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Aktuelles / Presse

baunrwDie von den Verwaltungsgerichten für Köln, Essen und Gelsenkirchen ausgesprochenen Dieselfahrverbote zum Juni 2019 drohen den öffentlichen und privaten Bausektor in NRW still zu legen, mahnen die Verbände des Bauhauptgewerbes. „Erneuerung und Ausbau von Infrastruktur und der Wohnungsbau müssen in NRW auch nach dem Juni 2019 weitergehen. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser muss jetzt die Bezirksregierungen im Land anweisen, den gewerblichen Verkehr in den Luftreinhalteplänen umfassend von den Fahrverboten freizustellen“, fordert Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer der Bauverbände NRW e.V.. Den 12.500 Unternehmen des Bauhauptgewerbes in NRW drohe, dass sie in wenigen Monaten tausende Baustellen nicht mehr anfahren könnten. Sowohl das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wie auch die Verwaltungsgerichte in NRW hätten in ihren Urteilen auf die Möglichkeit verwiesen, den gewerblichen Verkehr von Fahrverboten freizustellen. „Diese Freistellungen müssen jetzt kommen!“, fordert Schulte-Hiltrop. Die streitigen Fragen, ob und wann Nutzfahrzeuge bei entsprechender Förderung umgerüstet werden könnten, müssten hintenanstehen. „Das Baugewerbe hat erst zum Jahr 2016 die Fahrzeugflotten auf die Schadstoffnormen 4 und 5 mit grüner Plakette umgerüstet. Es kann nicht drei Jahre später schon wieder umrüsten“, ist Bauverbandschef Schulte-Hiltrop überzeugt.

Der Baugewerbeverband Westfalen mit Sitz in Dortmund vertreten als Wirtschafts-, Arbeitgeber- und Fachverband rund 1.800 baugewerbliche Unternehmen in Westfalen, die örtlich in 38 Innungen organisiert sind.

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Dipl.-Ök. Hermann Schulte-Hiltrop
Hauptgeschäftsführer der Bauverbände NRW e.V.

baunrwDortmund, 24. Oktober 2018 – Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Baugewerbeverbandes Westfalen am 24. Oktober in Dortmund haben sich die Obermeister und Delegierten des Verbandes dafür ausgesprochen, die am kommenden Wochenende anstehende Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit beizubehalten.

Mit Blick auf die aktuelle Diskussion über die Abschaffung der Zeitumstellung erklärte Dipl.-Ökonom Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Westfalen: „Die Beibehaltung der Sommerzeit in den Wintermonaten würde bedeuten, dass es morgens erst sehr spät hell wird. Arbeiten bei Dunkelheit birgt für Bauarbeiter ein erhöhtes Unfallrisiko. Daher müssten die Baustellen in den Morgenstunden beleuchtet werden, was wiederum zu einem höheren Energieverbrauch und für die Bauunternehmen zu erhöhten Energiekosten führt. Unter den Gesichtspunkten Arbeitssicherheit und Energieeinsparung sowie aus Kostengründen fordern wir daher die Beibehaltung der Zeitumstellung.“

Der Baugewerbeverband Westfalen mit Sitz in Dortmund ist die Interessenvertretung von 30 Bau-Innungen in Westfalen, in denen rund 1.700. Mitgliedsunternehmen mit ca. 20.000 Mitarbeitern organisiert sind.

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baunrwDortmund, 03.09.2018. Die Bauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen begrüßt den heute bekannt gewordenen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für eine steuerliche Sonderab-schreibung im Mietwohnungsbau. „Der neuerliche Anlauf, den Neubau von bezahlbaren Miet-wohnungen ab dem 31.08.2018 steuerlich mit einer Sonderabschreibung zu fördern, ist rundweg richtig. Die neue Abschreibung von 5 Prozent der Bauko

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sten auf drei Jahre zusätzlich zur jetzigen Abschreibung in Höhe von 2 Prozent würde den nötigen Ausgleich für gestiegene Baulandpreise und Lasten wie zum Beispiel der Grunderwerbssteuer schaffen“, sagt Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Westfalen. Gerade in Nordrhein-Westfalen sehe der Baugewerbeverband mit Sorge, dass die Baugenehmigungen im geförderten Woh-nungsbau und im Einfamilienhausbau im Jahr 2017 deutlich zurückgingen und zwar um 21 Prozent auf rund 52 500 Wohnungen, mithin also 14 000 weniger als noch 2016.

Die Kabinettsvorlage sieht im Einzelnen vor, dass Sonderabschreibungen in Höhe von 5 Prozent neben der linearen AfA-von 2% in Anspruch genommen werden können. Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten, jedoch maximal 2 000 Euro je m² Wohnfläche ohne Grundstückskosten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 3 000 Euro je m² Wohnfläche, hierzu zählen auch Nebenräume und Garagen, nicht über-steigen. Bauantrag oder Bauanzeige muss nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2021 gestellt werden.

„Mit der Begrenzung der Sonder-AfA auf 3.000 Euro Herstellungskosten wird sichergestellt, dass keine Luxuswohnungen, sondern bezahlbarer Wohnraum gefördert wird. Der Entwurf dürfte damit bessere Erfolgsaussichten haben, als der Anlauf der vorigen Bundesregierung, der an die-sem Kritikpunkt noch im Bundesrat gescheitert war. Die Chancen für dieses Gesetzgebungsver-fahren sind gestiegen“, glaubt Verbandschef Hermann Schulte-Hiltrop. Der Kabinettsentwurf muss nun zunächst von der Bundesregierung beratschlagt und als Gesetzesvorlage verabschiedet werden.

Der Baugewerbeverband Westfalen mit Sitz in Dortmund vertreten als Wirtschafts-, Arbeitgeber- und Fachverband rund 1.800 baugewerbliche Unternehmen in Westfalen, die örtlich in 38 Innungen organisiert sind.

schulte hiltrop

große außerordentliche mitgliederversammlung

Gründungsversammlung der sieben Bau- und Ausverbände zu BAUVERBÄNDE.NRW als Sprachrohr und Dienstleister der 4.100 Betriebe in 127 Innungen.

Anmeldeunterlagen, Tagesordnung und Satzung gehen den Delegierten der Innungen in Westfalen elektronisch zu. Wegen der Ausgabe der Stimmkarten wird um pünktliches Erscheinen gebeten.

Informationsveranstaltung zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 07.06.2018 im Baugewerbehaus in Dortmund.

datenschutzgrundverordnung datev 2018

 

Aktuelles

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Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft lehnt Schlichtungsspruch ab

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Bau-Schlichtungsverhandlung führt zum Schiedsspruch

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Abwärtsspirale im Wohnungsbau: „Der Ball liegt bei der Politik“

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