baunrwDüsseldorf, 28. Dezember 2020. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 25. November 2020 das Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuer-Mindereinnahmen beschlossen. In der Woche vor Weihnachten hat das Land damit begonnen, insgesamt 2,72 Milliarden Euro an die Kommunen zur Kompensation der pandemiebedingt zu erwartenden Gewerbesteuerausfälle für das Jahr 2020 auszuzahlen.

Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer der BAUVERBÄNDE.NRW, Hermann Schulte-Hiltrop:

„Die Bauwirtschaft begrüßt die Auszahlung der Bundes- und Landesmittel ausdrücklich. Die Finanzhilfen sorgen dafür, die Haushalte der nordrhein-westfälischen Kommunen zu stabilisieren und drohende Haushaltssperren zu vermeiden. Die wiedergewonnene Handlungsfähigkeit sollte nun genutzt werden, um dringend notwendige öffentliche Investitionen vor Ort weiter voranzutreiben und Aufträge zu vergeben.“

„Wir appellieren an die Städte, Gemeinden und Kreise, in den nächsten Wochen und Monaten trotz des Shutdowns in der zügigen Vergabe öffentlicher Aufträge nicht nachzulassen. Die Kommunalen Vergabegrundsätze des Landes bieten hierfür den geeigneten Rechtsrahmen. Sie erlauben eine schnelle und gezielte Vergabe an die lokal und regional ansässige Wirtschaft.

Gerade in diesen Zeiten leisten kommunale Aufträge einen wesentlichen Beitrag, die erforderliche Erneuerung der öffentlichen Infrastrukturen voranzutreiben und unser Land für die Zeit nach der Pandemie wettbewerbsfähig aufzustellen. Lokalem Wirtschaften kommt hierbei auch für die Sicherung von Unternehmen und Beschäftigung in der Region eine große Bedeutung zu.“, so Schulte-Hiltrop abschließend.

 

BAUVERBÄNDE NRW e.V. vertritt die Interessen von mehr als 4.100 mittelständischen Bauunternehmen des Bau- und Ausbaugewerbes. Das Bauhauptgewerbe in NRW erzielte im Jahre 2019 einen Umsatz von über 20 Mrd. Euro. Davon wurden über 70% in baugewerblichen Unternehmen erwirtschaftet. Etwa 75 % der über 148.000 Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe in NRW sowie 85 % aller Auszubildenden sind in Betrieben des Baugewerbes beschäftigt. Über 80 % aller Leistungen im Wohnungsbau und im öffentlichen Hochbau sowie über 70% aller Leistungen im Straßenbau werden von baugewerblichen Betrieben erbracht.

 

Otto Ruediger
Hermann Schulte-Hiltrop

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