Das lange Warten auf die die Freigabe der KfW-Kredite endet am Dienstag, 20. Februar 2024.
Das Bundesbauministerium gab am Wochenende bekannt, dass alle KfW-Programme uneingeschränkt wieder anlaufen können. Für Fördertöpfe wie den "Klimafreundliche Neubau" (KFN), die seit Ende letzten Jahres auf Eis liegen, sind das überaus positive Nachrichten und gewiss keine Selbstverständlichkeit.
Denn die Freigabe der KfW-Mittel war seit dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil letzten Herbst eine mehr als verworrene Angelegenheit. Zunächst kam der provisorische Haushalt für 2024. Das führte dazu, dass nur ein Teil der Förderprogramme fortgesetzt wurden, während andere an einen fertigen Haushalt gebunden waren. Am 1. Februar 2024 wurde dann im Bundestag der finale Haushalt verabschiedet und damit hätte das Thema eigentlich vom Tisch sein sollen.
Doch leider kam es anders und das notwendige Haushaltsfinanzierungsgesetz wurde vom Bundesrat um anderthalb Monate nach hinten geschoben. In der Folge entstand eine Situation, die bei allen Beteiligten für Stirnrunzeln gesorgt hat – ein fertiger Haushalt, aber ohne verabschiedete Finanzierung. Was das für die KfW bedeutet, konnte Anfang Februar niemand zweifelsfrei beantworten, aber die Befürchtung stand im Raum, dass die Freigabe der Fördergelder bis Mitte März aufgeschoben werden muss.
„Umso erfreulicher, dass das Bauministerium schon früher gehandelt hat“, zeigt sich Dr. Bernhard Baumann, Hauptgeschäftsführer der BAUVERBÄNDE.NRW, erleichtert. „Wir haben die letzten Jahre viel Unruhe rund um Förderprogramme der Bauwirtschaft erleiden müssen. Uns allen ist noch der KfW-Schock Anfang 2022 in schlechter Erinnerung geblieben. Daher begrüßen wir die klare Stellungnahme des Ministeriums, denn der Wohnungsbau steht vor einem überaus herausfordernden Jahr 2024.“
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