Page 12 - BAUNRW 01-02 / 2019
P. 12

Betriebswirtschaft




            Der Sozialaufwand für rückstän-   Die neuen Vorschuss-Beitragsfüße   keinen Anspruch auf Urlaubsver-
            digen Urlaub der angestellten Ar-  2019 gibt die Berufsgenossenschaft   gütung abgrenzen. Der Aufwand
            beitnehmer ist entsprechend der   erst im Mai 2019 bekannt. Daher   ist durch die Monatsbeiträge an
            vorstehenden Berechnung mit 20,91   wurde hier mit den Vorschusssätzen   die ULAK/ZVK unterjährig bereits
            Prozent auf die rückständigen Ur-  (Gefahrenklasse x Beitragsfuß) vom   angefallen.
            laubsvergütungen zu bilden. Die   Mai 2018 gerechnet.
            Rückstellung bemisst sich somit                                     Die gesetzlichen Sozialversiche-
            wie folgt: Rückstellung = a) + b) +   Generell sind die Beitragsbemes-  rungsbeiträge auf die Urlaubsver-
            c) = (Urlaubsentgelt + zusätzliches   sungsgrenzen zu beachten: Sobald   gütungen sind allerdings auch hier
            Urlaubsgeld) x 1,2091             bei einem Mitarbeiter die Beitrags-  vom Arbeitgeber zu zahlen, werden
                                              bemessungsgrenzen erreicht sind,   aber erst bei Inanspruchnahme des
            Die  Beitragsaufwendungen  zur    fallen keine weiteren SV-Beiträge   rückständigen Urlaubes im Folge-
            Berufsgenossenschaft belaufen     mehr an.                          jahr aufwandswirksam. Daher ist
            sich nur bei Angestellten ohne jeg-                                 dieser Aufwand im abgelaufenen
            liche Baustellenbesuche auf 0,626   Hinweis: Bei der Bemessung der   Geschäftsjahr zu passivieren.
            Prozent (Gefahrenklasse 0,47). Für   rückständigen Urlaubsvergütung
            Angestellte mit Baustellenbesuchen   ist zu prüfen, ob Urlaubsansprüche   Da die Urlaubsvergütungen zum
            wird die Belastung nach dem Tarif für   langzeiterkrankter Arbeitnehmer zu   Bruttolohn gehören, der die Be-
            den Hochbau fällig (Tarifstelle 100:   berücksichtigen sind.        messungsgrundlage für den Sozi-
            Gefahrenklasse 12,58). Der Beitrag                                  alkassenbeitrag für gewerbliche
            beträgt dann wie für gewerbliche   Für die Urlaubsvergütung der ge-  Arbeitnehmer, die Beiträge zur
            Arbeitnehmer 5,978 Prozent. Han-  werblichen  Arbeitnehmer  (Ur-    Berufsgenossenschaft und die Win-
            delt es sich um Angestellte von Zim-  laubsentgelt zuzüglich zusätzliches   terbeschäftigungsumlage bildet,
            mereibetrieben, so liegt der Beitrag   Urlaubsgeld) leisten die Arbeitgeber   sind die entsprechenden Beiträge
            seit Anfang 2018 deutlich höher als   auf der Basis der Lohnabrechnung   auch bei der Rückstellungsbildung
            in Hochbaubetrieben, denn Zimme-  monatliche Beiträge an die ULAK/  zu berücksichtigen.
            reibetriebe sind der Gefahrenklasse   ZVK. Wenn der Urlaub dann tat-
            18,12 zuzuordnen (Tarifstelle 110).   sächlich anfällt, zahlt die ULAK/ZVK   Der Ermittlung des Sozialaufwands
            Damit liegt der BG-Beitrag bei An-  aus diesen Beiträgen die Vergütung.   zum Bilanzstichtag 31. Dezember
            gestellten in Zimmereibetrieben, die   Für am Bilanzstichtag rückständigen   2018 kann folgendes Schema zu-
            auch Baustellen besuchen, bei 8,427   Urlaub der gewerblichen Arbeitneh-  grunde gelegt werden:
            Prozent.                          mer muss der Arbeitgeber daher


             Sozialaufwand                                                         Alte            Neue
             gewerblicher                                                      Bundesländer    Bundesländer
             Arbeitnehmer                                                          v. H.            v.H.
             I.                  Arbeitgeberanteile
                                 zur gesetzlichen Sozialversicherung
                              1. AG-Anteil zur Krankenversicherung                      7,750           7,750
                                 U1-Umlage                                               ggf.             ggf.
                                 U2-Umlage                                             0,400            0,400
                              2. AG-Anteil zur Pflegeversicherung                       1,525           1,525
                              3. AG-Anteil zur Rentenversicherung                      9,300            9,300
                              4. AG-Anteil zur Arbeitslosenversicherung                1,250            1,250
             II.                 Beitrag Berufsgenossenschaft                           5,978           5,978
                                 (Gef.-Kl. 12,58) inkl. AMD
             III.                Insolvenzgeldumlage                                   0,060            0,060
             IV.                 Beitrag an die Sozialkassen des Baugewerbes          20,800           18,800
             V.                  Winterbeschäftigungsumlage                            1,200            1,200
             Gesamter
             Sozialaufwand                                                             48,26            46,26




            12                                                                        BAU.NRW  •  1+2/2019
   7   8   9   10   11   12   13   14   15   16   17