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Betriebswirtschaft




           Der Sozialaufwand für rückstän-   die  Zimmerer  gilt  abweichend   errechnet sich aus den individu-
           digen Urlaub der gewerblichen     die Gefahrenklasse 18,12. Unter   ellen Entgeltansprüchen der Ar-
           Arbeitnehmer ist entsprechend     Berücksichtigung  der  höheren    beitnehmer (inklusive erwarteter
           der vorstehenden Berechnung mit   Gefahrenklasse ergibt sich für die   Lohnerhöhungen) und dem darauf
           48,26 Prozent der rückständigen   Zimmerer demnach ein BG-Beitrag   zu beziehenden Sozialaufwand.
           Urlaubsvergütung zu bilden. Wie   von 8,427 Prozent.                Dieser ist nach den Schemata oben
           oben erläutert besteht die Rück-                                    zu bestimmen.
           stellung bei ihnen nur aus dem    Generell sind die Beitragsbemes-
           Sozialaufwand, weil die Urlaubs-  sungsgrenzen zu beachten: Sobald   Zu beachten ist, dass bei Nutzung
           vergütung selbst von der ULAK/    bei einem Mitarbeiter die Beitrags-  des Monatslohnmodells (Paragraf 3
           ZVK gezahlt wird. Die Rückstellung   bemessungsgrenzen erreicht sind,   Nummer 1.4 BRTV) in einigen EDV-
           bemisst sich somit wie folgt:     fallen keine weiteren SV-Beiträge   Lohnabrechnungsprogrammen
                                             mehr an.                          der Entgeltanspruch aus Flexstun-
           Rückstellung = (Urlaubsentgelt plus                                 den bereits aufwandsseitig mit
           zusätzliches Urlaubsgeld) x 0,4826.   Für am Bilanzstichtag bestehende   dem Ansparen abgegrenzt wird. In
                                             Vergütungsansprüche aus Arbeits-  diesen Fällen ist nur noch der So-
           Der Beitrag zur Berufsgenossen-   zeitguthaben von gewerblichen     zialaufwand in die Rückstellungen
           schaft in Höhe von 5,978 Prozent   oder angestellten Arbeitnehmern   einzubeziehen. (se.)
           (siehe II.) ist anhand der Gefah-  ist in der Bilanz ebenfalls eine
           renklasse 12,58 berechnet. Für    Verbindlichkeit auszuweisen. Sie








                                                                Wirtschafts- und Steuerrecht





                                    OLG Brandenburg erläutert

                     wirksame Vereinbarung einer Vertragsstrafe



           Das OLG Brandenburg hat zur Höhe einer wirksamen Vertragsstrafenregelung sowie zum fehlenden Verschul-
           den des Auftragnehmers Stellung genommen, der den vereinbarten Fertigstellungstermin nur deshalb nicht
           einhalten konnte, weil der Auftraggeber ein Nachtragsangebot nicht zeitnah angenommen hatte.

                                             Bruttoauftragssumme, einschließ-  Von  dem  von  der  Auftrag-
                     Sachverhalt
                                             lich Nachträgen fällig.“ Während   nehmerin  geltend  gemachten
           Die Auftragnehmerin erbrachte     der Bauausführung unterbreitete   Werklohnanspruch hat die Auf-
           für die Auftraggeberin Glasfas-   die Auftragnehmerin ein Nach-     traggeberin einen Minderungs-
           saden- und Metallbauarbeiten      tragsangebot, dessen Annah-       betrag  für  Mängel,  einen  An-
           am Neubau einer Apotheke. Zwi-    me die Auftraggeberin erst drei   spruch auf Kostenvorschuss für
           schen den Parteien waren sowohl   Wochen später mit geänderten      die Beseitigung weiterer Mängel
           Zwischentermine als auch Fertig-  Preisen anbot. Eine Einigung der   sowie einen Anspruch auf Zah-
           stellungstermine vereinbart. Im   Parteien über den Nachtragspreis   lung von Vertragsstrafe in Abzug
           Hinblick auf die Vertragsstrafe war   erfolgte eine Woche später. Die   gebracht.  Im  Hinblick  auf  die
           vereinbart: „Überschreitet der AN   vereinbarte förmliche Abnahme   Vertragsstrafe  ist  die  Auftrag-
           die Fertigstellungsfrist schuldhaft,   der erbrachten Leistungen durch   nehmerin der Auffassung, dass
           wird je Kalendertag 0,2% der Brut-  die Auftraggeberin erfolgte unter   ein Anspruch der Auftraggeberin
           toauftragssumme einschließlich    Vorbehalt der Beseitigung von     auf Zahlung von Vertragsstrafe
           Nachträgen bis maximal 5% der     Mängeln.                          nicht bestehe, da diese infolge




           BAU.NRW  •  1+2/2019                                                                           13
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