanzierte Projekte deren Auftragswert das 2,5-Fache der EU-Schwellenwerte (13,84 Mio. €)übersteigt.

Mit diesem Kompromiss hat die Bundesregierung einen wohl bedacht und klar umrissenen Ausnahmefall für die Abweichung von der Teil- und Fachlosvergabe geschaffen. Damit gibt sich der Bundesrat jedoch nicht zufrieden und erhebt die Forderung, dass zeitliche Gründe ohne jede Koppelung an das Sondervermögen oder einen Vergabeschwellenwert als Ausnahmebegründung gelten sollen.

Aushöhlung der mittelstandsfreundlichen Vergabe

„Was hier gefordert wird, ist nicht weniger als eine Aushöhlung der gesetzlich verankerten mittelstandsfreundlichen Vergabe“, stellt Dr. Bernhard Baumann, Hauptgeschäftsführer der BAUVERBÄNDE NRW, fest. „Selbstverständlich gibt es Beschleunigungspotentiale im Vergaberecht, die es zu heben gilt, wie Einschränkungen von Verbandsklagerechten, den Vorzug des Plangenehmigungsverfahrens ausbauen und unzählige bürokratische Abläufe der Vergabestellen zu reduzieren. Doch der Vorschlag des Bundesrates bringt weit mehr Schaden als Nutzen.“

Seit Monaten stehen die BAUVERBÄNDE NRW in engem Austausch mit dem Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsministerium. In zahlreichen Gesprächen haben wir dabei deutlich aufgezeigt, wie wichtig die bestehenden Vergabegrundsätze für den Mittelstand sind: Sie sichern faire Wettbewerbsbedingungen, Transparenz und regionale Wertschöpfung. Der Beschluss des Bundesrates zeigt jedoch, dass für die praktischen und rechtlichen Auswirkungen des Vergaberechts bislang wenig Bewusstsein besteht.
 

Einseitige Betrachtung und fehlende Kriterien

Auch vermissen wir die Beleuchtung von Herausforderungen und Schwierigkeiten beim vermehrten Einsatz von GU-Vergaben und Funktionalausschreibungen: Wie faire Marktansprachen gewährleisten und den Mittelstand einbinden? Wie die wirtschaftliche Vergleichbarkeit darstellen? Wie mit der berechtigten Kritik der Rechnungshöfe an GU-Vergaben umgehen?

„Diese und weitere Fragen muss die Politik beantworten, ehe sie an den Vergabegrundsätzen rüttelt“, erklärt Verbandspräsident Rüdiger Otto.

Die Beratungen über die Stellungnahme des Bundesrates und mögliche Änderungen am Gesetzentwurf sollen am 10. Oktober 2025 im Deutschen Bundestag stattfinden. Wir haben uns mit direkten Schreiben an die Bundestagsabgeordneten aus NRW gewandt. Es wird sich zeigen, ob der Bundestag den weitergehenden Forderungen des Bundesrates folgt – oder den mittelstandsfreundlichen Kurs des Regierungsentwurfs beibehält.

Noch Fragen ?

Ihre Ansprechpartner:

Dipl.-Kfm., Dipl.-Ing. Heinz G. Rittmann

Stv. Hauptgeschäftsführer

T.: 0211 - 914 290

Mail: rittmann@bauverbaende.nrw

Jakob Kleine-Kalmer

T.: 0231 - 94 11 80

Mail: kleine-kalmer@bauverbaende.nrw

Finanziert wird das Projekt vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Durchführungsorganisation ist die sequa gGmbH.