Page 13 - BAUNRW 01-02 / 2019
P. 13
Betriebswirtschaft
Der Sozialaufwand für rückstän- die Zimmerer gilt abweichend errechnet sich aus den individu-
digen Urlaub der gewerblichen die Gefahrenklasse 18,12. Unter ellen Entgeltansprüchen der Ar-
Arbeitnehmer ist entsprechend Berücksichtigung der höheren beitnehmer (inklusive erwarteter
der vorstehenden Berechnung mit Gefahrenklasse ergibt sich für die Lohnerhöhungen) und dem darauf
48,26 Prozent der rückständigen Zimmerer demnach ein BG-Beitrag zu beziehenden Sozialaufwand.
Urlaubsvergütung zu bilden. Wie von 8,427 Prozent. Dieser ist nach den Schemata oben
oben erläutert besteht die Rück- zu bestimmen.
stellung bei ihnen nur aus dem Generell sind die Beitragsbemes-
Sozialaufwand, weil die Urlaubs- sungsgrenzen zu beachten: Sobald Zu beachten ist, dass bei Nutzung
vergütung selbst von der ULAK/ bei einem Mitarbeiter die Beitrags- des Monatslohnmodells (Paragraf 3
ZVK gezahlt wird. Die Rückstellung bemessungsgrenzen erreicht sind, Nummer 1.4 BRTV) in einigen EDV-
bemisst sich somit wie folgt: fallen keine weiteren SV-Beiträge Lohnabrechnungsprogrammen
mehr an. der Entgeltanspruch aus Flexstun-
Rückstellung = (Urlaubsentgelt plus den bereits aufwandsseitig mit
zusätzliches Urlaubsgeld) x 0,4826. Für am Bilanzstichtag bestehende dem Ansparen abgegrenzt wird. In
Vergütungsansprüche aus Arbeits- diesen Fällen ist nur noch der So-
Der Beitrag zur Berufsgenossen- zeitguthaben von gewerblichen zialaufwand in die Rückstellungen
schaft in Höhe von 5,978 Prozent oder angestellten Arbeitnehmern einzubeziehen. (se.)
(siehe II.) ist anhand der Gefah- ist in der Bilanz ebenfalls eine
renklasse 12,58 berechnet. Für Verbindlichkeit auszuweisen. Sie
Wirtschafts- und Steuerrecht
OLG Brandenburg erläutert
wirksame Vereinbarung einer Vertragsstrafe
Das OLG Brandenburg hat zur Höhe einer wirksamen Vertragsstrafenregelung sowie zum fehlenden Verschul-
den des Auftragnehmers Stellung genommen, der den vereinbarten Fertigstellungstermin nur deshalb nicht
einhalten konnte, weil der Auftraggeber ein Nachtragsangebot nicht zeitnah angenommen hatte.
Bruttoauftragssumme, einschließ- Von dem von der Auftrag-
Sachverhalt
lich Nachträgen fällig.“ Während nehmerin geltend gemachten
Die Auftragnehmerin erbrachte der Bauausführung unterbreitete Werklohnanspruch hat die Auf-
für die Auftraggeberin Glasfas- die Auftragnehmerin ein Nach- traggeberin einen Minderungs-
saden- und Metallbauarbeiten tragsangebot, dessen Annah- betrag für Mängel, einen An-
am Neubau einer Apotheke. Zwi- me die Auftraggeberin erst drei spruch auf Kostenvorschuss für
schen den Parteien waren sowohl Wochen später mit geänderten die Beseitigung weiterer Mängel
Zwischentermine als auch Fertig- Preisen anbot. Eine Einigung der sowie einen Anspruch auf Zah-
stellungstermine vereinbart. Im Parteien über den Nachtragspreis lung von Vertragsstrafe in Abzug
Hinblick auf die Vertragsstrafe war erfolgte eine Woche später. Die gebracht. Im Hinblick auf die
vereinbart: „Überschreitet der AN vereinbarte förmliche Abnahme Vertragsstrafe ist die Auftrag-
die Fertigstellungsfrist schuldhaft, der erbrachten Leistungen durch nehmerin der Auffassung, dass
wird je Kalendertag 0,2% der Brut- die Auftraggeberin erfolgte unter ein Anspruch der Auftraggeberin
toauftragssumme einschließlich Vorbehalt der Beseitigung von auf Zahlung von Vertragsstrafe
Nachträgen bis maximal 5% der Mängeln. nicht bestehe, da diese infolge
BAU.NRW • 1+2/2019 13